Wir begeistern
mit Energie.
MVV-Öko-Sponsoringfonds 2026

Teilnahme- und Förderbedingungen

Wir fördern den Ausbau regenerativer Stromerzeugung

Veranstalter der Aktion ist die MVV Energie AG (Luisenring 49, 69159 Mannheim). MVV zahlt aus dem FUTURA Ökostrom Fördertopf im Rahmen des MVV-ÖKO-Sponsoringfonds bis zu 15.000 Euro (netto) zugunsten eines Vereins oder einer gemeinnützigen Einrichtung in der Metropolregion Rhein-Neckar aus.

Mit dieser Aktion unterstützen wir einen Verein oder eine gemeinnützige Einrichtung mit bis zu 15.000 Euro (netto), maximal jedoch 75 % der Investitionssumme bei der Umsetzung einer Photovoltaik-Anlage der zum MVV-Konzern gehörenden Beegy GmbH zur regenerativen Stromerzeugung auf Ihrem Vereins- bzw. Unternehmensgelände. Die Photovoltaik-Anlage muss mindestens eine Leistung von 15 kWp erbringen. Der Gewinner der Förderung wird bei mehr als einem teilnahmeberechtigten Verein bzw. einer gemeinnützigen Einrichtung in einer öffentlichen Abstimmung ermittelt.

Mit der Teilnahme an der Aktion „MVV-ÖKO-Sponsoringfonds 2026“ erkennt der teilnehmende Verein bzw. die teilnehmende gemeinnützige Einrichtung ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

  1. Teilnahmeberechtigung
    1. Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz im MVV-Versorgungsgebiet in der Metropolregion Rhein-Neckar. (Ob Ihre Gemeinde oder Stadt im Versorgungsgebiet von MVV liegt, finden Sie heraus, indem Sie Ihre PLZ in den MVV-Tarifrechner eingeben: MVV Energie AG – Energieversorgung, -lösungen und -produkte).
    2. Eine Förderung kommt insbesondere in den folgenden Bereichen in Betracht:
      1. Vereine zum Erhalt von Umwelt, Natur, Klima und Artenvielfalt
      2. Kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen
      3. Breitensport, Bewegungs- und Gesundheitsförderung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen
      4. Karitative Einrichtungen
    3. Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere:
      1. Politische Parteien und parteinahe Organisationen
      2. Gewerkschaften
      3. Amts- oder Mandatsträger, Bewerber um ein öffentliches Amt
      4. Projekte oder Einrichtungen, die gegen ethische Werte oder die guten Sitten verstoßen, die einen extremen politischen oder religiösen Hintergrund haben, sowie Anfragen, die von politisch extremen, rassistischen oder fremdenfeindlichen Gruppen eingereicht werden
      5. Sportarten und Tätigkeiten, bei denen Gewaltverherrlichung anzunehmen ist oder im Vordergrund steht
      6. Empfänger/Einrichtungen, die in einem persönlichen Verhältnis zu Entscheidungsträgern der MVV stehen, die über ein Sponsoring oder eine Spende entscheiden können
      7. Spenden an Einzelpersonen
      8. Spenden an gewinnorientierte Unternehmen
         
  2. Teilnahmeweg

    Um teilzunehmen, bewerben Sie sich ab dem 14.05.2026 bis spätestens zum 17.06.2026 mit einer kurzen Vorstellung Ihrer Organisation und des konkreten Projektes auf folgender Seite: MVV-Sponsoringfonds.
     

  3. Förderungsfähige Photovoltaik-Anlage

    Umsetzung einer neuen Photovoltaik-Anlage der zum MVV-Konzern gehörenden Beegy GmbH zur regenerativen Stromerzeugung

    1. auf Ihrem Vereinsgelände bzw. Unternehmensgelände;
    2. mit einer Leistung von mindestens 15 kWp


    Voraussetzung für die Teilnahme ist ferner die technische Umsetzbarkeit am jeweiligen Standort, die durch die zum MVV-Konzern gehörende Beegy GmbH festgestellt wird.
     

  4. Höhe der Förderung und Auszahlungsbedingungen

    Die Förderung des Gewinners beträgt bis zu 15.000 Euro (netto), jedoch maximal 75 % der Investitionssumme.

