Allgemeine Geschäftsbedingungen der MVV Energie AG für MVV Daheim Assistent

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung des MVV Daheim Assistent-Systems („MVV Daheim Assistent“) von MVV Energie AG ("MVV") einschließlich der Überlassung der zugehörigen technischen Geräte auf Zeit.

1.2. Die Regelungen dieser AGB gehen in Bezug auf die in Ziffer 1.1 beschriebenen Dienste widersprechenden anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen von MVV, die ggf. auch anwendbar sind, vor.

1.3. Abweichenden Bedingungen von Ihnen erkennt MVV nicht an und widerspricht diesen abweichenden Bedingungen ausdrücklich.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von MVV Daheim Assistent stellen nur Einladungen zur Abgabe von Vertragsangeboten durch Sie, d.h. zur Aufgabe von Bestellungen, dar. Ihre Bestellungen sind für zwei Wochen bindende Angebote. Der Erwerb des MVV Daheim Assistent kommt erst durch die ausdrückliche Annahme einer von Ihnen abgegebenen Bestellung zustande oder alternativ durch die Lieferung und Bereitstellung des MVV Daheim Assistent durch MVV, je nachdem was zuerst eintritt.

3. Leistungsumfang von MVV Daheim Assistent und Bereitstellungspflichten des Kunden

3.1. MVV Daheim Assistent ist ein Smart Home Modul, das MVV zur technischen Organisation Ihres Zuhauses anbietet. MVV Daheim Assistent beinhaltet die Vermietung und Wartung eines sensorbasierten Alarmierungssystems (das "Notrufsystem") zur Unterstützung des sicheren Wohnens einer Person (die "umsorgte Person"), das bei festzulegenden Umständen eine Benachrichtigung an Angehörige der umsorgten Person oder andere von Ihnen zuvor festgelegte Personen (z.B. einen Pflegedienst) versendet. Selbstverständlich können Sie MVV Daheim Assistent zur Unterstützung Ihres sicheren Wohnens oder für eine andere umsorgte Person zur Unterstützung beziehen.

3.2. MVV Daheim Assistent wird nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Eine Nutzung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unzulässig.

3.3. Die Leistungen benachrichtigter Pflegedienste, Rettungsdienste oder etwaiger anderer Dienste sind kein Teil von MVV Daheim Assistent. Medizinische Messgeräte, eine ärztliche oder von Pflegepersonal übernommene Betreuung oder einen medizinischen Rettungsdienst kann das MVV Daheim Assistent Produkt keinesfalls ersetzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das MVV Daheim Assistent Produkt kein Ersatz für eine VdS (Vertrauen durch Sicherheit) zertifizierte Alarmanlage ist. MVV Daheim Assistent ist auch nicht für den Einsatz in sicherheitsrelevanten Bereichen geeignet.

3.4. MVV kann im Rahmen des MVV Daheim Assistent auch die Dienste einer Hausnotrufzentrale nach Maßgabe von Ziffer 8 bereitstellen.

3.5. MVV kann auch Zusatzmodule anbieten, die die Funktionen des Notrufsystems erweitern oder ergänzen (bspw. Rauch-, Gas-, Wasser- oder Hitzemelder). Die Bereitstellung und Installation der Zusatzmodule erfolgt entsprechend der Bereitstellung und Installation des Notrufsystems.

3.6. Inbetriebnahme und Funktionsfähigkeit des Notrufsystems erfordern eine kontinuierliche Stromverbindung und eine Mobilfunkverbindung. Für die Bereitstellung der Stromverbindung haben Sie Sorge zu tragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. MVV stellt die notwendige SIM-Karte von einem Mobilfunkanbieter für die Mobilfunkverbindung bereit.

3.7. Die Anwendungen und Voraussetzungen sowie Anwendungsbeschränkungen von MVV Daheim Assistent sind dem entsprechenden Teil der Bedienungsanleitung für MVV Daheim Assistent zu entnehmen. Diese wird sowohl in elektronischer Form über die Website als auch in Papierform mit der Erstbestellung in der Filiale bereitgestellt. MVV weist darauf hin, dass die bereitgestellten Sensoren keine medizinischen Geräte sind und keine Vitalfunktionen messen oder berücksichtigen können.

