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Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

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Wärmepumpe und Fernwärme

Förderung für Ihren Heizungstausch

Sichern Sie sich bis zu 80% Förderung* auf Ihren Heizungswechsel sowie aktuell weitere Zusatz-Fördermöglickeiten. Wir haben Ihnen hier wichtige Informationen inkl. Beratungsmöglichkeit zusammengestellt.

Jetzt zu Wärmelösungen beraten lassen

Förderberatung für Heizungsmodernisierer

Bund, Länder und Kommunen unterstützen die Modernisierung von Heizungsanlagen umfangreich mit Fördergeldern und günstigen Finanzierungsangeboten. Auch Sie können sich diese Fördermittel sichern und bei der Modernisierung ihrer Heizung maßgeblich davon profitieren. 

Aktuelle Fördermöglichkeiten ab 21.07.2026 im Überblick:

  • Bis zu 80% BEG-Förderung* (Bundesförderung für effiziente Gebäude) für Ihren Heizungstausch über die KfW. 
  • Die Einkommensgrenzen für den Einkommensbonus (siehe unten) können in der neuen BEG-Förderung durch einen Familienzuschlag erhöht werden.
  • Gegebenenfalls ist eine zusätzliche kommunale Förderung möglich.
  • Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung), Anlagentechnik und Heizungsoptimierung über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Eckpunkte der neuen BEG-Heizungsförderung 2027

30 % Grundförderung für eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Fernwärme. Für Wärmepumpen wird ab Quartal 1 2027 nur noch 15% Grundförderung gewährt. Additiv ist ab Quartal 1 2027 der neue Wertschöpfungsbonus von 15% hinzurechenbar für in der EU produzierte Wärmepumpen.

16% Klima-Geschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gas-Zentralheizung. Der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich zum 01.2. und 01.8. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte. Der Bonus gilt nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, die die betreffende Immobilie selbst nutzen.

Bis zu 40% Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Der Einkommensbonus ist abhängig vom zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen (zvE) und wie folgt gestaffelt:

  • zvE < 30.000 € erhalten 40% Bonus.
  • 30.001 € < zvE < 40.000 € erhalten 30% Bonus.
  • 40.001 € < zvE < 50.000 € erhalten 10% Bonus.
  • 50.001 € < zvE erhalten keinen Bonus.

 

Minderjährige Kinder im Haushalt erhöhen die oben genannten Grenzen einmalig um + 10.000 €.

Der Wärmepumpen-Effizienzbonus (5%) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) für Biomasseanlagen entfallen.

Ab dem 21.7.2026 ist ein kumulierter Höchst-Fördersatz von 80 Prozent auf eine maximal förderfähige Investitionssumme von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit möglich. Je nach Erfüllung der Förderbedingungen können zwischen 30 und 80 Prozent der maximal förderfähigen Investitionssumme bezuschusst werden.

Gerechnet auf die maximal förderfähige Investitionssumme von 28.000 Euro sind das bei Anschaffung einer neuen Wärmepumpe zwischen 8.400 und 22.400 Euro.

Für Mehrfamilienhäuser werden ab 21.7.2026 maximal förderfähige Investitionskosten i.H.v. 28.000 Euro für die 1. Wohneinheit und i.H.v. jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit gewährt.

Die oben genannten maximal förderfähigen Kosten werden schrittweise um 750 Euro jeweils zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres reduziert, bis die förderfähige Investitionssumme im Jahr 2030 den Wert 22.000 Euro erreicht hat.

Fördermittelrechner

Mit nur wenigen Angaben und Klicks erhalten Sie hier schnell und einfach Informationen zu Ihrer individuellen Fördermittelsumme für Ihr Vorhaben.

 

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Fördermittelauskunft

Die Online-Förderauskunft zeigt Ihnen, ob und durch welche Programme die Modernisierung Ihrer Heizung zum aktuellen Zeitpunkt förderfähig ist.

 

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In wenigen Schritten zu Ihrem Zuschuss der KfW für Heizungen

Im Folgenden haben wir Ihnen wichtige Schritte auf dem Weg zu Ihrer Förderung zusammengefasst. Weiterführende Informationen sowie eine ausführliche Auflistung der Förderbedingungen und  finden Sie auch direkt auf der Seite der KfW.

 

1. „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) einholen und Liefer- oder Leistungsvertrag schließen

Grundlage für Ihre Antragsstellung ist die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese können Sie bei Ihrem Fachhandwerker oder Ihrem Energieeffizienzexperten anfragen. Sie haben Ihre Wärmelösung von MVV? Dann sprechen Sie uns gerne darauf an. Die BzA enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrer geplanten Heizung sowie zu den förderfähigen Gesamtkosten.

