Kundeninformation zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und zum Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Um Letztverbraucher in der aktuellen Energiekrise finanziell zu entlasten, hat der Bundestag am 15.12.2022 das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sowie das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) verabschiedet. Beide Gesetze sind am 24.12.2022 in Kraft getreten. Demnach erhalten Gas- und Wärmekunden sowie Stromkunden unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Entlastungen ab Januar 2023.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie wir die Entlastungen für Sie als Geschäftskunden (Nicht-Haushaltskunden) umsetzen werden und ob Sie etwas dafür tun müssen.
Sie sind Privatkunde oder betreiben ein Kleingewerbe?
Hier finden Sie die für Sie passenden Informationen