3.8. MVV ist berechtigt sich zur Erfüllung ihrer Pflichten der Dienstleistungen Dritter zu bedienen.

4. Vermietung, Installation und Wartung der technischen Geräte von MVV Daheim Assistent

4.1. MVV vermietet Ihnen das Notrufsystem in der Regel bestehend aus Steuerungsmodul, Tür- und Bewegungssensoren und einem mobilen Handsender sowie etwaiger weiterer bestellter Hardware für die Dauer des Vertrages und installiert das Notrufsystem in den von Ihnen bestimmten Räumlichkeiten zu einem von MVV genannten und mit Ihnen abgestimmten Termin

4.2. Während der Vertragslaufzeit übernimmt MVV die Wartung und Instandhaltung des Notrufsystems. Hierzu wird MVV einen oder mehrere Termine für die Durchführung der Wartung nennen und mit Ihnen abstimmen. Sie haben sicherzustellen, dass die Mitarbeiter von MVV an den abgestimmten Terminen Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten, und MVV bei der Installation und Wartung des Notrufsystems mit den erforderlichen Informationen zu unterstützen. MVV Daheim Assistent-Sensoren werden mit Klebstreifen montiert. Aus diesem Grund kann es bei der Montage und/oder insbesondere bei Demontage von MVV Daheim Assistent zu Beschädigungen an Wänden, Türrahmen o.ä. Untergründen kommen, für welche MVV keine Haftung übernimmt.

5. Eigentumsvorbehalt und Schäden am Notrufsystem

5.1. Das Notrufsystem und etwaige Zusatzmodule bleiben Eigentum von MVV. Notrufsystem und Zusatzmodule sind pfleglich zu behandeln und MVV über jede Beschädigung oder einen Verlust des Notrufsystems einschließlich der Zusatzmodule unverzüglich zu informieren.

5.2. Sie sind für jegliche Beschädigungen des Notrufsystems, einschließlich etwaiger Zusatzmodule ersatzpflichtig, soweit die Beschädigungen von Ihnen oder der umsorgten Person schuldhaft verursacht worden sind.

6. Einstellung von MVV Daheim Assistent

6.1. Sie können die Einstellungen von MVV Daheim Assistent über eine von MVV bereitgestellte App ("die MVV Daheim Assistent-App") verwalten. Die MVV Daheim Assistent-App wird von MVV über den Apple Appstore für das iOS-Betriebssystem und über den Google Play Store für das Android-Betriebssystem bereitgestellt. Zur Nutzung der MVV Daheim Assistent-App müssen Sie die Lizenzbedingungen der MVV Daheim Assistent-App akzeptieren. Die Lizenzbedingungen der MVV Daheim Assistent-App sind im Apple Appstore bzw. im Google Play Store abrufbar.

6.2. Zur Verwaltung der Einstellungen von MVV Daheim Assistent über die MVV Daheim Assistent-App muss sich ein von Ihnen ausgewählter Angehöriger über das Steuermodul registrieren. Nach erfolgter Registrierung kann dieser gemeinsam mit Ihnen Informationen über Ihren gewöhnlichen Tagesablauf angeben und Grenzen für Abweichungen vom gewöhnlichen Tagesablauf sowie andere Umstände festlegen, bei denen das Notrufsystem eine Meldung versendet. Die Art und Weise, wie die Meldung den Helfer erreichen soll, muss innerhalb der App eingestellt werden (z.B. Push-Nachricht aktivieren). Außerdem können Sie festlegen, welche Personen ("Helfer") im Falle einer Meldung benachrichtigt werden. Rettungsleitstellen, die Polizei oder eine andere öffentlichen Notrufleitstelle dürfen keinesfalls als Helfer festgelegt werden. Die Helfer müssen bereit und in der Lage dazu sein, im Falle einer Meldung die jeweils erforderlichen Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Sie sollten die Helfer darauf hinweisen, dass die Veranlassung eines unberechtigten Notrufs im Alarmfall an Rettungsdienste, die Feuerwehr oder die Polizei eine Kostentragungs¬pflicht des Helfers begründen kann.

