MVV informiert

Aktuelle Lage auf dem Energiemarkt

Abbuchungen, Stromdeckel, Preisbremsen, Entlastungspakete – aktuell kann es schwierig werden, als Energiekundin oder -kunde den Überblick zu behalten.

Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen zu den aktuellen Entwicklungen. Da sich die Sachlage von Tag zu Tag ändern kann, werden wir diese Seite für Sie regelmäßig aktualisieren.

Informationen zur temporären Aussetzung der Abbuchung von Abschlagszahlungen

Die zum Teil hochkomplexe Umsetzung aus den Energiepreisbremsengesetzen zwingen uns leider, die monatlichen Strom- und Gasabschlagsabbuchungen via SEPA für einen Teil unserer Kunden seit März zwischenzeitlich auszusetzen. Ebenfalls verzögern sich bei diesen Kunden dadurch die Jahresverbrauchsabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum zwischen März und Mai 2023 liegt.

Wir werden im Laufe des Mais die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen erfolgreich abschließen und Ihren Abschlagsbetrag wieder wie gewohnt einziehen – jeweils gekürzt um den Ihnen zustehenden monatlichen Entlastungsbetrag. Die Abschläge für März und April werden voraussichtlich ab Mai dann rückwirkend zusammen eingezogen. Der Abschlag für März wird zusätzlich um die rückwirkende Gutschrift für Januar und Februar gekürzt und fällt entsprechend geringer aus. 

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung. Seien Sie aber gewiss, dass Sie Ihre individuelle Entlastung in vollem Umfang erhalten und wir unser Möglichstes tun, um die Abbuchungen der Abschlagszahlungen sowie Abrechnungen so schnell wie möglich wieder regelmäßig durchzuführen.

Alles Wichtige zu den Preisbremsen

Alle Informationen zu den Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme und unseren Preisbremsenrechner zur Ermittlung was Ihnen konkret die Bremsen bringen finde Sie auf unserer Seite zum Thema.

Alles zu den Preisbremsen

Informationen zu den Preissenkungen bei Strom und Gas

Seit einigen Monaten sinken die zuvor in weiten Teilen extrem gestiegenen Energiepreise an den Großhandelsmärkten wieder. Dank seiner nachhaltigen Beschaffungsstrategie kann das Energieunternehmen MVV die Vorteile im Energieeinkauf nun bereits zum 1. Juli 2023 an seine Kundinnen und Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung weitergeben. Damit sinken die Preise für Strom und Gas deutlich. Alle Kundinnen und Kunden, die von der Preissenkung profitieren erhalten eine persönliche Information per Post oder über die Online-Services.

Zum 1. Juli 2023 sinkt im Versorgungsgebiet von MVV der Verbrauchspreis für Strom in der Grundversorgung von 44,95 Cent pro Kilowattstunde brutto auf 38,40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Der Servicepreis bleibt unverändert. Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden spart so zukünftig knapp 200 Euro pro Jahr bzw. rund 16 Euro pro Monat einschließlich aller Steuern, Abgaben und Umlagen. Dies entspricht einem Rückgang von über 13 Prozent

Auch beim Erdgas wird zum 1. Juli 2023 der Verbrauchspreis in der Grundversorgung für Heizgas gesenkt: Er reduziert sich von 17,66 Cent pro Kilowattstunde brutto auf
11,98 Cent pro Kilowattstunde brutto. Der Servicepreis bleibt unverändert. Für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt in der Grundversorgung für Heizgaskunden mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden liegt die Ersparnis dann insgesamt bei rund 570 Euro brutto pro Jahr bzw. rund 47 Euro brutto pro Monat. Dies entspricht einer Preissenkung von rund 30 Prozent

Was passiert mit meinem Abschlagsplan, wenn mein Vertrag von der Preisanpassung betroffen ist?

Wie bereits in Ihrem persönlichen Schreiben (nur im Falle von Strom und Gas) oder über unsere Preisanzeigen in der Presse (Fernwärme, Strom und Gas) mitgeteilt, passen wir zum 01.07.2023 die Preise für den größten Teil unserer Bestandskunden in diesen Sparten an.

Um Ihnen für die Zukunft möglichst akkurate Abschlagszahlungen bieten zu können, werden wir auf Basis dieser neuen Preise auch Ihren zugehörigen Abschlagsplan mit Wirksamkeit zum Juli 2023 entsprechend anpassen. Diesen neuen Abschlagsplan erhalten Sie in einem separaten, persönlichen Schreiben per Post oder direkt in Ihr Postfach in den MVV Online-Services.

Informationen zu den Preisanpassungen bei Fernwärme

Die Preisbildung der Fernwärme erfolgt auf Basis der Preisgleitklausel unter Berücksichtigung eines Kosten- sowie eines Marktelements. Die Rohstoffbeschaffung für die Fernwärmemengen ab Juli 2023 hat im Kalenderjahr 2022 stattgefunden. Die massiven Kostensteigerungen für Rohstoffe im vergangenen Jahr sowie der erhöhte CO2-Preis führen daher ab 1. Juli 2023 zu einem Preisanstieg. Gleichzeitig behält MVV das niedrigere Marktelement aus 2021 bei, um die Wettbewerbsfähigkeit mit dem aktuellen Markt berücksichtigen zu können. Durch die Beibehaltung der Indizes aus dem Kalenderjahr 2021 fällt der Preisanstieg für MVV-Kundinnen und Kunden um 1,48 Cent pro Kilowattstunde brutto geringer aus.

Insgesamt bleibt MVV mit der Erhöhung der Fernwärmepreise unter dem gesetzlich festgelegten Referenzpreis der Wärmepreisbremse für private Haushalte: Der Verbrauchspreis für THERMA Fernwärme steigt von 6,18 Cent pro Kilowattstunde brutto auf 8,67 Cent pro Kilowattstunde brutto.

Für einen Drei-Personen-Haushalt in einem mit Fernwärme beheizten Mehrfamilienhaus bedeutet dies eine durchschnittliche Kostenerhöhung über Verbrauchs-, Jahresservice- und Verrechnungspreis von 20 Euro pro Monat brutto bzw. rund 28 Prozent.

Informationen zur allgemeinen Versorgungssicherheit

Informationen zum Energiesparen

Informationen zu den Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung

Wie ist der derzeitige Stand in Bezug auf die Entlastungsmaßnahmen, auf die sich Bund und Länder im November 2022 verständigt haben?

Bund und Länder haben sich im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 2. November 2022 aufgrund der deutlich gestiegenen Kosten für Energie auf zusätzliche Entlastungsmaßnahmen verständigt.

In einem ersten Schritt wurde am 14. November 2022 beschlossen, im Dezember Erdgas- und Wärmeverbraucher mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen. Alle wichtigen Informationen rund um die Soforthilfe finden Sie hier.

Am 15. bzw. 16. Dezember 2022 haben Bundestag und Bundesrat im zweiten Schritt entschieden, eine Preisbremse für Strom, Gas und Wärme einzuführen.

Die Preisbremsengesetze für Gas, Wärme und Strom wurden am 23.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und sind im Wesentlichen am 24.12.2022 in Kraft getreten.

 

Für Verbrauchsmengen oberhalb 80% wird der volle Wärmepreis gemäß Tarif berechnet.

Für Industriekunden und Kunden aus der Immobilienwirtschaft mit höherem Verbrauch gelten andere Regelungen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Kontakt

Sie haben Fragen zur aktuellen Energieversorgungslage?

Finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um unsere Preis­anpassungen, Stromdeckel, Gaspreis­bremse und Dezember-Entlastung.

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