MVV-Sponsoringfonds 2025
Teilnahmebedingungen
Ihre Unterstützung bei der Umsetzung innovativer und kreativer Projekte in Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar
Veranstalter der Aktion ist die MVV Energie AG (Luisenring 49, 69159 Mannheim). MVV zahlt im Rahmen des MVV-Sponsoringfonds insgesamt bis zu 10.000 Euro (netto) zugunsten von Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen in Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar aus.
Mit dieser Aktion unterstützen wir bis zu fünf Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen bei Projekten mit ausgewiesenem gesellschaftlichem und sozialem Engagement mit jeweils 2.000 Euro (netto).
Mit der Teilnahme an der Aktion „MVV-Sponsoringfonds 2025“ erkennt der oder die Teilnehmende ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz im Versorgungsgebiet von MVV. (Ob Ihre Gemeinde oder Stadt im Versorgungsgebiet von MVV liegt, finden Sie heraus, indem Sie Ihre PLZ in den MVV-Tarifrechner eingeben: MVV Energie AG – Energieversorgung, -lösungen und -produkte)
Eine Förderung kommt insbesondere in den folgenden Bereichen in Betracht:
Projekte mit ausgewiesenem gesellschaftlichem und sozialem Engagement
Projekte, die gezielt Kinder und Jugendliche fördern
Kreative und innovative Projekte
Projekte von Vereinen aus dem Versorgungsgebiet von MVV Energie
Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere:
Kommerzielle Veranstaltungen und Projekte
Politische Parteien und parteinahe Organisationen
Gewerkschaften
Amts- oder Mandatsträger, Bewerber um ein öffentliches Amt
Projekte oder Einrichtungen, die gegen ethische Werte oder die guten Sitten verstoßen, die einen extremen politischen oder religiösen Hintergrund haben, sowie Anfragen, die von politisch extremen, rassistischen oder fremdenfeindlichen Gruppen eingereicht werden
Sportarten und Tätigkeiten, bei denen Gewaltverherrlichung anzunehmen ist
Empfänger/Einrichtungen, die in einem persönlichen Verhältnis zu Entscheidungsträgern der MVV stehen, die über ein Sponsoring entscheiden können
Vereine, die bereits in den vergangenen zwei Jahren am MVV-Sponsoringfonds teilgenommen und gewonnen haben. (Beispiel: Ein Gewinnerverein der Herbstrunde 2024 des MVV-Sponsoringfonds kann erneut an der Frühjahrsrunde 2027 teilnehmen. Nicht jedoch an der Herbstrunde 2026.)
Vereine, die nicht im Versorgungsgebiet von MVV Energie sitzen
Bewerbungsverfahren
Sie bewerben sich bis spätestens zum 06.11.2025 (23:59 Uhr) mit einer kurzen Vorstellung Ihrer Organisation und des konkreten Projektes auf folgender Seite: www.mvv.de/sponsoringfonds.
Auswahlverfahren
Die Gewinner werden bei mehr als fünf teilnahmeberechtigten Vereinen oder gemeinnützigen Einrichtungen in einer öffentlichen Abstimmung ermittelt. Die Abstimmung erfolgt über die MVV App im Zeitraum vom 27.11.2025, 15.00 Uhr bis zum 03.12.2025, 15.00 Uhr. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt anschließend spätestens am 04.12.2025. Die fünf Vereine mit den meisten Punkten erhalten die jeweilige Förderung. Die Entscheidung über die Gewinner ergibt sich allein aus der im öffentlichen Abstimmungsverfahren erzielten Punktzahl und liegt nicht im Ermessen der MVV. MVV vergibt in diesem Abstimmungsverfahren selbst keine Punkte.
Der Gewinner verpflichtet sich zur Teilnahme an einem offiziellen Termin mit MVV unter Einbeziehung der Presse, bei welchem die jeweilige Gewinnerurkunde überreicht wird.
Höhe der Förderung und Auszahlungsbedingungen
Die Förderung pro Gewinner beträgt 2.000 Euro (netto). Die jeweilige Gewinnauszahlung erfolgt zeitnah nach dem Pressetermin. Die Zahlung erfolgt bargeldlos per Überweisung auf ein vom Gewinner benanntes Konto des Vereins bzw. der gemeinnützigen Organisation.
Stellt die MVV Energie AG nachträglich fest, dass der Gewinner oder das jeweilige Projekt nicht den Teilnahmebedingungen entspricht bzw. diese nicht eingehalten werden, kann die MVV Energie AG die Förderung zurückverlangen bzw. verweigern.
Die Förderung ist nicht mit anderen Aktionen oder Rabatten der MVV kombinierbar.
Kommunikative Gegenleistung
Die Aktion wird durch die MVV Energie AG öffentlichkeitswirksam kommuniziert. Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass dabei auch ihre jeweiligen Projekte öffentlichkeitswirksam durch MVV kommuniziert werden.
Der Gewinner ist verpflichtet, die Aktion und die Förderung durch MVV ebenfalls in angemessenem Umfang selbst öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren und durch geeignete Werbemaßnahmen auf die Aktion aufmerksam zu machen.
Als solche geeigneten Werbemaßnahmen gelten insb. Vorankündigungen in den Printmedien, digitalen Medien und auf Plakaten, Nennung der MVV auf der Homepage, Pressemitteilungen zu der Aktion, Social-Media-Beiträge und -kampagnen, Anzeigen im Vereinsheft, Hervorheben der MVV bzw. der Aktion im Rahmen der Umsetzung des Projektes etc.
Der Gewinner wird sich bis spätestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Werbemaßnahme mit dem Sponsor über diese abstimmen und insb. wegen des Hinweises auf die Förderung durch den Sponsor dessen Belange besonders berücksichtigen.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Sofern im Rahmen der Teilnahme am MVV-Sponsoringfonds personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben werden (insb. Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse) werden diese ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet.
Innerhalb von drei Monaten nach Ermittlung der Gewinner werden die im Rahmen der Teilnahme am „MVV-Sponsoringfonds“ erhobenen personenbezogenen Daten der übrigen Teilnehmer gelöscht. Die personenbezogenen Daten der Gewinner werden gelöscht, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder in der Verarbeitung eingeschränkt, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutz - MVV Energie AG