Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema Wärme.

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Fernwärme
  • Ein Wärmemengenzähler misst den Verbrauch. Er wird einmal pro Jahr abgelesen. Aus dem Verbrauch wird dann die Verbrauchsabrechnung erstellt und die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend angepasst.

  • In der Station befindet sich ein Zähler, der abgelesen wird. 

  • Die eingestellte Wassermenge kann auf Antrag des Kunden geändert werden. Eine Änderung kann allerdings nur einmal innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
    Hierdurch ändert sich der jährliche Servicepreis.

  • Die Kosten für unsere Fernwärme haben drei Bestandteile: den Verbrauchspreis, den Jahresservicepreis und den Verrechnungspreis. Mit dem Verbrauchspreis wird die verbrauchte Wärme bezahlt, also die bezogene, am Zähler gemessene Heizwassermenge. Der Jahresservicepreis ist unabhängig vom Verbrauch, mit ihm werden Kosten der Wärmebereitstellung abgegolten. Er hängt von den eingestellten Einheiten ab. Der Verrechnungspreis ist ein Entgelt für die Kosten der Messung, dem Zählerwechsel und der Abrechnung der Wärmemengen. Er hängt von der Zählergröße ab.

  • Der Fernwärmelierfervertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren, beginnend ab dem 01.10. des Jahres, an dem die Anlage in Betrieb genommen wurde. Der Vertrag kann nach der Grundlaufzeit mit einer Kündigungszeit von 9 Monaten zum 30.09. eines Jahres gekündigt werden

  • Bei der Inbetriebnahme der Anlage wird ein Inbetriebnahmeprototokoll erstellt. Das Inbetriebnahmeprotokoll enthält die eingestellte Leistung. Damit wird ein Liefervertrag und Abschlagsplan erstellt. Der Liefervertrag muss vom Eigentümer unterschrieben werden.

  • Noch wird ein großer Teil der Fernwärme in Mannheim im GKM (Großkraftwerk) erzeugt. In einem hocheffizienten Verfahren wird gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt (Kraft-Wärme-Kopplung KWK). Bis zum Jahr 2030 werden wir die erzeugte Wärme aus dem GKM aber sukkzessive durch grüne Wärme ersetzen. Thermische Abfallbehandlung (TAB), Flußwärmepumpe, Phosphor-Recyclinganlage, Biomasseheizkraftwerk wurden bereits realisiert und tragen zur klimafreundlichen Fernwärme bei. Weitere Erzeugungsanlagen sind bereits in Planung, z. B. Geothermie und weitere Flußwärmepumpen.

    Mehr zu unseren Erzeugungsquellen erfahren Sie hier.

  • Für die Umwelt und die hohe Versorgungssicherheit lohnt sich Fernwärme immer. Fernwärme stellt eine wettbewerbsfähige Energielösung dar und durch wartungsarme und langlebige Stationen eine kostengünstige Versorgung.

  • Fernwärme ist platzsparend, weil ein Heizkessel, die Lagerung von Brennstoffen, ein Öl- oder Gastank oder ein Kamin überflüssig werden. Fernwärme ist umweltfreundlich und erfüllt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nach diesen Gesetzen kann die Forderung nach dem Einsatz Erneuerbarer Energien auch ersatzweise durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung erfült werden. Fernwärme ist ökologisch, da sie einen niedrigen Primärenergiefaktor (0,25) hat. Das verschafft Ihnen einen Vorteil beim Energieausweis für Ihr Gebäude. Fernwärme ist sauber und vermeidet Staub, Schmutz und Ruß. Fernwärme ist günstig, denn seit Jahren gehören in Mannheim die Preise für Fernwärme zu den günstigsten in Deutschland.- Fernwärme wird sicher und zuverlässig in Form von Heizwasser, also ohne brennbaren Energieträger, in Ihr Gebäude geliefert. Fernwärme spart Zeit, weil Brennstoffbeschaffung, Kesselwartung und die Schornsteinreinigung entfallen. Eine Fernwäme-Kompaktstation ist komfortabel, da sie nur wenig Platz beansprucht und wartungsarm ist.

    In unserem Artikel "Fernwärme - Vorteile, Herausforderungen und was Sie dabei beachten sollten" finden Sie noch weitere spannende Informationen.

  • Fernwärme ist umweltfreundlich, wenn die Anlagen zur Wärmeerzeugung energieeffizient bzw. mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bisher wurde dies hauptsächlich mit fossilen Energien jedoch mit der effizienten Technik der Kraft-Wärme-Kopplung betrieben. Zukünftig werden die fossilen Energien durch Erneuerbare Energie und Abwärme abgelöst. 