6.3. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Geräten eine Probemeldung ausgelöst wird, um zu testen, ob das Notrufsystem korrekt eingerichtet wurde und die Helfer Meldungen erhalten. Wenn eine Verbindung nicht funktioniert, muss der Fehler umgehend beseitigt werden. Dazu können Sie sich an MVV wenden.

6.4. Abhängig von der von Ihnen eingestellten Art und Weise, auf der die Helfer benachrichtigt werden, können durch die Benachrichtigung zusätzliche Telefon- oder Internetkosten entstehen (bspw. Kosten für das Versenden einer SMS, wenn die Benachrichtigung des Helfers per SMS eingestellt wurde oder zusätzliche Kosten für die Übermittlung der SMS ins Ausland).

6.5. Ihr Angehöriger, der die Einstellungen des Notrufsystems über eigene Anmeldedaten verwalten kann, kann weitere Personen zur MVV Daheim Assistent-App hinzufügen, wenn diese weiteren Personen sich verpflichten, die Regelungen des Vertrages einschließlich dieser AGB und der Lizenzbedingungen der MVV Daheim Assistent-App einzuhalten. Sie sind verpflichtet, diese weiteren Personen über diese AGB zu informieren und auf die Verpflichtung zur Einhaltung dieser AGB hinzuweisen.

6.6. Sofern Sie das Notrufsystem nicht für sich selbst, sondern für eine andere, umsorgte Person einrichten, verpflichten Sie sich, das Notrufsystem ausschließlich im Rahmen der durch die umsorgte Person abgegebenen Einwilligung einzurichten, nur solche Helfer zu hinterlegen, denen die umsorgte Person ausdrücklich zugestimmt hat und das System ausschließlich zum Wohle der umsorgten Person einzusetzen.

7. Besondere Bestimmungen für eine Hausnotrufzentrale als optionale Dienstleistung

7.1. Zusätzlich bietet MVV die Möglichkeit an, das Notrufsystem mit einer Hausnotrufzentrale zu verbinden, die bei Betätigen des mobilen Handsenders oder dem Notrufknopf auf der Basisstation tätig wird und erforderlichenfalls von Ihnen festgelegte Helfer benachrichtigt. Die Hausnotrufzentrale ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche erreichbar. Zur Bereitstellung der Hausnotrufzentrale kann sich MVV der Dienste Dritte bedienen. Die Auswahl und das Tätigwerden der Helfer liegen nicht im Aufgabenbereich von MVV. MVVs Pflichten sind erfüllt, sobald ein Helfer benachrichtigt wurde.

7.2. Sie können, insbesondere im Hinblick auf Ihre gesundheitlichen Besonderheiten, Kriterien in der MVV Daheim Assistent-App festlegen, die die Hausnotrufzentrale beim Benachrichtigen von Helfer berücksichtigen soll.

7.3. Sie wirken bei der Bewertung einer Meldung im erforderlichen Umfang mit, um eine schnelle und zutreffende Einschätzung der Gefährdung für die Benachrichtigung der Helfer zu ermöglichen. Insbesondere beantworten Sie die Rückfragen der Hausnotrufzentrale unverzüglich im erforderlichen Umfang. Sofern Sie das Notrufsystem nicht für sich selbst, sondern für eine andere umsorgte Person einrichten, liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich dafür Sorge zu tragen, dass die umsorgte Person im erforderlichen Umfang bei der Bewertung einer Meldung mitwirkt, soweit ihr dies im konkreten Fall möglich ist.

7.4. Im Falle eines Fehlalarms tragen Sie die daraus entstehenden Kosten, wenn Sie den Fehlalarm zu vertreten haben. Ein Fehlalarm liegt vor, wenn der Hausnotrufzentrale Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Notfall vorliegen kann, der die Einleitung von Rettungsmaßnahmen durch einen Rettungsdienst notwendig macht, ohne dass tatsächlich ein Notfall vorliegt (einschließlich durch von Ihnen zu vertretende Missverständnisse). Anhaltspunkte, dass ein Notfall vorliegt, kann auch Ihre ausbleibende Reaktion auf die Kontaktierung durch die Hausnotrufzentrale darstellen. Sofern Sie das Notrufsystem nicht für sich selbst, sondern für eine andere, umsorgte Person einrichten, tragen Sie die aus einem Fehlalarm entstehenden Kosten auch, wenn die umsorgte Person den Fehlalarm zu vertreten hat, insbesondere bei von der umsorgten Person zu vertretenden Missverständnissen oder einer ausbleibenden Reaktion der umsorgten Person auf die Kontaktierung durch die Hausnotrufzentrale.

