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Gepostet am: 19. Dezember 2025
5 Min

Energiewirtschaftsgesetz § 20a

Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden - schneller und kundenfreundlicher

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Bundestag einen wichtigen Schritt zu mehr Verbraucherfreundlichkeit beschlossen. Dabei wurde auch § 20a überarbeitet, der den Lieferantenwechsel regelt. Demnach muss seit dem 06. Juni 2025 der sogenannte „technische Wechsel“ des Stromanbieters (Abmelden, Anmelden, Zählerstandübermittlung) innerhalb von 24 Stunden bearbeitet werden. Die Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen der Stromverträge gelten jedoch weiterhin.

Was ändert sich mit der Novelle zum § 20a EnWG?

Mit dem überarbeiteten § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes wird eine EU-Vorgabe (EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2019/944)  umgesetzt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Flexibilität beim Wechsel des Stromanbieters geben soll. Eine Neuregelung, die bereits seit dem 06. Juni 2025 angewendet wird, schreibt vor, dass Wechselanträge künftig an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden  bearbeitet werden müssen. Obwohl diese Vorschrift nur die technische Bearbeitung, nicht jedoch die Aktivierung der Belieferung betrifft, erforderte sie bei den Netzbetreibern und Energielieferanten umfangreiche organisatorische und technische Anpassungen.

Aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich in einem Punkt umstellen: Seit dem 06. Juni 2025 ist eine rückwirkende Umzugsanmeldung nicht mehr möglich. Umzüge und Wohnungswechsel müssen künftig mindestens 24 Stunden, idealerweise jedoch zwei Wochen vor dem geplanten Termin gemeldet werden; und die Übermittlung der Zählerstände muss am Tag der Wohnungsübergabe erfolgen. Die exakten Regelungen können jedoch je nach Energieversorgungsunternehmen variieren. Damit Ihr Umzug ohne Probleme bei der Stromversorgung verläuft, wird empfohlen, das örtliche Versorgungsunternehmen spätestens 14 Tage vor dem Aus- oder Einzug zu benachrichtigen. So lassen sich ungeplante Zusatzkosten, Verzögerungen oder technische Störungen – zum Beispiel aufgrund fehlender Angaben – vermeiden.

Was genau ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Der Vorgang, seinen Energieversorger zu wechseln, wird allgemein als Lieferantenwechsel bezeichnet. Der im § 20a EnWG neu verankerte 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) bezieht sich allein auf den technischen Wechselvorgang, also den datenbasierten Prozess zwischen den beteiligten Stromlieferanten, dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber – im Einzelnen: 

  • die Abmeldung beim alten Netzbetreiber
  • die Anmeldung beim neuen Netzbetreiber
  • die Zählerstandübermittlung 
  • und die Bestätigung der neuen Belieferung. 

 

Für Verbraucher innen und Verbraucher bedeutet der LFW24 also eine schnellere technische Abwicklung des Anbieterwechsels. Die Kündigungsfristen und die Vertragsbedingungen der bestehenden Stromverträge gelten jedoch weiterhin. 

Halten Sie Ihre MaLo-ID bereit

Für den Wechsel Ihres Stromanbieters benötigen Sie künftig die Marktlokations-Identifikationsnummer – kurz MaLo-ID. Dabei handelt es sich um eine elfstellige Kennziffer, die Sie in der Regel auf Ihrer Stromrechnung finden. Die Marktlokations-Identifikationsnummer hilft den Stromlieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern dabei, Ihre Verbrauchsstelle eindeutig zu identifizieren und so den Wechselprozess zu erleichtern. Sollten Sie Ihre persönliche MaLo-ID noch nicht kennen, können Sie bei der MVV notfalls auch Ihre Zählernummer angeben.   Zukünftig bitten wir jedoch darum, dass Sie Ihre MaLo-ID griffbereit haben, da dies den Anmeldeprozess beschleunigt und wir somit Ihrem Wunsch schneller nachgehen können.

Eine Checkliste für Mieter und Eigentümer:

Melden Sie Zählerstände rechtzeitig 

Übermitteln Sie Ihre Daten zum Zählerstand bitte umgehend am Tag der Schlüsselübergabe – also am selben Tag. Dies können Sie ganz einfach per E-Mail oder Telefon erledigen.

Verwenden Sie ein Übergabeprotokoll

Ein Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug ist immer hilfreich, um eventuell später auftretende Unstimmigkeiten zu vermeiden. Notieren Sie darin den Stand des Stromzählers am Datum des Protokolls, mit Unterschriften von Mieter und Vermieter.

Am neuen Wohnort

Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Versorger, wir empfehlen einen zeitlichen Puffer von 14 Werktagen vor dem Einzug. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren bisherigen Tarif beibehalten oder einen neuen Vertrag abschließen können.

Fazit

Die neue gesetzliche Regelung des § 20a EnWG schreibt vor, dass bei einem Wechsel des Stromlieferanten die technische Abwicklung innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss. Kündigungsfristen für den vertraglichen Wechsel des Anbieters sind davon jedoch unberührt und bleiben wie bisher bestehen. Planen Sie für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger sicherheitshalber eine Zeit von 14 Werktagen ein, damit alles reibungslos vorbereitet werden kann. Spätestens am Tag der Übergabe muss der Zählerstand der Wohnung beim Stromversorger gemeldet werden. Auch sollten Sie beim Lieferantenwechsel die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) Ihres Stromanschlusses kennen.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Gerne beraten wir Sie dazu persönlich. 

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