Förderprogramme

Energetische Sanierung  - Jetzt Förderung mitnehmen

Unterstützung für Modernisierer

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Bitte beachten Sie:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde neu aufgestellt. Seit 2024 gelten höhere Fördersätze mit bis zu 70% für den Heizungstausch. Der Antrag für die Heizungsförderung soll für Einfamilienhäuser voraussichtlich ab dem 27.02.2024 bei der KfW gestellt werden können.

Übergangsweise ist für Heizungen die Antragsstellung nach Einbau möglich!

Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen.

Bis das Antragsverfahren freigeschalten ist, können keine Anträge über den MVV-Förderservice eingereicht und bearbeitet werden. Der Förderservice steht Ihnen voraussichtlich ab dem 27.02. wieder zur Verfügung. Bis dahin können Sie sich mit Fragen jederzeit an unsere Förderhotline wenden, telefonisch unter +49 621 290 1660.

Die passende Förderung finden

Mit Eingabe weniger Daten zu Ihrer geplanten Maßnahme, zum Gebäude und zum Standort zeigt Ihnen unsere Online-Förderauskunft, ob und durch welche Programme die Modernisierung Ihrer Heizung förderfähig ist.

 

Fördermittel finden

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Häufige Fragen zur Förderung

  • Was zählt zu den förderfähigen Kosten?

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) definiert als förderfähige Investitionskosten „die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen.“ Andere Förderinstitutionen haben eventuell eigene Definitionen.

  • Wo kann die Förderung beantragt werden?

    Die Förderung für den Heizungstausch kann bei der KfW beantragt werden. Die Förderungen für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, können beim BAFA beantragt werden. Gerne unterstützt Sie dabei der MVV Förderservice.

  • Sollte eine Energieberatung beauftragt werden?

    Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) empfiehlt eine noch intensivere Einbindung von Energieberater*innen vor Ort. Ein entsprechender Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung kann künftig direkt mit der Förderung beantragt werden.

  • Wann sollten Fördergelder spätestens beantragt werden?

    Einige Zuschüsse und Finanzierungsangebote können nicht mehr beantragt werden, wenn mit der Umsetzung einer Maßnahme bereits begonnen wurde. Deshalb sollten alle Möglichkeiten geprüft und beantragt werden, bevor die ersten Arbeiten beginnen und Aufträge erteilt werden.

  • Was ist die Klimaschutzagentur Mannheim?

    Die Klimaschutzagentur Mannheim ist das gemeinnützige Energieeffizienz-Zentrum der Stadt Mannheim (51%), der MVV Energie AG (40%) und der Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH (9%). Ziel der Gesellschaft ist die Bewusstseinsstärkung für den Klimaschutz und die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Mannheim.

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