Zuletzt aktualisiert: 28. April 2025
7 Min

EEG

Einspeisevergütung für Photovoltaik - das sollten Sie wissen!

Wer selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine vom Staat festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) – garantiert 20 Jahre lang. Wir haben zusammengefasst, was es mit der Einspeisevergütung auf sich hat, und wie Sie davon profitieren.

Was genau ist die EEG-Einspeisevergütung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland bis 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen. In erster Linie soll dies dem Schutz des Klimas dienen; darüber hinaus auch der nachhaltigen Versorgungssicherung und der langfristigen Senkung der Energiekosten für die deutsche Volkswirtschaft. Das EEG trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft. Unter anderem wurden darin Mindestvergütungen für Einspeiser von Strom aus Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, Windkraft und Photovoltaik festgeschrieben und für einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt. Finanziert wurden diese Vergütungen lange Zeit über die EEG-Umlage, die jedoch am 1. Januar 2023 abgeschafft wurde. Seitdem erfolgt die Finanzierung über den Bundeshaushalt.

Wer eine Solaranlage auf dem Hausdach installiert hat, ist grundsätzlich berechtigt, Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen und hierfür die EEG-Einspeisevergütung zu erhalten. Die Höhe der Einspeisevergütung für PV-Strom hat sich seit der Einführung des EEG mehrfach verändert.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig davon, wann die Solaranlage in Betrieb genommen wurde. Für PV-Anlagen, die zwischen dem 01.Juli 2022 und dem 31. Januar 2024 ans Netz gingen beträgt die Einspeisevergütung maximal 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh), abhängig von der Nennleistung (kWp = Leistung gemäß Herstellerangabe). Seit dem 1. Februar 2024 werden die Vergütungssätze von Halbjahr zu Halbjahr um 1 % abgesenkt. Aktuell erhalten neu in Betrieb genommene Solaranlagen 7,94 Cent bei einer Nennleistung bis 10 kWp und 6,99 Cent, wenn die Nennleistung und zwischen 10 und 40 kWp liegt (Stand: 01.02.2025 bis 31.08.2025).

Übrigens: Nach dem EEG wird die Einspeisevergütung für Zubauten gesondert berechnet. Das heißt, der Strom aus den bestehenden Modulen wird weiterhin zu den bisherigen Sätzen vergütet; der Strom der neuen Module dagegen zu aktuellen Sätzen.

Für manche eine Option: höhere Vergütungen bei Volleinspeisung

Für Solaranalgen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, gibt es die sogenannte Volleinspeise-Option. Diese bietet den Betreibern die Möglichkeit, 100 % des produzierten Stroms ins Netz einzuspeisen und dafür einen deutlich höheren Vergütungssatz pro Kilowattstunde (kWh) zu erhalten. Da dann aber auch der selbst benötigte Strom zu 100 % eingekauft werden muss, rechnet sich eine Volleinspeise-Anlage nur in speziellen Fällen. Mehr dazu hier.

Für neue PV-Anlagen: keine Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen

Seit das neue Solarspitzengesetz in Kraft ist, gelten für private und gewerbliche Photovoltaikanlagen, die ab März 2025 in Betrieb genommen werden, einige neue Regelungen: Um Strom ins Netz einspeisen zu dürfen, müssen neuen PV-Anlagen mit einer Nennleistung über 7 kWp mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet sein. Und: In Zeiten, in denen der Börsenstrompreis negativ ist, wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Teilweise werden solche vergütungsfreien Zeiten jedoch ausgeglichen, indem sich die 20-jährige Förderdauer der Solaranlage verlängert. Mehr zum Solarspitzengesetz hier.

Was muss ich tun, um PV-Strom einspeisen zu können?

Als Erstes muss ein Netzanschluss beim lokalen Netzbetreiber beantragt werden. Der Antrag sollte so früh wie möglich vor der Montage der Solaranlage eingereicht werden, denn die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern. Wir empfehlen, die höchstmöglich installierbare Nennleistung zu beantragen; fragen Sie hierzu am besten Ihren ausführenden Fachbetrieb nach seiner Einschätzung. Wird der beantragte Wert später nicht erreicht, kann er umstandslos nachträglich nach unten korrigiert werden. Falls jedoch eine höhere Nennleistung installiert wird, als ursprünglich beantragt, müsste ein neuer Antrag gestellt werden. Beim Kauf einer MVV-Photovoltaik-Anlage übernehmen wir diesen Schritt für Sie.

Auf Basis Ihrer Angaben führt der Netzbetreiber dann eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Dabei wird u.a. geprüft, ob die örtliche Netzkapazität für die anvisierte Stromeinspeisung ausreicht.

Außerdem sind PV-Strom-Einspeisende verpflichtet, ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzumelden. Dies muss jedoch nicht zwingend vor der Inbetriebnahme erfolgen und kann auf dieser Seite recht einfach online erledigt werden.

Technisch muss die Solaranlage mindestens mit einem Netzeinspeisegerät (NEG) bzw. einem einspeisefähigen Wechselrichter, einem Einspeisezähler und einem Einspeisemanagementsystem ausgerüstet sein. Neue Solaranlagen mit mehr als 7 kWp Nennleistung müssen über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und eine digitale Steuereinheit verfügen. Diese Komponenten sind notwendig, damit der Netzbetreiber die eingespeiste Strommenge bei drohender Netzüberlastung steuern, und letztlich auch korrekt vergüten kann.

Sobald die Technik installiert und der Netzanschluss freigegeben sind, können Sie direkt loslegen: Für jede eingespeiste Kilowattstunde fließen einige Cent auf das eigene Konto.

Lohnt sich das Einspeisen von PV-Strom überhaupt?

Kurz und knapp: auf jeden Fall. Es ist zwar immer am wirtschaftlichsten, den eigenen Strom so weit wie möglich selbst zu verbrauchen. Aber auch wer über einen leistungsfähigen Batteriespeicher verfügt, eine Wärmepumpe betreibt und sein E-Auto über eine Wallbox lädt, wird nicht zu jeder Zeit sämtlichen Solarstrom im eigenen Haushalt nutzen oder speichern können. Es macht dann absolut Sinn, mit dem überschüssig produzierten Strom Geld zu verdienen, statt ihn einfach nur verpuffen zu lassen.

Fazit

Das EEG sichert Betreibern von PV-Anlagen 20 Jahre lang feste Vergütungssätze für eingespeisten Strom zu. Die Höhe der Vergütung hängt davon ab, wann die Solaranlage in Betrieb genommen wurde. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 01. Februar und dem 31. August beträgt sie bis zu 7,94 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und bis zu 12,60 Cent bei Volleinspeisung. Vorher muss ein Netzanschluss beim lokalen Netzbetreiber beantragt werden. Technisch muss die Solaranlage mit einem Netzeinspeisegerät (NEG), einem Einspeisezähler und einem Einspeisemanagementsystem bzw. mit einem Smart Meter und einer digitalen Steuerbox ausgerüstet sein. Da man den eigenen PV-Strom nicht immer vollständig selbst verbrauchen kann, lohnt sich die Einspeisung in den allermeisten Fällen.

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