*Bonus: Regelungen zum Wechsel- und Sofortbonus finden Sie unter Ziffer 9.2 der Stromlieferbedingungen.
Wechselbonus: Es besteht kein Bonusanspruch, wenn die Lieferstelle in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss bereits durch MVV im Rahmen eines mit Bonus versehenen Produkts mit Strom beliefert wurde.
Sofortbonus: Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen.
**MVV erwirbt für die Menge des an Sie zu liefernden Stroms Herkunftsnachweise und entwertet diese beim Umweltbundesamt.