Grundsätzlich muss vor Antragsstellung auch ein Liefer- oder Leistungsvertrag für den Einbau einer förderfähigen Heizung geschlossen werden. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösenden Bedingung enthalten, die regelt, dass der Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen erst in Kraft tritt, wenn Sie die Förderzusage der KfW für Ihre Heizlösung haben. Außerdem muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum der beantragten Maßnahme enthalten sein.

 

2. Zuschuss beantragen

Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und wählen Sie dort das Produkt „BEG-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ aus. Im Anschluss folgen Sie den Schritten der Antragstellung.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Beantragung:

  • Die 15-stellige BzA-ID (diese finden Sie auf Ihrem BzA-Antrag)
  • Den Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag für Ihre MVV Wärmelösung

Der Antrag im Kundenportal ist zu stellen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

 

3. Vorhaben umsetzen

Sobald Sie von der KfW die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben. Die Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Einreichfrist für den Nachweis des Vorhabens finden Sie unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ Ihrer Zusage.

 

4. „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) einholen

Nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben, erhalten Sie von Ihrem Fachhandwerker oder Ihrem Energieeffizienzexperten eine „Bestätigung nach Durchführung“. Darin wird bestätigt, dass Ihr Vorhaben ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sie haben Ihre Wärmelösung bei MVV gekauft? Dann sprechen Sie uns gerne darauf an.

 

5. Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Für die Auszahlung Ihres Zuschusses identifizieren Sie sich im KfW-Kundenportal und laden dort die entsprechenden Nachweisdokumente hoch. Dafür benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ sowie alle Rechnungen für Ihr Vorhaben. Werden weitere Boni in Anspruch genommen, wie der Klimageschwindigkeitsbonus oder der Einkommensbonus, werden zusätzliche Dokumente benötigt. Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW, wird Ihnen der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Die Nachweise sind spätestens 36 Monate nach Ihrer Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung einzureichen.

Häufige Fragen zur BEG-Förderung für Heizungen

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Förderung für den Heizungstausch kann direkt bei der KfW beantragt werden. Die Förderungen für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, können beim BAFA beantragt werden.

Wer kann den Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Private EigentümerInnen von bestehenden und selbstbewohnten oder von vermieteten bzw. nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Private EigentümerInnen von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
  • Private EigentümerInnen von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Welche Wärmelösungen werden gefördert?

Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem der Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen (Investitionsmehrausgaben)
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuer­barer Energien

sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz und die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt.

 

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2025?

Seit dem 1. Januar 2024 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Wer jetzt eine umweltfreundliche Heizung einbaut, kann von bis zu 70 Prozent Zuschuss profitieren.

  • 30% Grundförderung für eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Fernwärme
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende EigentümerInnen für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
  • 30% Einkommensbonus für selbstnutzende EigentümerInnen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro
  • 5% Effizienzbonus für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen, oder als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen
  • Ein Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen von pauschal 2.500 Euro, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten. Der Zuschlag wird dabei unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt.

Kumuliert ist ein Höchst-Fördersatz von 70 Prozent auf eine maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit möglich. Je nach Erfüllung der Förderbedingungen können zwischen 30 und 70 Prozent der maximal förderfähigen Investitionssumme bezuschusst werden.

Wann sollten Fördergelder spätestens beantragt werden?

Einige Fördergelder können nicht mehr beantragt werden, wenn mit der Umsetzung einer Maßnahme bereits begonnen wurde. Informieren Sie sich daher vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien und Antragsvoraussetzungen.

Kommunale Förderung durch die Klimaschutzagentur Mannheim im Stadtgebiet Mannheim

Die Stadt Mannheim fördert mit dem neuen Programm „Heizungserneuerung 2026“ den Erstanschluss an die Fernwärme sowie den Einbau von Wärmepumpen (außerhalb von Fernwärmegebieten). Gefördert werden private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine und Kirchengemeinden, welche eine BEG-Förderung in Anspruch nehmen.

Informationen über die genaue Höhe der Förderung sowie zu den genauen Bedingungen finden Sie in der Förderrichtlinie der Stadt Mannheim.

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*Gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die KfW ab dem 21.07.2026 klimafreundliche Heizungen mit einem Zuschuss von bis zu 80% abhängig von der individuellen Fördersituation. Die maximal förderfähigen Investitionskosten belaufen sich auf 28.000 €. Die maximale Förderung beträgt 22.400 € und hängt von verschiedenen Fördervoraussetzungen ab (u.a. Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 € bzw. 40.000 € mit Familienzuschlag). Es gelten die Förderrichtlinien der BEG-Förderung unter www.kfw.de/458.