7.5. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Kostenübernahme bei der Pflegekasse zu stellen, sofern ein bestimmter Pflegegrad bei Ihnen von der zuständigen Pflegekasse festgestellt wurde. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen, kann MVV nicht prüfen und auch keine Beratungsleistung erbringen. Wir empfehlen Ihnen hierzu sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung zu setzen. Der Antrag zur Kostenübernahme wird von MVV bzw. der Hausnotrufzentrale bei der Pflegekasse gestellt. MVV übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Pflegekasse die Kosten übernimmt. MVV wird die von der Pflegekasse gezahlten Beiträge zum Hausnotruf in gleicher Höhe an Sie weitergeben. Der Betrag wird Ihnen nach Eingang bei MVV gutgeschrieben und mit der nächsten Abrechnung verrechnet.

8. Weitere Pflichten des Kunden

8.1. Störungen des Notrufsystems einschließlich der Zusatzmodule sind MVV unverzüglich mitzuteilen.

8.2. MVV ist unverzüglich über jede Änderung von Tatsachen, die im Notrufsystem hinterlegte Daten betreffen, insbesondere Änderungen bezüglich der Helfer und deren Kontaktmöglichkeit, zu informieren.

8.3. Zur Verwaltung des MVV Daheim Assistent verschaffen Sie sich ein Endgerät, auf dem die MVV Daheim Assistent-App installiert und verwendet werden kann.

8.4. Sie sind verpflichtet, die Ihnen bereitgestellten Zugangsdaten zur MVV Daheim Assistent-App geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Zugang zur MVV Daheim Assistent-App über diese Zugangsdaten steht ausschließlich Ihnen zu. Im Falle eines Missbrauchs haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passwort eigenständig zu ändern und haben diesen Missbrauch unverzüglich bei MVV anzuzeigen.

8.5. Ihnen ist jegliche Art von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung von MVV Daheim Assistent, die gegen geltendes Recht verstoßen, untersagt.

9. Installationstermin und beliefertes Gebiet

9.1. MVV nennt Ihnen einen, ggf. auch mehrere zur Auswahl stehende Termine, wann MVV das Notrufsystem in den von Ihnen bestimmten Räumlichkeiten installieren wird. Hierbei berücksichtigt MVV eine etwaige vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Notrufsystems, die trotz kongruenten Deckungsgeschäfts von MVV mit den Lieferanten von MVV auftritt und von MVV nicht verschuldet ist. Das Notrufsystem und etwaige von Ihnen bestellte Zusatzgeräte bringt MVV zum Termin der Installation mit. Die Installation des Notrufsystems erfolgt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Treten trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Lieferanten Schwierigkeiten bei der Bereitstellung des Notrufsystems auf, die wir nicht zu vertreten haben, behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vor. Sie werden hierüber unverzüglich per E-Mail informiert. Im Fall unseres Rücktritts wird MVV die von Ihnen bisher erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstatten.

10. Preise und Preisänderungen

10.1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten die in den Produktunterlagen genannten Preise. Die in den Produktunterlagen angegebenen Preise verstehen sich in Euro inkl. der gültigen Mehrwertsteuer. Die Kosten für MVV Daheim Assistent werden vierteljährlich im Voraus jeweils zum fünften des ersten Monats im Quartal für das jeweils aktuelle Quartal abgerechnet.

10.2. MVV ist berechtigt, die geltenden, sich aus den Produktunterlagen ergebenden Preise mit Wirkung für die Zukunft nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Berechnung dieser Preise maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Kosten für die Beschaffung des Notrufsystems, namentlich der Hardware oder Software des Notrufsystems oder der MVV Daheim Assistent-App oder die Kosten des von MVV ausgewählten Mobilfunkanbieters, ändern.

