Günstiger Wärmepumpenstrom
Wann lohnt sich ein separater Wärmepumpen-Stromtarif?
Für den Betrieb von Wärmepumpen bieten viele Energieversorger spezielle Stromtarife mit reduzierten Kilowattstundenpreisen an. Allerdings entstehen durch die Nutzung eines Wärmepumpen-Stromtarifs auch zusätzliche Fixkosten. Ob sich die Angebote unterm Strich rechnen, hängt von mehreren Faktoren im jeweiligen Haushalt ab.

Was ist ein Wärmepumpen-Stromtarif?
Ein Wärmepumpen-Stromtarif ist ein spezieller Stromtarif, der ausschließlich für den Betrieb einer Wärmepumpe gilt. Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) ist in der Regel günstiger als bei einem normalen Haushaltsstromtarif. Im Gegenzug erhalten die Netzbetreiber die Möglichkeit, die Wärmepumpe bei hoher Netzauslastung zeitweise auf eine reduzierte Leistung von ca. 3,7 bis 4,2 Kilowatt zu dimmen (abhängig vom Netzbetreiber, basierend auf §14a des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG).
In der Praxis dauern solche gelegentlichen Eingriffe ca. ein bis zwei Stunden und bleiben für die Bewohnerinnen und Bewohner meist unbemerkt, da im Normalfall genügend Wärme im Pufferspeicher des Heizungssystems oder im Gebäude selbst gespeichert ist. Als Gegenleistung für diese Flexibilität werden die Haushalte mit geringeren Netzentgelten belohnt. Einige Anbieter reduzieren zudem die Konzessionsabgabe sowie bestimmte staatliche Umlagen, sofern diese zuvor noch erhoben wurden. (Erfahren Sie hier mehr über die Zusammensetzung des Strompreises.) Dadurch können die laufenden Stromkosten für den Betrieb der Wärmepumpe um ca. 5 bis 10 Cent pro Kilowattstunde sinken. Allerdings fallen durch die Nutzung eines separaten Wärmepumpen-Stromtarifs auch zusätzliche Kosten an.
Welche Zusatzkosten entstehen durch einen Sondertarif für Wärmepumpen?
Ein Wärmepumpen-Stromtarif ist in der Regel ein separater Stromliefervertrag, der unabhängig vom Tarif für Haushaltstrom abgeschlossen wird. Entsprechend müssen manche Fix- und Einmalkosten ein zweites Mal gezahlt werden:
- Messstellenkosten: Für die Nutzung eines Wärmepumpentarifs ist eine zweite Strommessung erforderlich – in der Regel über einen sogenannten Zweitarifzähler, der den Stromverbrauch der Wärmepumpe separat vom Haushaltsstrom erfasst. Hierfür werden zusätzliche Messstellenentgelte berechnet, die je nach Netzgebiet ca. 30 bis 50 Euro pro Jahr betragen.
- Grundpreis: Wie bei jedem gängigen Stromvertrag wird auch für die Belieferung mit Wärmepumpenstrom ein monatlicher Grundpreis erhoben. Dieser liegt je nach Stromanbieter bei etwa zehn bis 15 Euro monatlich (Stand: September 2025 ).
- Kosten für zusätzlichen Zähler und Steuerbox: Voraussetzung für einen Wärmepumpen-Stromtarif sind ein eigenes intelligentes Messsystem mit einem zweiten Stromzähler (Zweitarifzähler/Smart Meter) und einem digitalen Steuermodul (Steuerbox). Sofern nicht beides schon vorhanden ist, fallen Installationskosten an. Möglicherweise ist sogar der Einbau eines zweiten Zählerschranks erforderlich, wodurch die Kosten deutlich steigen. Was bei der Kalkulation zu berücksichtigen ist: Seit 2024 gilt schrittweise eine gesetzliche Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme nach §14a EnWG. Für neue Wärmepumpen ist die Ausstattung mittlerweile Standard; für Altanlagen besteht eine Nachrüstpflicht bis spätestens 2029. Die damit verbundenen Kosten entstehen also früher oder später ohnehin.
Wann spare ich mit einem Wärmepumpen-Stromtarif unterm Strich Geld?
Ob Sie mit einem zusätzlichen Vertrag für Wärmestrom tatsächlich Kosten sparen, hängt von mehreren Faktoren ab:
Stromverbrauch pro Jahr: Wie hoch ist der jährliche Netzstromverbrauch a) für das Heizen mit der Wärmepumpe und b) für den übrigen Bedarf im Haushalt? Beides hat Einfluss darauf, ob die Einsparungen durch geringere Netzentgelte und Umlagen die zusätzlichen Fixkosten überwiegen.
Eine gewisse Rolle spielt dabei die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe, denn effiziente Anlagen mit hoher JAZ benötigen weniger Strom und reduzieren damit den potenziellen Vorteil eines separaten Wärmepumpentarifs.
