Entlastungspaket 2023

Alles Wichtige zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Am 16. Dezember 2022 haben Bundestag und Bundesrat entschieden, eine Preisbremse für Strom, Gas und Wärme einzuführen. Diese gilt für das gesamte Kalenderjahr 2023 (sofern Ihr vertraglich vereinbarter Preis über dem gesetzlich festgelten Referenzpreis liegt).

Gaspreis-bremse
Strompreis-bremse
Jetzt Entlastung berechnen
Bitte geben Sie Ihren Jahresverbrauch an.
Bitte geben Sie Ihren Arbeitspreis an.
Bitte geben Sie Ihren Grundpreis an.
Entlastungskontingent (80% Ihrer Prognose) i
-
Preisbremse i
12,00 ct/kWh
Differenzbetrag i
-

Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Bitte beachten Sie: Die berechneten Entlastungen sind nur für die von Ihnen eingetragenen Werte korrekt. Da Ihr tatsächlicher Verbrauch und durchschnittlicher Arbeitspreis davon abweichen kann, ist es möglich, dass Ihre individuelle, finale Entlastungssumme von der Berechnung abweicht. Ihre finale Entlastungssumme wird in den Rechnungen Ihres Energieversorgers dargestellt.
Die Berechnungen können für Gasverbräuche aus Netzentnahmestellen bis 1.500.000 kWh erfolgen und gelten nur für Haushaltskunden bzw. kleine und mittlere Unternehmen mit Standardlastprofilen oder mit Standardlastgang. Bei einem Arbeitspreis für Gas bis einschließlich 12 Cent/kWh (jeweils brutto inklusive aller Entgelte und Umlagen) gibt es keine Entlastung durch das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz. Dieses greift erst ab einem Arbeitspreis größer 12 Cent/kWh (= Referenzpreise). Ungeachtet der Preisbremsen kann ein Preisvergleich lohnend sein, hier finden Sie direkt den MVV-Tarifrechner. Verbräuche, die die 80-Prozent-Prognose überschreiten, werden zu den vertraglich vereinbarten Arbeitspreisen abgerechnet.

Ihr Ergebnis
Ihre prognostizierte Entlastung beträgt:
000 €/Jahr
oder 00 €/Monat
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der errechneten Jahresentlastungssumme um eine Prognose handelt. Ihre finale Entlastungssumme ergibt sich erst aus der Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers.
Jahresgesamtkosten
ohne Entlastung
000 €
i
Verbrauch
000 €
i
Grundpreis
000 €
mit Entlastung
000 €
Entlastung
000 €
i
Verbrauch
000 €
i
Grundpreis
000 €
Entlastung
Gute Nachricht: Für Sie muss die Gaspreisbremse nicht greifen.
Der von Ihnen eingegebene Arbeitspreis liegt unter dem Schwellenwert (Referenzpreis) von 12 ct/kWh. Übrigens: Mit Ihrer Eingabe liegen Sie außerdem unter dem Durchschnittspreis für eine Kilowattstunde Gas in Deutschland. Dieser liegt aktuell bei 16,40 Cent. Entlastet wird, wer mehr als 12 Cent/kWh zahlt.
Meine Angaben anpassen
Ihr angegebener Arbeitspreis
00 ct/kWh
i
Durchschnittlicher Gaspreis Deutschland
16,40 ct/kWh
Gaspreisbremse
12,00 ct/kWh
Jetzt Entlastung berechnen
Bitte geben Sie Ihren Jahresverbrauch an.
Bitte geben Sie Ihren Arbeitspreis an.
Bitte geben Sie Ihren Grundpreis an.
Entlastungskontingent (80% Ihrer Prognose) i
-
Preisbremse i
40,00 ct/kWh
Differenzbetrag i
-

Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Die Berechnung berücksichtigt Kunden mit und ohne Standardlastprofile. Bitte beachten Sie: Die berechneten Entlastungen sind nur für die von Ihnen eingetragenen Werte korrekt. Da Ihr tatsächlicher Verbrauch und durchschnittlicher Arbeitspreis davon abweichen kann, ist es möglich, dass Ihre individuelle, finale Entlastungssumme von der Berechnung abweicht. Ihre finale Entlastungssumme wird in den Rechnungen Ihres Energieversorgers dargestellt.
Die Berechnungen können nur für Stromverbräuche aus Netzentnahmestellen bis 30.000 kWh/Jahr erfolgen und gelten nur für Haushaltkunden bzw. kleine und mittlere Unternehmen mit und ohne Standardlastprofilen. Bei einem Arbeitspreis für Strom bis einschließlich 40 Cent/kWh (brutto inklusive aller Entgelte und Umlagen) gibt es keine Entlastung durch das Strompreisbremsegesetz. Diese greift erst ab einem Arbeitspreis größer als der zuvor genannte Wert von 40 Cent/kWh (= Referenzpreis). Ungeachtet der Preisbremsen kann ein Preisvergleich lohnend sein, hier finden Sie direkt den MVV-Tarifrechner. Verbräuche, die die 80-Prozent-Prognose überschreiten, werden zu den vertraglich vereinbarten Arbeitspreisen abgerechnet.

Ihr Ergebnis
Ihre prognostizierte Entlastung beträgt:
000 €/Jahr
oder 00 €/Monat
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der errechneten Jahresentlastungssumme um eine Prognose handelt. Ihre finale Entlastungssumme ergibt sich erst aus der Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers.
Jahresgesamtkosten
ohne Entlastung
000 €
i
Verbrauch
000 €
i
Grundpreis
000 €
mit Entlastung
000 €
Entlastung
000 €
i
Verbrauch
000 €
i
Grundpreis
000 €
Entlastung
Gute Nachricht: Für Sie muss die Strompreisbremse nicht greifen.
Der von Ihnen eingegebene Arbeitspreis liegt unter dem Schwellenwert (Referenzpreis) von 40 ct/kWh. Übrigens: Mit Ihrer Eingabe liegen Sie außerdem unter dem Durchschnittspreis für eine Kilowattstunde Strom in Deutschland. Dieser liegt aktuell bei 48,00 Cent. Entlastet wird, wer mehr als 40 Cent/kWh zahlt.
Meine Angaben anpassen
Ihr angegebener Arbeitspreis
00 ct/kWh
i
Durchschnittlicher Strompreis Deutschland
48,00 ct/kWh
Strompreisbremse
40,00 ct/kWh

Wie funktioniert die Preisbremse?

Strom

Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs wird der Strompreis auf 40 Cent/kWh (brutto) begrenzt. Das heißt, der Staat übernimmt für diesen Teil die Differenz zum Arbeitspreis. Als Berechnungsgrundlage dient Ihr Stromverbrauch im September 2022.

Für Strom, den Sie darüber hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vollen vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis gemäß Ihres Stromtarifs. Nach dem 80%-40-Cent-Modus werden alle Haushalte und Unternehmen entlastet, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen. Für Industriekunden mit höherem Verbrauch gelten andere Regelungen.

Gas

Sofern der Jahresverbrauch eines Haushalts oder Unternehmens 1,5 Millionen kWh nicht übersteigt, greift auch beim Gas die Preisbremse für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs (Basis: September 2022).

Der maximal zu zahlende Arbeitspreis liegt hier bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Das heißt, falls der Gaspreis Ihres aktuellen Tarifs über 12 Cent pro kWh liegt, übernimmt der Staat die Mehrkosten für 80% Ihrer Verbrauchsprognose.

Falls Sie in Ihrem aktuellen Gas-Tarif weniger zahlen, bleibt es natürlich bei dem geringeren Preis.

Für Industriekunden und Kunden aus der Immobilienwirtschaft mit höherem Verbrauch gelten andere Regelungen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Wärme

Ebenso bei Fern- und Nahwärme: 80% des prognostizierten Verbrauchs (Basis September 2022) sind durch die Preisbremse gedeckelt – auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Die Regelung gilt für alle Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Wärme pro Jahr verbrauchen.

Für Verbrauchsmengen oberhalb 80% wird der volle Wärmepreis gemäß Tarif berechnet.

Mit Fernwärme von MVV sind Sie bereits günstig versorgt, da Ihr Tarif bei MVV Energie AG unterhalb des Referenzpreises von 9,5 ct/kWh (brutto) liegt und Sie somit auf 100% Ihres Verbrauchs einen geringeren Preis als 9,5 ct/kWh (brutto) zahlen. Somit greift die gesetzliche Entlastung bei diesem Preis nicht.