MVV ist verpflichtet, bei der Ausübung des billigen Ermessens Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen, sodass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. bei den Bezugskosten der voran genannten Hard- oder Software, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei Vertriebskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z. B. eine Reduzierung der Bezugskosten für Hard- und Software sind vom Lieferanten die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

Änderungen der Preise werden nur wirksam, wenn MVV die Preisänderungen in Textform mindestens 4 Wochen zuvor mitteilt. Die Preisanpassung wird zum Beginn des zweiten, auf die Mitteilung der Preisanpassung folgenden Monats wirksam. Sind Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen. Hierauf wird MVV in der Mitteilung gesondert hinweisen.

11. Hinweise zur Zahlungsweise Bankeinzug (Lastschrift)

11.1. Die verfügbaren Zahlungsarten werden auf dem Bestellformular angegeben. Sofern die SEPA-Lastschrift als Zahlungsart zur Verfügung steht und Sie MVV ein SEPA-Mandat erteilen, ziehen wir den Rechnungsbetrag Ihrer Bestellung von Ihrem hinterlegten deutschen Bankkonto nach der getätigten Bestellung ein.

11.2. Die Frist für die Vorabinformation zum Einzug der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt.

11.3. Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie jene Kosten zu tragen, die MVV infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion aufgrund Ihres Verschuldens entstehen, insbesondere aufgrund schuldhaft mangelnder Kontodeckung Ihres Kontos oder aufgrund von schuldhaft falsch übermittelten Daten Ihrer Bankverbindung.

12. Elektronische Rechnung

MVV wird Ihnen gerne auf Anfrage einmal jährlich für das vorangegangene Jahr eine Rechnung als Nachweis für den Bezug von MVV Daheim Assistent aushändigen. Sie stimmen der Übersendung dieser Rechnungen in elektronischer Form an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse zu.

13. Rechte des Kunden bei Mängeln

13.1. Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

13.2. MVV gewährleistet, dass MVV Daheim Assistent einschließlich der zugehörigen Software wie der MVV Daheim Assistent-App sorgfältig entwickelt wurde. Dennoch ist es auf dem heutigen Stand der Technik nicht möglich, eine absolut fehlerfreie Hard- und Software zu garantieren. Deswegen sind nur solche Fehler ein Mangel vom MVV Daheim Assistent, die die Nutzung der Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen oder den Verwendungszweck vereiteln.

13.3. Sollten gelieferte Teile des Notrufsystems offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, sollten Sie diese Fehler beim Installateur, der das Notrufsystem montiert, reklamieren und dem MVV Daheim Assistent Kundendienst von MVV möglichst umgehend per E-Mail unter daheimassistent@mvv.de oder telefonisch unter +49(0) 621 290 1163 mitteilen. Ihr Anspruch auf Gewährleistung bleibt davon unberührt.

13.4. Bitte beachten Sie die bereit gestellte Gebrauchsanleitung. Diese wird sowohl in elektronischer Form auf der Website als auch in Papierform mit der Erstbestellung in der Filiale bereitgestellt. Die Leistungen stehen nur in dem der beigefügten bzw. bereitgestellten Gebrauchsanleitung beschriebenen Umfang zur Verfügung und sind nur für den privaten Gebrauch zu verwenden. Jegliche Haftung für eine anderweitige Nutzung oder unsachgemäßen Gebrauch ist ausgeschlossen.

13.5. Als Vereinbarungen über die Beschaffenheit gelten die Beschreibungen von MVV Daheim Assistent in den Produktunterlagen und ggf. auch nähere Herstellerangaben und Hinweise, die zusammen mit dem Notrufsystem ausgeliefert werden.

14. Haftung

14.1. MVV haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei Produkthaftung und auch nicht soweit der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder Garantie beruht. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

14.2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen einschließlich der Ausnahmen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Vertreter, Organe und deren Mitgliedern betreffend ihrer persönlichen Haftung.

