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Gepostet am: 17. Oktober 2025
4 Min

Kosten für Energie

Stromrechnung verstehen: Das alles steckt im Strompreis

Der Betrag auf meiner Stromrechnung ergibt sich ganz einfach daraus, was die Erzeugung von Strom aktuell kostet – könnte man meinen. Tatsächlich spiegelt der Strompreis jedoch weit mehr wider. Neben den Stromerzeugungskosten fließen zahlreiche weitere Positionen – Entgelte, Umlagen und Steuern – mit ein. Ein Überblick:

Der Strompreis: Viele Konstanten, wenige Variablen

Der Strompreis in Deutschland wird von vielen Faktoren beeinflusst – angefangen bei den Weltmarktpreisen für Energieträger (z. B. Erdgas) und weiteren Kosten der Stromerzeugung. Hinzu kommt das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage an den Strombörsen, aus dem sich die Beschaffungskosten der Stromanbieter ergeben.  Auf Basis dieser Beschaffungskosten kalkulieren die Stromversorger wiederum ihre Tarife für die Endkunden. Allerdings fließen bei dieser Preisgestaltung noch weitere Positionen mit ein, die zusammen mehr als die Hälfte des Gesamtbetrags Ihrer Stromrechnung ausmachen: die administrativen Kosten des Stromanbieters, Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.

Beschaffungs- und Vertriebskosten

Dieser Punkt beinhaltet den eigentlichen Energiepreis und bündelt die Kosten, die ein Stromanbieter für die Erzeugung bzw. den Einkauf des Stroms aufwenden muss. Hinzu kommen die Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb plus eine individuelle Marge des Energieunternehmens. Die Beschaffungs- und administrativen Kosten haben zusammen einen Anteil von ca. 40 bis 43 % an der Gesamtstromrechnung (basierend auf Durchschnittswerten, die je nach Marktphase variieren können).

Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb

Die Netzentgelte werden von den Netzbetreibern erhoben und über den Strompreis direkt an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Sie decken die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Stromnetze. Auch die Aufwendungen für den Stromzähler – einschließlich Wartung und Messdienstleistungen – sind darin enthalten. Die Ausgestaltung der Entgelte ist gesetzlich geregelt: Die Netzbetreiber müssen sie auf Grundlage der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) kalkulieren; anschließend erfolgt eine Prüfung und Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. 

Die Höhe der Netzentgelte kann regional unterschiedlich sein und sich jährlich ändern. Ihr Anteil am Strompreis beläuft sich auf etwa 27 bis 29 %.

Steuern, Abgaben und Umlagen

Dieser Bereich macht zusammen ca. 29 bis 32 % der Stromrechnung aus und umfasst folgende Positionen (Stand: August 2025):

  • Stromsteuer: Die verbrauchsabhängige Steuer wurde 1999 als Teil der Ökosteuer eingeführt und beträgt aktuell 2,05 Cent pro Kilowattstunde.
  • Mehrwertsteuer: Wie bei vielen Produkten und Dienstleistungen wird auch bei Strom 19 % Umsatzsteuer auf den Nettopreis erhoben – das entspricht rund 16 % des Endbetrags auf der Rechnung.
  • Konzessionsabgabe: Für die Nutzung von Flächen für den Bau und Betrieb der Strominfrastruktur müssen die Netzbetreiber eine Konzessionsabgabe an die Kommunen zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde und beträgt zwischen 1,32 Cent (bis 25.000 Einwohner) und 2,39 Cent (über 500.000 Einwohner) pro Kilowattstunde (kWh).
  • KWK-Umlage: Diese Umlage wurde 2002 zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingeführt. Sie beträgt aktuell 0,28 Cent pro KWh.
  • Offshore-Umlage: Die als Offshore-Haftungsumlage eingeführte Abgabe soll etwaige Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks ausgleichen, die durch einen verspäteten Anschluss an das Stromnetz oder bei längeren Netzunterbrechungen zu zahlen sind. Sie beträgt aktuell 0,82 Cent pro kWh.
  • EEG-Umlage und Umlage für abschaltbare Lasten: Diese beiden Umlagen wurden mittlerweile abgeschafft.

Fazit

Der Strompreis setzt sich aus vielen verschiedenen Komponenten zusammen. Die variablen Kosten für die Energieerzeugung bzw. die Beschaffung durch die Stromanbieter machen weniger als die Hälfte Ihrer Stromrechnung aus. Der größere Teil besteht aus Fixkosten – also Netzentgelten, Umlagen und Steuern. Da einige der Kostenblöcke von Stromanbieter zu Stromanbieter unterschiedlich ausfallen können, lohnt sich immer ein Tarifvergleich.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu den günstigen Stromtarifen der MVV.

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