Für Industriekunden und Kunden aus der Immobilienwirtschaft mit höherem Verbrauch gelten andere Regelungen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

 

Wer erstellt meine Jahresverbrauchsprognose?

Hierbei muss zwischen Strom, Gas und Wärme unterschieden werden. Für Strom erstellt der Netzbetreiber automatisch eine individuelle Jahresverbrauchsprognose, die wir als Energieversorger nicht beeinflussen können.  Für Gas und Wärme basiert die Entlastung jeweils auf dem im September 2022 vom Gas- bzw. Wärmeversorgungsunternehmen prognostizierten Jahresverbrauch. Das gilt auch für den Fall, dass längere Urlaubszeiten zu einem geringeren Verbrauch in den Vorjahren führen. Wir werden  unsere Kundinnen und Kunden möglichst schnell über ihr spezifisches Entlastungskontingent und ihren damit verbundenen Entlastungsbetrag informieren.  

Sollten Sie neu zu uns gewechselt sein und wir kein Entlastungskontingent bzw. keinen Entlastungsbetrag in Ihrem Begrüßungsschreiben ausweisen, obwohl sie hierauf Anspruch haben, so bitten wir Sie, uns eine Kopie der Abschlussrechnung Ihres bisherigen Versorgers zukommen zu lassen. Möglicherweise ist das (verbleibende) Entlastungskontingent noch nicht erfasst. 

Wann und wie erhalte ich die Erstattungen?

Die Preisbremsen gelten für Ihren Energieverbrauch im Kalenderjahr 2023. Die Entlastung erfolgt über Ihren Energieversorger (zum Beispiel MVV) im März, rückwirkend für alle drei Monate zusammen.

Entweder erhalten Sie dann eine einmalige Gutschrift oder der Erstattungsbetrag wird mit den Abschlagszahlungen ab März 2023 verrechnet.

Was ist, wenn ich zur Miete wohne?

Als Mieterinnen oder Mieter in einem Mehrfamilienhaus beziehen Sie Ihren Strom in der Regel direkt von einem Energieversorger. Dagegen besteht für die Versorgung mit Heizgas oder Wärme meistens kein direktes Vertragsverhältnis. In diesem Fall liegt die Verantwortung für die Weitergabe der Entlastungen bei Ihrer Hausverwaltung, Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.

#MonnemSpartEnergie
Energiespartipps #MonnemSpartEnergie

Die preiswerteste Energie ist die, die man gar nicht erst verbraucht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie zu Hause am besten und möglichst einfach Energie sparen können.

Kontakt

Sie haben Fragen zur aktuellen Energieversorgungslage?

Finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um unsere Preis­anpassungen, Stromdeckel, Gaspreis­bremse und Dezember-Entlastung.

Jetzt informieren


Online-Services

Mit den Online-Services lösen Sie Ihr Anliegen einfach selbst - schnell und unkompliziert.

Login

Noch kein Zugang? Jetzt registrieren!


Service-Telefon

Aufgrund eines erhöhten Anruf­aufkommens kann es aktuell zu längeren Wartezeiten kommen. Hierfür entschuldigen wir uns bei Ihnen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

0621 3770 5555

Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

Rückruf vereinbaren

 

Notfall-Hotline
Bei technischen Störungen
(Gasgeruch, Stromausfall etc.)

0800 290 1000

24 h


E-Mail

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden.

Kontaktformular

Kundenzentren

MVV E.forum
Energie- und Erlebnisforum
Luisenring 49
68159 Mannheim

MVV Nachbarschaftsoase
George-Washington-Straße 184
68309 Mannheim

MVV E.forum: Waghäusel-Wiesental
Im Globus-Center in Waghäusel
Hambrücker Landstraße 4
68753 Waghäusel

Bitte beachten Sie, dass wir für die persönliche Kundenberatung eine vorheriger Online-Terminbuchung empfehlen.

Weitere Informationen

Newsletter

Jederzeit gut informiert: Ob Aktionen, neue Produkte oder aktuelle Veranstaltungen – unser Newsletter hält Sie auf dem Laufenden.

 

Jetzt anmelden