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§§ 36 und 38 EnWG – Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorger ist nach § 36 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. MVV Energie ist Grundversorger für die leitungsgebundene Stromversorgung im Netzgebiet Mannheim und im Netzgebiet Neu-Edingen sowie für die leitungsgebundene Gasversorgung im Netzgebiet Mannheim und Region Rhein-Neckar.

Nach § 38 EnWG ist der Grundversorger jeweils auch Ersatzversorger. Als Grund- und Ersatzversorger tritt MVV Energie bei allen Endkunden ohne gültigen Strom- oder Gasliefervertrag, welche in Niederspannung oder Niederdruck versorgt werden, automatisch bei Entnahme von Energie als Versorger auf. Durch die Entnahme von Energie wird ein Vertragsverhältnis begründet. Die Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie nachfolgend:

Grundversorgungsbedingungen:

Strom

Unsere Grundversorgungsprodukte finden Sie hier: CLASSICA Strom, FUTURA Ökostrom, TERRA Ökostrom

Erdgas

Unser Grundversorgungsprodukt finden Sie hier: Natura Erdgas

Ersatzversorgungsbedingungen:

Strom und Erdgas

Die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung mit Strom und Gas und die Ergänzenden Bedingungen für die Grundversorgung mit Strom und Gas sowie die jeweiligen Preisblätter gelten bis auf Weiteres auch für die Ersatzversorgung.

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung
können an unseren Kundenservice per Post (MVV Energie, 68142 Mannheim), telefonisch (0800 6882255, kostenfrei) oder per E-Mail (kontakt@mvv.de) gerichtet werden.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001 / 53105 Bonn
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 - 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 – 0
Fax: 030 / 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Veröffentlichungspflicht nach § 52 EEG:

   EEG-Bericht 2009
   EEG-Bericht 2008
   EEG-Bericht 2007

Immer für Sie da

Bei Fragen,Wünschen oder Problemen erreichen Sie uns        hier direkt.

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