    Die Auszahlung der Förderung an den Gewinner für eine neue Photovoltaikanlage setzt unter anderem voraus, dass Kauf, Errichtung und Inbetriebnahme der neuen geförderten Photovoltaik-Anlage über die zum MVV-Konzern gehörende Beegy GmbH erfolgt. Die Beegy GmbH wird den teilnehmenden Vereinen bzw. teilnehmenden gemeinnützigen Einrichtungen bis spätestens 30.06.2026 ein Angebot zum Kauf, Einbau und Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des vorgestellten Projektes zukommen lassen. Die verbindliche Beauftragung der Beegy GmbH durch den Gewinner muss bis spätestens zum 31.10.2026 erfolgen.

    Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist weiter, dass der Einbau und die Inbetriebnahme der geförderten Photovoltaik-Anlage bis spätestens zum 30.04.2027 abgeschlossen und gegenüber MVV in Form eines Abschlussberichtes nachgewiesen wird. Bei einer späteren Inbetriebnahme als 30.04.2027 besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Förderung.  

    Die weiteren Auszahlungsmodalitäten und weitere detaillierte Regelungen werden innerhalb eines noch zu schließenden Vertrages zwischen MVV Energie AG und dem Gewinner geregelt.

    Das Projekt wird durch die MVV Energie AG öffentlichkeitswirksam kommuniziert. In dem noch zu schließenden Vertrag ist unter anderem geregelt, dass der Gewinner an einem Pressetermin mit MVV Energie AG zum offiziellen Startschuss der Bauphase sowie der Inbetriebnahme teilzunehmen hat. Des Weiteren hat der Gewinner der MVV Energie AG Bildmaterial zukommen zu lassen, welches die Fortschritte bzw. die Fertigstellung /den Einbau der Photovoltaik-Anlage dokumentiert und nachweist. Abschließend installiert der Verein bzw. die gemeinnützige Einrichtung am Vereinsgebäude bzw. auf dem Vereinsgelände ein gut sichtbares Werbeschild, das auf die Förderung inkl. MVV-Logo hinweist. Größe und Material sowie der konkrete Inhalt wird unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten zwischen dem Verein bzw. der gemeinnützigen Einrichtung und MVV abgestimmt. Die Kosten für die Produktion des Werbeschildes übernimmt MVV, die Anbringung erfolgt über den Verein. Der Verein ist verpflichtet, MVV zu informieren, wenn er das Werbeschild entfernen möchte oder aufgrund qualitativer Mängel (Material, Erscheinungsbild) erneuen muss.
    Stellt die MVV Energie AG nachträglich fest, dass der Verein bzw. die gemeinnützige Einrichtung oder die installierte Photovoltaik-Anlage nicht den Teilnahme- und/oder Förderbedingungen entspricht bzw. diese nicht eingehalten werden, kann die MVV Energie AG die Förderung zurückverlangen bzw. verweigern.  

    Die Förderung ist nicht mit anderen Aktionen oder Rabatten von MVV kombinierbar.
     

  5. Auswahlverfahren

    Der Gewinner werden bei mehr als einem teilnahmeberechtigten Verein bzw. einer gemeinnützigen Einrichtung in einer öffentlichen Abstimmung ermittelt. Die Abstimmung erfolgt über die MVV-App („Meine MVV“) im Zeitraum vom 22.07. – 29.07.2026. In dem öffentlichen Abstimmungsverfahren haben die Teilnehmer innerhalb des Abstimmungszeitraums die Möglichkeit, Punkte für ihr Projekt zu sammeln. MVV vergibt in diesem Abstimmungsverfahren selbst keine Punkte. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt bis spätestens zum 06.08.2026.

  6. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  7. Datenschutz 

    Sofern im Rahmen der Teilnahme am MVV-ÖKO-Sponsoringfonds personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben werden (Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse), werden diese ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet. 
    Innerhalb von drei Monaten nach Ermittlung des Gewinners werden die im Rahmen der Teilnahme am „MVV-ÖKO-Sponsoringfonds“ erhobenen personenbezogenen Daten der übrigen Teilnehmer gelöscht. Die personenbezogenen Daten des Gewinners werden gelöscht, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder in der Verarbeitung eingeschränkt, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf folgender Webseite: mvv.de/datenschutz