Informationen zu den Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung
Wie ist der derzeitige Stand in Bezug auf die Entlastungsmaßnahmen, auf die sich Bund und Länder im November 2022 verständigt haben?
Bund und Länder haben sich im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 2. November 2022 aufgrund der deutlich gestiegenen Kosten für Energie auf zusätzliche Entlastungsmaßnahmen verständigt.
In einem ersten Schritt wurde am 14. November 2022 beschlossen, im Dezember Erdgas- und Wärmeverbraucher mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen. Alle wichtigen Informationen rund um die Soforthilfe finden Sie hier.
Am 15. bzw. 16. Dezember 2022 haben Bundestag und Bundesrat im zweiten Schritt entschieden, eine Preisbremse für Strom, Gas und Wärme einzuführen.
Die Preisbremsengesetze für Gas, Wärme und Strom wurden am 23.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und sind im Wesentlichen am 24.12.2022 in Kraft getreten.
Für Verbrauchsmengen oberhalb 80% wird der volle Wärmepreis gemäß Tarif berechnet.
Für Industriekunden und Kunden aus der Immobilienwirtschaft mit höherem Verbrauch gelten andere Regelungen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.