14.3. MVV übernimmt keine Verantwortung, soweit das Notrufsystem wegen unterbrochener Stromversorgung, Störungen der Internetverbindung oder des Mobilfunknetzes, für die MVV nicht verantwortlich ist, nicht ordnungsgemäß operiert.

MVV ist auch nicht verantwortlich für: Fehler, die Sie in Ihrer Konfiguration des Notrufsystems verursacht haben, Fehler in Ihrem Netzwerk, Unterbrechungen oder andere Störungen des Mobilfunknetzes, die wir nicht zu vertreten haben, eine Störung, die durch höhere Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes Ereignis, das außerhalb des Verantwortungsbereichs von MVV liegt und nicht von MVV zu vertreten ist.

15. Vertragslaufzeit und Kündigung

15.1. Verträge für MVV Daheim Assistent haben eine unbestimmte Laufzeit und können von Ihnen wie von MVV mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

15.2. Selbstverständlich können Sie den Vertrag im Fall eines plötzlichen, dauerhaften Bedarfswegfalls (Bsp. Todesfall) außerordentlich kündigen. Sie können den Vertrag außerdem mit einer Frist von zwei Wochen kündigen im Fall der Heimunterbringung oder eines Krankenhausaufenthalt der umsorgten Person von voraussichtlich über drei Monaten.

15.3. MVV kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Sie schuldhaft gegen die Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB verstoßen, und trotz Abmahnung den Verstoß nicht abstellen oder wiederholt in gleicher oder ähnlicher Weise gegen den Vertrag verstoßen.

15.4. Jede Kündigung bedarf der Textform.

15.5. Im Fall der Vertragsbeendigung haben Sie das Notrufsystem an MVV im MVV Serive Center, Straße, PLZ Ort zurückzugeben. MVV kann auch die Demontage des Notrufsystems und etwaiger Zusatzmodule gegen ein in den Produktunterlagen bestimmtes Entgelt durchführen und hierzu einen oder ggf. mehrere zur Auswahl stehende Termine nennen und mit Ihnen vereinbaren. Es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen, dass MVV am vereinbarten Termin Zutritt zu den betreffenden Räumlichkeiten erhält, um das Notrufsystem und etwaige Zusatzmodule demontieren und zurücknehmen zu können. MVV wird nach Vertragsbeendigung den zugehörigen Haushalt und jegliche Benutzer in der App sperren.

15.6. Sollte MVV die außerordentliche Kündigung aussprechen, sind Sie verpflichtet die Basisstation inkl. aller Bewegungsmelder, Türkontakte, Handsender u.a. gebuchte Komponenten von MVV Daheim Assistent innerhalb von 4 Wochen auf eigene Kosten und Gefahr an MVV zurück zu geben.

Kommen Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist Ihrer Verpflichtungen nicht nach, so ist MVV berechtigt mit Ablehnungsandrohung eine Schadensersatzsumme entsprechend dem Zeitwert von MVV Daheim Assistent zu fordern.

15.7. Sofern MVV den Vertrag ordentlich oder außerordentlich innerhalb eines Jahres aus Gründen, für die Sie nicht verantwortlich sind, kündigt, erstattet MVV die von Ihnen gezahlten Installationskosten. Abweichend von Ziffer 16.5 trägt MVV in diesem Fall die Kosten für die Deinstallation des Notrufsystems.

16. Datenschutz

MVV erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den Vorgaben der geltenden Datenschutzbestimmungen. Für genauere Informationen sehen Sie bitte die Datenschutzerklärung, abrufbar unter [https://www.mvv.de/datenschutz] ein. Sie können jederzeit kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten sowie die Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten verlangen. Anfragen zur Auskunft sowie Löschungs-, Berichtigungs- oder Sperrungsgesuche sind schriftlich per Brief (MVV Energie AG, Luisenring 49, 68159 Mannheim) oder via E-Mail an daheimassistent@mvv.de zu richten. Gleiches gilt für den Widerruf von Einwilligungen oder für Widersprüche gegen die Nutzung von Daten.

17. Information zu Streitbeilegungsverfahren

MVV nimmt an keinem freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

18. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des deutschen Internationalen Privatrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam.

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