    Mehr zur Vergrünung unserer Fernwärme erfahren Sie hier.

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  • Ja, jede Wärmepumpe muss beim (Strom-)Netzbetreiber angemeldet werden unabhängig davon, ob diese für einen Neubau geplant ist oder für einen Heizungstausch. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe von MVV entscheiden, können Sie sich entspannt zurücklehnen: Wir übernehmen die Anmeldung für Sie, denn sie ist Teil unseres Komplettpakets.

  • Zuerst ist eine geeignete Auftsellposition zu ermitteln. Eine geeignete Aufstellung ermöglicht, daß Betriebsgeräuche minimal ausfallen bzw. nicht wahrnehmbar sind und die Wärmepumpe ihre Funktion uneingeschränkt wahrnehmen kann. MVV bietet eine individuelle Fachberatung vor Ort und ermittelt eine geeignete Aufstellposition.

  • Ja, das ist technisch möglich und sogar eine ideale Produktkombination (PV+Wärmepumpe). Beispielsweise läßt sich überschüssiger PV-Strom optimal nutzen für die Gebäudebeheizung mit einer Wärmepumpe oder die Warmwasserbereitung speziell in den Früjahrs- und Sommermonaten (mit viel Sonneeinstrahlung). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

  • Der Energielieferant Luft ist praktisch unerschöpflich und unabhägig von fossiler Energie und deren Besteuerung. Wärmepumpen lassen sich sehr effizient betreiben und erzeugen dabei etwa 4 Einheiten Wärme pro aufgenommener Einheit el. Strom. Energieversorger bieten oftmals Ökostromtarife an für deutlich geringere CO2-Bilanzen im Vergleich zu fossilen Heizungen. Nahezu jede Gebäudeart kann mit einer Wärmepumpe beheizt werden.

  • Für eine effiziente Betriebsweise einer Wärmepumpe sollte die Temperatur des Heizungswassers nicht mehr als 55°C betragen. Das läßt sich - falls erforderlich - durch geeignete Dämm-Massnahmen am Gebäude (für reduzierten Heizenergiebedarf) und / oder in Kombination mit geeigneten Heizkörpern auch in einem Altbau erreichen (Mehr zu diesem Theme finden Sie in unserem Artikel "Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - Gebäude Schritt für Schritt sanieren und profitieren"). Flächenheizungen (z.B. Fußbodenheizungen) erfüllen i.d.R. die Forderung nach möglichst niedrigen Heizwassertemperaturen und sind deshalb prinzipiell für Wärmepumpen geeignet unabhängig vom Gebäudealter.

  • Je nach Art der gewählten Wärmepumpe variieren die Investitionskosten. Der Bauherr sollte mit einem Betrag von mindestens 38.500 Euro rechnen. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, bis zu 70% staatliche Förderung zu erhalten.

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen entziehen der Umgebungsluft die erforderliche Wärmeenergie (Wärmequelle = Umgebungsluft). Diese Wärmepumpen-Art ist mit über 90% Verbreitung die heute (2023/2024) am gebräuchlichste Variante. Daneben gibt es weitere Varianten wie z.B. Sole-Wärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen, welche als Wärmequelle die im Erdboden verfügbare Wärmeenergie nutzen.

    Eine Übersicht zu den Wärmepumpen die MVV anbietet, finden Sie hier.

  • Wärmepumpen lassen sich mit Heizkörpern oder Flächenheizungen wie z.B. Fußbodenheizungen betreiben. Für einen möglichst effizienten Betrieb einer Wärmepumpe ist darauf zu achten, daß die Wärmepumpe mit möglichst niedrigen Heizwassertemperaturen betrieben wird. Weil Flächenheizungen prinzipiell mit geringen Heizwassertemperaturen als Radiatoren betrieben werden, sind Flächenheizungen üblicherweise hervorragend geeignet aber kein Muß für den Betrieb einer Wärmepumpe.

  • Geeignet sind z.B. Heizkörper Klasse 3. Ein Energieberater oder fachkundiger Installateur berät zu den verfügbaren Heizkörpern und ob ein oder mehrere Heizkörper zu tauschen sind.

  • Der Heizungstausch wird staatlich gefördert. Die Förderung für einen Heizungstausch, d.h. den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe oder auch einer Fernwärme-Übergabestation, wird bei der KfW beantragt.  Die gewährte Förderung ist von der individuellen Situation abhängig. Es gelten die Regelungen des GEG und BEG. Der maximale Förderbetrag beträgt 70% der förderfähigen Kosten aber maximal €21.000 (70% der maximal förderfahigen Kosten von €30.000).

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