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Gepostet am: 21. Juli 2026
6 Min

Seit 21. Juli 2026

Die BEG-Förderung bleibt – neu strukturiert

Hocheffiziente Heizungssysteme, wie z.B. Wärmepumpen oder Fernwärme, die zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen, werden auch in Zukunft staatlich gefördert. Mit Stichtag 21.07.2026 ordnet die KfW ihr entsprechendes Förderprogramm allerdings neu. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Warum wird das Förderprogramm der KfW neu aufgesetzt?

Einerseits unterliegt auch dieses Förderprogramm den Sparzwängen der Bundesregierung. Was bedeutet, dass die Förderung insgesamt ein Stück zurückgefahren wird. Andererseits soll nicht nur gespart, sondern auch ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit in die Maßnahme eingebaut werden. Deshalb werden in Zukunft Antragsteller mit niedrigerem Einkommen stärker gefördert als solche mit höherem Einkommen. Insgesamt werden gerade die Förderhöchstbeträge nicht mehr statisch festgeschrieben, sondern unterliegen einer bestimmten Dynamik: Ihre Höhe verändert sich im Laufe der kommenden Jahre.

Inwiefern werden niedrigere Einkommen stärker gefördert?

Eine zentrale Komponente der neuen Förderstruktur ist, dass sie eine Staffelung nach Einkommen vorsieht. Entscheidend für die Höhe des jeweiligen Zuschusses ist deshalb die Höhe des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens des Antragstellers. Liegt dieses unter 30.000 Euro/Jahr steigt die mögliche Gesamtförderung auf bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Bisher waren „nur“ 70 % möglich.
Liegt das zu versteuernde Einkommen zwischen 30.001 und 40.000 Euro/Jahr, bleibt es bei den ursprünglichen 70 % Zuschuss. Wichtig zu wissen: dieser Wert sinkt über die kommenden Jahre in Halbjahresschritten ab. Nach KfW Angaben liegt die halbjährliche Absenkung des Zuschusses ab 01.02.2027 bei 750 Euro.

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Was bedeutet der neue Kinderbonus bzw. Familienzuschlag?

Damit zieht eine zweite soziale Komponente in die Förderlogik ein. Für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im elterlichen Haushalt reduziert dieser Familienzuschlag die zu versteuernde Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Beispiel: im Haushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind. Dadurch verschiebt sich die Einkommensgrenze zum Erhalt des 40%igen Einkommensbonus von 30.000 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Ohne das / die Kinder im Haushalt gilt für den Erhalt von 40% Einkommensbonus die Einkommensobergrenze von 30.000 Euro.

Bleibt es bei der bisherigen Regelung von 30 % Grundförderung?

Ja, dabei bleibt es vorerst. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30% der förderfähigen Kosten. Ab Quartal 1 2027 sinkt die Grundförderung von 30% auf 15%. Die Förderhöchstbeträge sinken bis 2030 schrittweise halbjährlich um 750 Euro von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit auf 22.000 Euro unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommensverhältnis.

Was ändert sich an der bisherigen Bonus-Struktur?

Auch bisher waren einige „Extras“ in das Förderprogramm integriert. Was wird aus ihnen? Auch hier gibt es Anpassungen und Neuerungen. Der bisherige Klimageschwindigkeitsbonus, der den vorgezogenen Austausch alter, klimaschädlicher Heizungen belohnt, bleibt erhalten. Allerdings sinkt er zunächst von 20 auf 16 % – und ab dem 01.02.2027 halbjährlich und schrittweise um jeweils weitere 4 %. Der bisherige Effizienzbonus entfällt. Ab Quartal 1 2027 wird der Wertschöpfungsbonus eingeführt, der für Wärmepumpen gilt, die in Europa produziert werden. Wärmepumpen, die außerhalb der EU hergestellt werden, erhalten 15 % Grundförderung, während in der EU gefertigte Wärmepumpen zusätzlich zur dann 15%igen Grundförderung den Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten, so dass in Summe wieder 30% Förderung erreichbar sind.

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Für wen kommt die KfW Förderung in Frage?

Hier ändert sich nichts. Fördergegenstand sind weiterhin ausschließlich bestehende Gebäude (Ein- oder Mehrfamilienhäuser), Neubauten sind kein Thema. Bei mehreren Wohneinheiten sind die Zuschüsse wie bisher gestaffelt.

Wie hoch kann der Zuschuss ab jetzt ausfallen?

Mit der Neuordnung des Förderprogramms betragen die maximal förderfähigen Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Das gilt für selbstgenutzte oder vermietete Einfamilienhäuser und Wohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich dieser Kostenrahmen, weil hier nach Wohneinheiten „kalkuliert“ wird. Für die erste Wohneinheit gilt das oben genannte Maximum von 28.000 Euro, für weitere Wohneinheiten sind die förderfähigen Kosten niedriger angesetzt.
Unterm Strich: Geht man von der niedrigsten Einkommensklasse aus, ergibt sich daraus ein Zuschuss in Höhe von 22.400 Euro (= 80 % der förderfähigen Kosten). Bis 2030 werden die förderfähigen Kosten jedoch auf maximal 22.000 Euro abschmelzen.

Fazit

Ihre Investition in ein modernes Heizsystem wie die Wärmepumpe oder der Umstieg auf Fernwärme lohnt sich weiter. Denn der Austausch bestehender, klimaschädlicher Heizanlagen wird weiter gefördert – wenn auch mit absinkender Dynamik. Durch den Einbau einer sozialen Komponente in das Förderprogramm genießen einkommensschwächere Familien handfeste Vorteile. Durch die neue Ausgestaltung der einzelnen Förderbausteine sowie die Staffelung nach Einkommen ist eine gründliche Beratung vor Projektbeginn unsere klare Empfehlung. Hier können Ihnen die Spezialisten der MVV gerne zur Seite stehen. Gerade auch, wenn es um die Frage geht, welche Wärmelösung die richtige ist und welche Förderungen für Wärmepumpen oder Fernwärme möglich ist.

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