Wann gilt welcher Tarif?
Grund- und Ersatzversorgung – worin liegen die Unterschiede?
Die Entwicklung der Gas- und Strompreise in Deutschland war in den vergangenen Jahren ein viel diskutiertes Thema. Dabei kam bei Kundinnen und Kunden unter anderem die Frage auf: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen den Tarifformen „Grundversorgung“ und „Ersatzversorgung“? In diesem Beitrag erläutern wir, was das eine vom anderen grundsätzlich unterscheidet – und warum beide zusammen ein gutes „Team“ sind.

Sie haben ein Recht auf Versorgung
In Deutschland gilt: Niemand soll ohne Energie auskommen müssen. Deshalb gewährt das Energiewirtschaftsgesetz jedem Haushalt einen Anspruch auf Grundversorgung (§ 36 EnWG). Der örtliche Energieversorger muss alle Kundinnen und Kunden mit Strom und Gas beliefern, falls diese keinen anderen Vertrag haben. Kommt es zu einer Versorgungslücke – etwa, weil ein Anbieter kurzfristig ausfällt – greift zusätzlich die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG). Beide Tarifarten zusammen sorgen dafür, dass Ihre Energieversorgung jederzeit gewährleistet bleibt.
Wer stellt meine Grund- oder Ersatzversorgung sicher?
Zuständig für die Sicherung Ihrer Energieversorgung im Sinne des EnWG sind die sogenannten „Grundversorger“. Als Grundversorger gilt das Energieunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Es ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte mit Strom und Gas zu versorgen, sofern diese keinen Vertrag mit einem anderen Energieanbieter abgeschlossen haben. Die Feststellung, wer der Grundversorger eines Netzgebiets ist, erfolgt alle drei Jahre durch den jeweiligen Netzbetreiber.
Warum gibt es zwei unterschiedliche Versorgungsarten?
Die Frage lässt sich am einfachsten aus der Perspektive eines Grundversorgers beantworten: Für die fortlaufende Versorgung seiner Stammkundschaft beschafft der Grundversorger die benötigten Strom- und Gasmengen nicht von heute auf morgen, sondern über längerfristige Lieferverträge. Dadurch kann er Preisspitzen abfedern und ein stabiles Preisniveau gewährleisten. Das Ergebnis sind gesetzlich regulierte Grundversorgungstarife, die eine sichere und transparente Versorgung der Haushalte mit Strom oder Gas garantieren.
Nun kann es aber auch zu Ausnahmen von der Regel kommen: zum Beispiel, wenn in einem Versorgungsgebiet neue Kundinnen oder Kunden hinzukommen, die kurzfristig ohne Energieversorgung dastehen, weil der neu beauftragte Stromanbieter noch nicht zum vereinbarten Starttermin liefern kann. Oder weil der ursprüngliche Anbieter den Liefervertrag einseitig, z. B. aufgrund einer Insolvenz, gekündigt hat. Der Grundversorger ist dann dazu verpflichtet, die Versorgungslücke übergangsweise zu schließen. Hierfür muss er zusätzliche Energiemengen hinzukaufen – oft zu tagesaktuellen Konditionen. Die Preise für diese Ersatzversorgung orientieren sich generell an den kurzfristigen Beschaffungskosten und können daher deutlich höher und volatiler sein als in der Grundversorgung.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgungstarifen?
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Tarifarten liegt in der Vertragsdauer. Die Ersatzversorgung dient lediglich der Überbrückung von Versorgungslücken – solange, bis eine reguläre Versorgung durch einen selbst gewählten Anbieter möglich ist. Der zugrunde liegende Vertrag kann täglich gekündigt werden und ist auf maximal drei Monate befristet. Falls eine Kundin oder ein Kunde innerhalb dieser Zeit nicht selbst aktiv wird und einen anderen Vertrag abschließt, erfolgt (wie gesetzlich vorgeschrieben) der automatische Wechsel in den Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers. Die Grundversorgung läuft unbefristet und kann jederzeit mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Zudem sind Grundversorgungstarife generell preisstabiler als Ersatzversorgungstarife. In der Praxis sind die Preise der Ersatzversorgung zwar oft an die Preise der Grundversorgung gekoppelt, zum Beispiel weil der Versorger noch Kapazitäten verfügbar hat. Doch auch dann können die Preise der Ersatzversorgung stärker ausschlagen.
Wie verhielten sich die Tarife im Ausnahmejahr 2022?
Das Jahr 2022 war alles andere als normal – mit großen Auswirkungen auf den Energiesektor. Die Strom- und Gaspreise schossen zeitweise extrem in die Höhe und schlugen unvorhersehbare Wellen. Dadurch wurde die kurzfristige Energiebeschaffung schwer kalkulierbar und teuer. Betroffen waren davon in erster Linie die Ersatzversorgungstarife sowie Sonderverträge (vor allem für Neukunden).
In vielen Regionen, darunter auch Mannheim, erwiesen sich Grundversorgungstarife im Vergleich zu kurzfristiger beschaffenen Tarifen als stabiler und günstiger.
Fazit
Für die zuverlässige Belieferung Ihres Haushalts mit Strom und Gas ist Ihr örtlicher Grundversorger verantwortlich; also der Versorger mit den meisten Kundinnen und Kunden vor Ort. Dieser ist per Gesetz dazu verpflichtet, Sie unter allen Umständen mit Energie zu versorgen – entweder übergangsweise in der Ersatzversorgung, oder dauerhaft in der Grundversorgung. Falls Sie während der auf maximal drei Monate befristeten Ersatzversorgung kein anderes Angebot wählen, wechseln Sie danach automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers.


