Wir machen den Förderdschungel einfach und klar
MVV stockt die staatliche Förderung (BAFA) bis auf max. 40% auf.*
Es gilt das aktuelle Förderprogramm der MVV.
Neben 1.500 € Willkommensbonus profitieren Sie noch von weiteren Zuschüssen auf Ihren Jahresverbrauch und einer Kesselprämie für Ihre Bestandsheizung von bis zu 1.500 €.
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Die Vorteile von Fernwärme
THERMA Fernwärme bietet Ihnen eine ganze Reihe an Vorteilen, die immer mehr Kunden überzeugen.
Hohe Versorgungssicherheit
Unsere Fernwärme wird direkt in Mannheim durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Dabei wird Wasser erhitzt und in einem geschlossenen Kreislauf durch ein isoliertes Netz aus Fernwärmerohren praktisch ohne Wärmeverlust zu Ihnen nach Hause transportiert.Ökologisch und nachhaltig
Bis zu 30% der Fernwärme werden durch die Nutzung erneuerbarer Energien erzeugt. Das wirkt sich deutlich positiv auf die Werte in Ihrem Energieausweis aus. Tendenz steigend.Platzsparend und wartungsarm
Sie benötigen weder einen Heizkessel noch einen Tank, sondern lediglich die platzsparende und kaum zu wartende Hausübergabestation.Gebrauchsfertige Lieferung
Sobald wir Ihren Hausanschluss installiert haben, fließt THERMA Fernwärme aus unserem Netz direkt in Ihre Heizungsanlage, ohne dass Sie sich um irgendetwas kümmern müssen.
Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an – kostenlos und unverbindlich.
Das Fernwärme-Vertriebsteam stellt sich vor
Sie möchten dabei sein? Jetzt Beratungstermin vereinbaren - unverbindlich und kostenfrei.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an Fernwärme und stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung. Sie möchten gerne von uns zurückgerufen werden? Senden Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und die bevorzugte Anrufzeit. Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
*Die Höhe der Auszahlung wird nach Einreichung des Zuwendungsbescheids (BAFA) ermittelt und anschließend ausgezahlt max. 5000€
**Die Fördergarantie greift nur unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme wie angeboten und im Fördergeldservice geprüft umgesetzt wird, der Antragsteller und das ausführende Fachunternehmen alle für die Förderung relevanten Angaben wahrheitsgemäß getroffen haben und sich weiterhin förder-konform verhalten, die technischen Mindestanforderungen in der Ausführung eingehalten werden sowie die Mittel des Bundes nicht unvorhergesehen (z. B. pandemiebedingt) eingeschränkt werden.