Whistleblower-Hotline (WBHL)
Die strikte Beachtung von Recht und Gesetz ist unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmenskultur von MVV. Gerade in den besonders sensiblen Bereichen wie Korruptionsbekämpfung / Lauterkeit des Geschäftsbetriebs, Kartellrecht sowie Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards kann bereits das Fehlverhalten eines Einzelnen dem Unternehmen großen Schaden zufügen.
Ein wichtiger Bestandteil unseres Compliance-Managementsystems (CMS) ist die sogenannte Whistleblower-Hotline (WBHL). Über sie können Mitarbeiter und Dritte unter vollständiger Wahrung ihrer Anonymität mögliches schwerwiegendes Fehlverhalten mitteilen.
Mitteilungen über Verstöße oder Verdachtsfälle können jederzeit auch anonym an
- die Compliance Officerin Eva Hofmann-Rösch unter
T +49 621 290 1094
M +49 170 5711159 oder über die E-Mailadressen
eva.hofmann-roesch@mvv.de
compliance@mvv.de

- die externe Vertrauensanwältin Dr. Laura Borgel unter
T +49 69 770 196 78 oder über die E-Mailadresse
borgel@ feigen-graf.de
mitgeteilt werden. Die Person des Mitteilenden wird strikt vertraulich behandelt. Dabei wird jedem Hinweis nachgegangen und der Sachverhalt aufgeklärt.
Weitergehende Informationen zu unserem Umgang mit Hinweisen/ Meldungen oder zum Datenschutz finden sie hier:
MVV-Verfahrensordnung für Hinweise und Meldungen über mögliches Fehlverhalten (Whistleblower-Hotline)
Datenschutzhinweise für die Nutzung der MVV Whistleblower-Hotline
Aufgaben der Vertrauensanwältin oder des Vertrauensanwalts
MVV betreibt eine aktive Prävention gegen jede Art strafbarer oder grob ordnungswidriger Rechtsverstöße und verfolgt insbesondere eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechungen und allen anderen Formen der Korruption. Die Bestellung einer externen Vertrauensanwältin oder eines externen Vertrauensanwalts ist ein Bestandteil des installierten integrativen Compliance Management Systems (CMS).
Als Vertrauensanwältin für MVV ist Rechtsanwältin Frau Dr. Borgel Ansprechpartnerin für interne und externe Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber insbesondere auf korruptionsverdächtige Sachverhalte oder sonstige strafbare oder grob ordnungswidrige Rechtsverstöße. Die Vertrauensanwältin und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anwaltssozietät unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Vertrauensanwältin gibt Informationen, die sie von einer Hinweisgeberin oder einem Hinweisgeber erhalten hat, nur dann an MVV weiter, wenn die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber ausdrücklich ihr oder sein Einverständnis hiermit erklärt hat.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von MVV steht die Vertrauensanwältin auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten im Zusammenhang mit konkreten Vorkommnissen oder Verdachtsfällen zur Verfügung, wenn eine vertrauliche Behandlung gewünscht wird. Auf Wunsch können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die sich mit Hinweisen oder Fragen an die Vertrauensanwältin wenden, anonym bleiben.
Für Personen, die Rechtsanwältin Frau Dr. Borgel als Vertrauensanwältin für MVV auf einen korruptionsverdächtigen Sachverhalt oder einen Verstoß gegen Gesetze hinweisen möchten, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen.
In der Regel wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch eine Hinweisgeberin oder einen Hinweisgeber stehen oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail. Schon hier kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen. Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers mit der Vertrauensanwältin anschließen. Der Sachverhalt soll dabei so genau wie möglich aufgenommen werden.
Nur dann, wenn Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber das ausdrücklich gestatten, wird die Vertrauensanwältin die Informationen an das Unternehmen weitergeben, und zwar ausschließlich an die vom Vorstand hierzu beauftragte Person. Wenn Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber das wünschen, wird der Name nicht genannt werden.
Die Kontaktaufnahme zur Vertrauensanwältin ist für noch unentschlossene Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber risikolos. Sie können auch dann noch entscheiden, ob die Vertrauensanwältin Stillschweigen bewahren solle.
Der Aufgabenkreis der Vertrauensanwältin ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweise auf Korruption, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblichem Gewicht. Die Vertrauensanwältin ist keine allgemeine Beschwerdestelle, sondern nur ein besonders ausgestaltetes Mittel zur Gewinnung von Informationen über korruptionsverdächtige Sachverhalte oder sonstige rechtswidrige Vorgänge.
Allgemeine Kundenbeschwerden nimmt die Vertrauensanwältin nicht entgegen.
Die Vertrauensanwältin ist Beauftragte von MVV. Sie darf niemals einer Hinweisgeberin oder einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Unternehmens zuwiderläuft. Sie ist vom Unternehmen allerdings beauftragt, einer Hinweisgeberin oder einem Hinweisgeber das auf ihre oder seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.