Kundeninformation zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und zum Strompreisbremsegesetz (StromPBG)

Um Letztverbraucher in der aktuellen Energiekrise finanziell zu entlasten, hat der Bundestag am 15.12.2022 das Erdgas-Wärme-Preisbremsen­gesetz (EWPBG) sowie das Strompreis­bremsen­gesetz (StromPBG) verabschiedet. Beide Gesetze sind am 24.12.2022 in Kraft getreten. Demnach erhalten Gas- und Wärmekunden sowie Stromkunden unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Entlastungen ab Januar 2023.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie wir die Entlastungen für Sie als Geschäftskunden (Nicht-Haushaltskunden) umsetzen werden und ob Sie etwas dafür tun müssen.

Sie sind Privatkunde oder betreiben ein Kleingewerbe?
Hier finden Sie die für Sie passenden Informationen

Umsetzung der Preisbremse für Erdgaskunden

Mehr erfahren

Weitere Informationen zur Gaspreisbremse erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):

FAQ zur Gaspreisbremse

Interaktiver Preisbremsenrechner

Selbsterklärung der Höchstgrenzen nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 EWPBG

FAQ zur Selbsterklärung der Höchstgrenzen nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 EWPBG

Sparen Sie noch mehr Erdgas!

Wenn Sie mehr Erdgas einsparen, hat dies einen kostenmindernden Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Verbrauch zu überprüfen und möglichst zu reduzieren.

Umsetzung der Preisbremse für Wärmekunden

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Weitere Informationen zur Wärmepreisbremse erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):

FAQs zur Wärmepreisbremse

Selbsterklärung der Höchstgrenzen nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 EWPBG

FAQs zur Selbsterklärung der Höchstgrenzen nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 EWPBG

Sparen Sie noch mehr Wärme!

Wenn Sie mehr Wärme einsparen, hat dies einen kostenmindernden Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Verbrauch zu überprüfen und möglichst zu reduzieren.

Umsetzung der Preisbremse für Stromkunden

Mehr erfahren

Weitere Informationen zur Strompreisbremse erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):

FAQs zur Strompreisbremse

Interaktiver Preisbremsenrechner

Selbsterklärung der Höchstgrenzen nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 EWPBG

FAQs zur Selbsterklärung der Höchstgrenzen nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 EWPBG

Sparen Sie noch mehr Strom!

Wenn Sie mehr Strom einsparen, hat dies einen kostenmindernden Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Verbrauch zu überprüfen und möglichst zu reduzieren.