NATURA Biogas fix nutzen. EWärmeG erfüllen.
Das EWärmeG i des Landes Baden-Württemberg schreibt vor, dass nach dem Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer zentralen Heizanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen ergriffen werden müssen.*
NATURA Biogas fix abschließen und 300 Euro sichern
Mit dem Einsatz von NATURA Biogas fix erfüllen Sie bereits 10 % der gesetzlichen Anforderungen.** Zusammen mit einer BAFA Vor-Ort-Beratung i oder einem Sanierungsfahrplan i erfüllen Sie die geforderten 15 % komplett. Und das Beste dabei:
Wir fördern diese Maßnahmen im Rahmen des MVV-Klimaschutzfonds mit 300 Euro – unabhängig von den Zuschussmöglichkeiten der öffentlichen Hand.
Und so funktioniert unsere grüne Lösung
In 6 Schritten das EWärmeG erfüllen und Geld sparen.
- Angebotserstellung zur Erneuerung der Heizanlage durch Heizungsfachbetrieb
- Individuelle und kostenlose Komplettberatung bei der Klimaschutzagentur Mannheim
- Durchführung der BAFA Vor-Ort-Beratung oder des Sanierungsfahrplans
- Austausch der Heizanlage
- Abschluss des NATURA Biogas fix Vertrages bei MVV Energie
- Förderantrag herunterladen, ausfüllen und zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der Klimaschutzagentur Mannheim einreichen
Die Auszahlung der Förderung erfolgt gemäß der Förderrichtlinie.
*Grundsätzlich betrifft das EWärmeG alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und die eine Wohn- bzw. Nettogrundfläche von über 50 m2 haben. Die Verpflichtung ist innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizanlage zu erfüllen und der zuständigen Behörde nachzuweisen.
**Dies gilt für Gebäude mit einer thermischen Leistungsgrenze der gesamten Heizungsanlage von bis zu 50 kW.