Bereits vorhandene Messtechnik: Ist der Haushalt bereits mit einem zweiten Stromzähler und einer digitalen Steuerbox ausgestattet? Falls nicht, müssen die zusätzlichen Kosten bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
Inbetriebnahme der Wärmepumpe: Wärmepumpen, die nach Januar 2024 installiert wurden, müssen per Gesetz (§14a EnWG) mit digitaler Mess- und Steuertechnik ausgestattet sein. Hierfür erhalten die Haushalte – auch ohne zweiten Stromzähler und gesonderten Vertrag – eine pauschale Rückerstattung, die je nach Netzgebiet bis zu 210 Euro pro Jahr beträgt (Stand 2024 ). Haushalte mit älteren Anlagen können übrigens auch freiwillig in diese Regelung wechseln. Die Pauschalerstattung muss dann gegen die eventuelle Ersparnis in einem separaten Wärmestromtarif abgewogen werden.
Aktueller Stromtarif: Wird der Strom für die Wärmepumpe und den Haushalt eventuell über einen Nachtstromtarif oder einen dynamischen Stromtarif abgerechnet, bei dem der Strompreis je nach Tageszeit bzw. Börsenpreis variiert? Wenn ja: Wie gut lässt sich der Verbrauch der Wärmepumpe in Niedrigpreiszeiten verlagern?
Generell ist ein separater Tarif für Wärmestrom erst ab einem mittleren bis hohen Netzstromverbrauch der Wärmepumpe interessant. Dies zeigt auch eine Analyse von 15 verschiedenen Musterhaushalten, die von der gemeinnützigen Stiftung Finanztip im August und September 2025 durchgeführt wurde.
Das Ergebnis im Überblick:
| Netzstromverbrauch der Wärmepumpe pro Jahr | Separater Tarif lohnt sich… |
|---|---|
| < 3.000 kWh | …wahrscheinlich nicht |
| 3.000 bis 4.500 kWh | …eventuell |
| > 4.500 kWh | …wahrscheinlich |
Für einen Musterhaushalt, dessen Wärmepumpe 7.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbraucht, wurde eine mögliche Ersparnis von rund 400 Euro ermittelt.
Kann sich Wärmepumpenstrom auch lohnen, wenn ich eine PV-Anlage habe?
Eventuell ja, denn eine Photovoltaikanlage kann den Strombedarf einer Wärmepumpe in der Regel nicht ganzjährig decken. Je nach Anzahl der PV-Module, Größe des Batteriespeichers, Gebäudedämmung und Heizungstechnik liegt der durch Solarstrom gedeckte Anteil meist bei etwa 30 bis 60 Prozent. Ob sich für die verbleibenden rund 40 bis 70 Prozent der Wechsel in einen Wärmepumpen-Stromtarif lohnt, lässt sich dann nach denselben Kriterien abwägen wie bei einem Haushalt ohne Photovoltaik
Woran erkenne ich einen guten Wärmepumpen-Stromtarif?
Um mögliche Kostenfallen zu vermeiden, sollte man bei der Wahl des Stromtarifs auf folgende Punkte achten:
- Ein bis zwei Jahre Erstlaufzeit und Preisgarantie: Idealerweise sollte der Vertrag eine erste Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten haben und für diesen Zeitraum einen festen Preis oder zumindest einen Höchstpreis garantieren – mit anschließender automatischer Verlängerung bei monatlicher Kündbarkeit. Dadurch ist ein guter Ausgleich zwischen Preissicherheit und Flexibilität gegeben.
- Vorsicht bei Bonusversprechen: Tarife, die mit einem großzügigen Startbonus locken, sind oft nicht die beste Wahl – denn nicht selten fallen spätere Kosten deutlich höher aus. Besser sind Angebote, die von Anfang an und kontinuierlich attraktive Preise bieten.
- Seriösen Anbieter wählen: Wer Strom von einem etablierten Energieversorger bezieht, kann sich auf eine sichere Belieferung zu jeder Zeit verlassen. In den letzten Jahren mussten mehrere sogenannte Billiganbieter Insolvenz anmelden – was für deren Kundinnen und Kunden mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden war, teilweise bis hin zu finanziellen Verlusten.
Generell gilt: Wärmepumpen-Stromtarife sind in vielen Fällen nicht günstiger als klassische Stromtarife.
Fazit
Ein separater Wärmepumpen-Stromtarif kann sich lohnen, wenn die eigene Wärmepumpe einen mittleren bis hohen Bedarf an Netzstrom hat. Denn nur dann übersteigen die Einsparungen bei den Arbeitspreisen die zusätzlichen Fixkosten. Voraussetzung für die Tarifnutzung ist die Installation eines zweiten Stromzählers und einer digitalen Steuerbox, über die der Netzbetreiber die Leistung der Anlage bei drohender Netzüberlastung drosseln kann. Bei Inbetriebnahme einer Wärmepumpe nach Januar 2024 gelten neue Regelungen, die eine intelligente Steuertechnik von Beginn an vorschreiben und dafür einen Pauschalrabatt auch ohne separaten Stromtarif vorsehen.
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