* Regelungen zum Wechselbonus und Sofortbonus finden Sie unter § 9.2 der Stromlieferbedingungen. Es besteht kein Bonusanspruch, wenn die Lieferstelle in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss bereits durch MVV im Rahmen eines mit Bonus versehenen Produkts mit Strom beliefert wurde. Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Belieferungsstart ausgezahlt. Boni inkl. 19 % gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
** MVV erwirbt für die Menge des an Sie zu liefernden Stroms Herkunftsnachweise und entwertet diese beim Umweltbundesamt. Dauer der Preisgarantie abhängig von Produkt. Abweichend von Ziffer 3.3 u. 3.4 der Stromlieferbedingungen für Sonderverträge Privat- u. Gewerbekunden (AGB) garantieren wir Ihnen die Preise bis zum im Rahmen des Vertragsabschlusses kommunizierten Datums. Davon ausgenommen sind Preisänderungen, die sich aufgrund Änderungen der Umsatzsteuer sowie der Stromsteuer od. dem Wechsel des Messsystems (Ziffer 3.7) ergeben sowie Preisänderungen, die auf nach Vertragsschluss erstmals wirksam werdenden neuen Steuern, Abgaben od. sonstigen unmittelbar die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung, Belieferung od. den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden staatlich bedingten Belastungen od. entsprechenden neuen Entlastungen beruhen. Nach Ablauf der Preisgarantie erfolgen Preisänderungen gemäß Ziffer 3 der AGB.
