Neue Rahmenbedingungen für PV-Anlagen
Solarreform 2027 – was sich für Privathaushalte ändern könnte.
Wer als privater Haushalt derzeit plant, in Solarenergie zu investieren, muss mit Änderungen in der EEG-Förderung rechnen. Die geplante Reform des Gesetzes durch die Bundesregierung zielt unter anderem darauf ab, die garantierte Einspeisevergütung ab 2027 schrittweise abzuschaffen. Worauf müssen Sie sich jetzt einstellen?

Was will die Bundesregierung mit dem Reformvorhaben erreichen?
Bislang gehört die garantierte Einspeisevergütung für Strom aus privaten Haushalten, zu den wesentlichen Bausteinen der Solarförderung durch das EEG. Sie ist ursprünglich auf 20 Jahre ausgelegt und kommt allen zugute, die ihren auf dem eigenen Hausdach erzeugten Strom ganz oder teilweise ins öffentliche Netz lenken. Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe der Anlage und vom Umfang der Einspeisung ab. Diese Förderung will die Bundesregierung mit ihrer Gesetzesnovelle schrittweise abbauen. Aus zwei Gründen:
Einerseits wird diese Form der Förderung für den Bund ziemlich teuer, wenn das Stromangebot hoch und die Strompreise entsprechend niedrig sind. 2025 zahlte der Bund 16,5 Milliarden Euro an die Übertragungsnetzbetreiber, um die durch das EEG garantierte Förderung von erneuerbaren Energien zu realisieren.
Andererseits will die Regierung im Rahmen ihrer Solarstrategie mehr auf kostengünstigere Freiflächenanlagen setzen als auf private Hausdächer. Um diesen Strategiewechsel für die privaten Haushalte abzufedern, soll eine Übergangsphase von 3 Jahren eingeführt werden, in der die Einspeisung noch vergütet wird.
Die geplante Übergangsregelung gilt allerdings nicht für alle neuen Anlagen gleichermaßen. Entscheidend sind das Jahr der Inbetriebnahme und die installierte Leistung der Anlage: Wird die Anlage 2027 in Betrieb genommen, kann die Übergangszahlung bei einer installierten Leistung von weniger als 50 kW in Anspruch genommen werden. 2028 sinkt diese Grenze auf weniger als 25 kW. Für Anlagen, die 2029 oder 2030 in Betrieb gehen, ist die Übergangszahlung nur noch bei einer Leistung von weniger als 7 kW vorgesehen. Für Neuanlagen, die ab 2031 in Betrieb genommen werden, soll es nach aktuellem Stand grundsätzlich keine Übergangszahlung mehr geben. Für die jeweils berechtigten Anlagen wäre die Zahlung auf maximal 36 Monate ab Inbetriebnahme begrenzt.
Was würde sich konkret für private Haushalte ändern?
Wer eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Dach installieren will, muss erstmal investieren. Durch die bisherige Regelung des EEG konnte sich jeder Investor 20 Jahre lang auf gut kalkulierbare Einnahmen durch die Einspeisevergütung verlassen. Pro Jahr konnten da schon einige hundert Euro zusammenkommen1. Mit Einführung einer nur noch dreijährigen Übergangsphase fielen diese Erträge nun schrittweise weg.
Außerdem ändern sich die Konditionen. Bei Teileinspeisung des selbstproduzierten Solarstroms einer Anlage mit Peak bis 10 Kilowatt, liegt die aktuelle Vergütung bei
7,70 ct/kWh. Bei Volleinspeisung sind es bei einer Anlage dieser Größe derzeit
12,22 ct/kWh. Im Rahmen der geplanten Übergangsphase wird sich die Vergütung für Anfang 2027 in Betrieb genommene Anlagen auf 5,2 ct/kWh reduzieren, begrenzt auf maximal 36 Monate2. Für später in Betrieb genommene Anlagen reduziert sich die Vergütung weiter.
Besonders stark wirkt sich die Reform auf Volleinspeiser aus, weil die bislang deutlich höhere Vergütung für Volleinspeisung entfallen soll. Das Ziel: Anlagen unter einer Größe von 100 kW dürfen nur noch 50 % ihrer Wirkleistungseinspeisung ins öffentliche Netz abgeben. Eine 10-kWp-Anlage dürfte damit beispielsweise höchstens 5 kW gleichzeitig ins öffentliche Netz einspeisen. Selbst genutzter oder gespeicherter Strom ist davon nicht betroffen. So soll u.a. der Eigenverbrauch angeregt und der Zubau von Speichern initiiert werden. Ein Speicher kann die Wirtschaftlichkeit einer privaten Solaranlage unterstützen. Bei kleinen Anlagen unter 25 kW sieht die Regierung eigentlich schon heute keinen Grund mehr, in eine zusätzliche Förderung zu investieren. Diese Anlagen sind, sofern sie einen hohen Eigenverbrauch erreichen, aufgrund gesunkener Kosten häufig auch ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich
Wie geht es nach der geplanten Übergangsphase weiter?
