MVV informiert

Aktuelle Lage auf dem Energiemarkt

Aufgrund der Vielzahl an Themen rund um Ihre Energieversorgung ist es aktuell schwierig den Überblick zu behalten. Gerne beantworten wir hier die wichtigsten Fragen zu den aktuellen Entwicklungen und werden diese Seite regelmäßig für Sie aktualisieren.

Informationen zur temporären Aussetzung der Abbuchung von Abschlagszahlungen und der Wiederaufnahme der Abschlagszahlungen und Jahresabrechnungen

Die zum Teil hochkomplexe Umsetzung aus den Energiepreisbremsengesetzen haben uns leider gezwungen, die monatlichen Strom- und Gasabschlagsabbuchungen via SEPA für einen Teil unserer Kunden seit März zwischenzeitlich auszusetzen. Ebenfalls haben sich bei diesen Kunden dadurch die Jahresverbrauchsabrechnungen verzögert, deren Abrechnungszeitraum zwischen März und Mai 2023 liegt. 

Nach Umsetzung der regulatorischen Anforderungen werden Ihre Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt eingezogen/fällig– jeweils gekürzt um den Ihnen zustehenden monatlichen Entlastungsbetrag, sofern eine Berechtigung besteht.  

Nach Wiederaufnahme der Rechnungsstellung kann es dazu kommen, dass manche Kunden aufgrund der verzögerten Rechnungsstellung und dem dadurch verkürzten folgenden Abrechnungszeitraum höhere Abschlagsbeträge als gewohnt erhalten. Der Grund: Die Energiekosten verteilen sich auf eine geringere Anzahl von Monaten. Dies ist notwendig, um Nachzahlungen bei der nächsten Jahresabrechnung zu vermeiden. Falls Sie Ihren Abschlagsbetrag ändern möchten, können Sie dies jederzeit schnell und einfach in unseren Online-Services eigenständig vornehmen. 

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.

Alles Wichtige zu den Preisbremsen

Da sich die Lage an den Energiebeschaffungsmärkten in den letzten Monaten glücklicherweise wieder etwas entspannt hat, konnten wir die Strom- und Gaspreise für viele unserer Kunden, zum 01.07.2023 so weit senken, dass die Preisbremsen nicht mehr erforderlich sind und somit entfallen. 

Alle Kunden, für die die Preisbremsen weiterhin gelten, finden die Informationen zu den Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme sowie unseren Preisbremsenrechner auf unserer Seite zum Thema. 

Alles zu den Preisbremsen

Informationen zu den Preissenkungen bei Strom und Gas

Seit einigen Monaten sinken die zuvor in weiten Teilen extrem gestiegenen Energiepreise an den Großhandelsmärkten wieder. Dank seiner nachhaltigen Beschaffungsstrategie kann das Energieunternehmen MVV die Vorteile im Energieeinkauf nun zum 1. Juli 2023 an seine Kundinnen und Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung weitergeben. Damit sinken die Preise für Strom und Gas deutlich. Alle Kunden, die von der Preissenkung profitieren, wurden durch eine persönliche Information per Post oder über die Online-Services informiert. 

Zum 1. Juli 2023 sinkt im Versorgungsgebiet von MVV der Verbrauchspreis für Strom in der Grundversorgung von 44,95 Cent pro Kilowattstunde brutto auf 38,40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Der Servicepreis bleibt unverändert. Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden spart so zukünftig knapp 200 Euro pro Jahr bzw. rund 16 Euro pro Monat einschließlich aller Steuern, Abgaben und Umlagen. Dies entspricht einem Rückgang von über 13 Prozent.  

Auch beim Erdgas wird zum 1. Juli 2023 der Verbrauchspreis in der Grundversorgung für Heizgas gesenkt: Er reduziert sich von 17,66 Cent pro Kilowattstunde brutto auf 
11,98 Cent pro Kilowattstunde brutto. Der Servicepreis bleibt unverändert. Für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt in der Grundversorgung für Heizgaskunden mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden liegt die Ersparnis dann insgesamt bei rund 570 Euro brutto pro Jahr bzw. rund 47 Euro brutto pro Monat. Dies entspricht einer Preissenkung von rund 30 Prozent.  

Was passiert mit meinem Abschlagsplan, wenn mein Vertrag von der Preisanpassung betroffen ist?

Wie bereits in Ihrem persönlichen Schreiben (nur im Falle von Strom und Gas) oder über unsere Preisanzeigen in der Presse (Fernwärme, Strom und Gas) mitgeteilt, passen wir zum 01.07.2023 die Preise für den größten Teil unserer Bestandskunden in diesen Sparten an.

Um Ihnen für die Zukunft möglichst akkurate Abschlagszahlungen bieten zu können, werden wir auf Basis dieser neuen Preise auch Ihren zugehörigen Abschlagsplan mit Wirksamkeit zum Juli 2023 entsprechend anpassen. Diesen neuen Abschlagsplan erhalten Sie in einem separaten, persönlichen Schreiben per Post oder direkt in Ihr Postfach in den MVV Online-Services.

Informationen zu den Preisanpassungen bei Fernwärme

Die Preisbildung der Fernwärme erfolgt auf Basis der Preisgleitklausel unter Berücksichtigung eines Kosten- sowie eines Marktelements. Die Rohstoffbeschaffung für die Fernwärmemengen ab Juli 2023 hat im Kalenderjahr 2022 stattgefunden. Die massiven Kostensteigerungen für Rohstoffe im vergangenen Jahr sowie der erhöhte CO2-Preis führen daher ab 1. Juli 2023 zu einem Preisanstieg. Gleichzeitig behält MVV das niedrigere Marktelement aus 2021 bei, um die Wettbewerbsfähigkeit mit dem aktuellen Markt berücksichtigen zu können. Durch die Beibehaltung der Indizes aus dem Kalenderjahr 2021 fällt der Preisanstieg für MVV-Kundinnen und Kunden um 1,48 Cent pro Kilowattstunde brutto geringer aus.

Insgesamt bleibt MVV mit der Erhöhung der Fernwärmepreise unter dem gesetzlich festgelegten Referenzpreis der Wärmepreisbremse für private Haushalte: Der Verbrauchspreis für THERMA Fernwärme steigt von 6,18 Cent pro Kilowattstunde brutto auf 8,67 Cent pro Kilowattstunde brutto.

Für einen Drei-Personen-Haushalt in einem mit Fernwärme beheizten Mehrfamilienhaus bedeutet dies eine durchschnittliche Kostenerhöhung über Verbrauchs-, Jahresservice- und Verrechnungspreis von 20 Euro pro Monat brutto bzw. rund 28 Prozent.

Informationen zur allgemeinen Versorgungssicherheit

Informationen zum Energiesparen

Kontakt

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Finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um unsere Preis­anpassungen, Stromdeckel, Gaspreis­bremse und Dezember-Entlastung.

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