Was mache ich mit dem Stromüberschuss meiner Solaranlage in Zukunft? Die Regierung plant, dass die Betreiber ihren überschüssigen Strom künftig über einen Direktvermarkter am Strommarkt vermarkten. Als Anreiz dafür ist von einem Bonus die Rede, den Betreiber pro vermarktete Kilowattstunde erhalten sollen. Er liegt bei 1,5 ct/kWh und soll für Betreiber von Anlagen mit weniger als 25 kW installierter Leistung für bis zu 48 Monaten eine entsprechende Starthilfe bilden. Branchenkenner sind derzeit eher skeptisch, dass sich für die Vermarktung der zu erwartenden „kleinen Mengen“, tatsächlich interessierte Dienstleister finden lassen, was natürlich abzuwarten bleibt. Wichtig im Zusammenhang mit der geplanten Direktvermarktung ist, dass die jeweiligen PV-Anlagen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen ausgestattet sind. Erst dadurch werden sie in den Vermarktungsprozess integriert werden können. Unter dem Stichwort „Smart Grids/Smart Meter“ finden Sie dazu einen weiterführenden Beitrag hier im Ratgeber.
Im schlechtesten Fall, wenn sich kein Vermarkter findet, kann der Betreiber seinen Strom an den örtlichen Netzbetreiber abgeben – allerdings ohne Vergütung.
Wie sehr sind kleine Balkonkraftwerke von den Änderungen betroffen?
Die zunehmend beliebten Mini-Kraftwerke sind weniger von den neuen Regelungen betroffen. Zwar muss auch der ins Netz eingespeiste Überschussstrom durch Netzbetreiber bilanziert werden, aber da die Energie der Balkonanlagen in der Regel dem Eigenverbrauch dient, werden sie in der Regel der sogenannten „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet und erhalten keine Einspeisevergütung. Daran dürfte sich auch in Zukunft nichts ändern. Auch sollen Balkonkraftwerke bis 2 kW Modulleistung und 800 VA-Wechselrichterleistung sowohl von der geplanten 50-%-Grenze als auch von der Übergangszahlung ausgenommen werden.
Gibt es „Gegenwind“ für die geplanten Änderungen im EEG?
Ja, die Kritik an den geplanten Solarreform ist deutlich. Verbraucherschützer sehen die Gefahr, dass die Energiewende insgesamt gebremst wird. Schließlich habe die bisherige Förderung einen Schub für den Ausbau mit Solarenergie bewirkt. In Zukunft könnte der Trend wieder zu kleineren, günstigeren Anlagen gehen. Demzufolge blieben dann auch Dachflächen ungenutzt, die für PV-Anlagen geeignet wären.
Auch die Solar-Branche warnt vor einem Paradigmenwechsel. Sie sieht dadurch Investitionen und Arbeitsplätze entlang der solaren Wertschöpfungskette gefährdet. Außerdem wird die Befürchtung geäußert, dass ein Einbremsen des Ausbaus von Solarenergie heute, den Strompreis langfristig verteuere.
Welche Perspektiven oder Optionen ergeben sich daraus für private Haushalte?
Es lohnt sich, zwischen einer kurz- und langfristigen Perspektive zu unterscheiden. Mal angenommen die Solarreform wird wie geplant umgesetzt, spricht kurzfristig einiges dafür, bereits geplante Solarprojekte tatsächlich noch in 2026 in Betrieb zu nehmen. Nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfs gelten dann noch die „alten“ Rahmenbedingungen und die neu installierte Anlage genießt Bestandsschutz über 2026 hinaus – wie übrigens alle bis dato in Betrieb genommenen Anlagen.
Mittel- bis langfristig kann die Reform dazu führen, dass Haushalte ihren selbst erzeugten Solarstrom auch verstärkt selbst nutzen. Und deshalb Batteriespeicher einsetzen, die mittlerweile preislich attraktiver geworden sind.
Logisch wäre dann, an eine ganzheitliche Lösung zu denken, in der Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und die Wallbox fürs E-Auto ein Gesamtpaket bilden. Mit einem Plus an „energiepolitischer“ Unabhängigkeit und hohem Sparpotenzial Jahr für Jahr.
Eine zusätzliche Rolle kann dabei ein Home Energy Management System, kurz HEMS, spielen. Dabei geht es um die intelligente Steuerung Ihres kompletten Energiehaushaltes. Im Rahmen einer solchen Lösung werden die oben erwähnten Einzelkomponenten, von PV-Anlage bis Ladestation, zu einem digitalen Ökosystem vernetzt. Mit jedem Baustein, der integriert wird, steigt die Effizienz des Gesamtsystem und um so höher fallen die jährlichen Kostenvorteile aus. Auch ein dynamischer Stromtarif lässt sich in ein solches System einbeziehen, sodass Stromverbrauch und -bezug stärker an Erzeugung und Strompreisen ausgerichtet werden können. Damit kann ein HEMS dazu beitragen, den Eigenverbrauch zu erhöhen, den Netzbezug zu reduzieren und vorhandene Energie möglichst effizient zu nutzen. Das MVV Energiemanagement lernen Sie hier kennen.
Fazit
Die geplante Reform des EEG würde die Rahmenbedingungen für Haushalte ändern, die in Solardächer investieren. Selbst produzierten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen wird finanziell uninteressanter. Interessanter ist dafür der Gedanke, bei der Planung ein Gesamtpaket zu berücksichtigen, das zu mehr Autonomie in Sachen Energie führen kann.
Außerdem: Wer jetzt schnell ist, installiert noch in diesem Jahr die angedachte Solaranlage und nimmt sie bis spätestens 31.12.2026 in Betrieb. Dann genießt die Maßnahme auch in Zukunft die „alten Privilegien“.
Sie planen eine Solaranlage oder haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich bei Ihrem Vorhaben.






