Gepostet am: 03. März 2023
6 Min

Wann gilt welcher Tarif?

Grund- und Ersatzversorgung – worin liegen die Unterschiede?

Es war im vergangenen Jahr ein viel diskutiertes Thema. Äußere Umstände hatten für viele Gas-Kund:innen die Frage nach der Versorgungssicherheit aufgeworfen. Dabei wurde auch die Frage diskutiert: Was bedeutet Grundversorgung gegenüber Ersatzversorgung und welche Unterschiede bestehen bei diesen Tarifformen? In diesem Beitrag erläutern wir, was das eine vom anderen grundsätzlich unterscheidet – und warum beide zusammen ein gutes „Team“ sind.

Sie haben ein Recht auf Versorgung

Jeder Haushalt in Deutschland hat Anspruch auf eine Grundversorgung mit Energie, also mit Strom und Wärme. Niemand soll ohne Licht und Heizung auskommen müssen. Damit dieser Anspruch unter allen Umständen gewährleistet werden kann, gibt es das Duo aus Grund- und Ersatzversorgung. Im gemeinsamen „Schulterschluss“ stellen sie Ihre Versorgungssicherheit her. Warum dazu zwei Tarifformen notwendig sind, erklärt sich am besten mit einem kleinen Seitenwechsel: Stellen Sie sich für den Augenblick vor, Sie sind der örtliche Energie-Grundversorger.

Über langfristige und kurzfristige Planung

Als Grundversorger haben Sie eine große Anzahl von Stammkund:innen, die Sie seit Jahr und Tag mit Energie versorgen. Für diese Kund:innen kaufen Sie zum Beispiel Gas als Energieform nicht von heute auf morgen ein, sondern langfristig geplant. Eben damit Sie die Versorgung auch „auf Strecke“ garantieren können. Die langfristige Planung führt dann auch zu einer langfristigeren Preisstabilität. Für Ihre Stammkund:innen bedeutet dies Transparenz und Kalkulationssicherheit. Als Grundversorger versuchen Sie dabei, die Einkaufsmenge immer an die prognostizierte Zahl Ihrer Stammkund:innen anzupassen. Optimalerweise soll nicht zu viel und nicht zu wenig Energie eingekauft werden. Zusätzlich versuchen Sie im Rahmen einer ganzjährige Beschaffungsstrategie, Preisspitzen abzufangen und das Preisniveau stabil zu halten. Anderenfalls geht die Rechnung nicht auf. Das Ergebnis ist der Tarif „Grundversorgung“.

Nun kann es aber auch zu Ausnahmen von der Regel kommen: In Ihrem Versorgungsgebiet tauchen neue Kund:innen auf, die kurzfristig ohne Energieversorgung dastehen. Zum Beispiel weil der neue Anbieter doch nicht zum vereinbarten Starttermin liefern kann, sondern erst ein paar Wochen später.  Oder weil der ursprüngliche Anbieter den Liefervertrag einseitig, z.B. aufgrund Insolvenz, gekündigt hat. Als Grundversorger sind Sie jetzt gefragt, die Versorgungslücke zu schließen. Dazu müssen Sie kurzfristig Energie hinzukaufen. Und zwar zu den tagesaktuellen Konditionen, die dann am Energiemarkt angeboten werden. Es liegt nahe, dass dadurch für die vorübergehenden Neu-Kund:innen eine andere Preisbildung entsteht als für die oben angesprochenen Stammkund:innen. Generell lässt sich sagen, dass Preise für die Ersatzversorgung variabler und damit „sprunghafter“ sind – sowohl nach oben als auch nach unten. Das Ergebnis ist dann der Tarif „Ersatzversorgung“.

Der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung

Der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung ist also der Unterschied zwischen „langfristigem“ und „kurzfristigem“ Planungshorizont. Dies spiegelt sich auch in der Laufzeit der Tarife wieder: Während Sie unbegrenzt lange Kund:in in der Grundversorgung sein können, werden Sie nur maximal drei Monate in der Ersatzversorgung versorgt, danach rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung. Auch die Kündigungsfristen sind an dieses Modell angepasst: Während der Gesetzgeber für die Grundversorgung eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vorgibt, kann die Belieferung in der Ersatzversorgung tagesaktuell gekündigt werden.

Weil es die Aufgabe des regionalen Grundversorgers ist, in beiden Fällen die Versorgung sicherzustellen, muss es zwei Tarife geben. Seitenwechsel beendet.

Das Ausnahmejahr 2022

Das Jahr 2022 war alles andere als normal. Mit großen Auswirkungen auf den Energiesektor. Insbesondere die starken Ausschläge bei den Preisen und Preisbestandteilen schlugen teils unvorhersehbare Wellen. Im Unterschied zu anderen Jahren wurde dadurch die kurzfristige Energiebeschaffung instabil und schwerer zu prognostizieren. Das betraf logischerweise vor allem die Ersatzversorgung. Demgegenüber erwies sich im Durchschnitt der Tarif in der Grundversorgung als günstiger im Vergleich zu allen verfügbaren Tarifen auf dem jeweils beobachteten Markt, zum Beispiel auf dem Markt der Stadt Mannheim.

Aussichten

Im Augenblick (Stand: März 2023) stabilisieren sich die Preisniveaus wieder. Für die Zukunft bedeutet dies wieder längerfristig planbarere und vor allem kostengünstigere Tarife als im Vergleichsjahr 2022. Die Experten rechnen allerdings damit, dass Schwankungen weiterhin vorkommen, sich die Ausschläge nach oben (teurer) wie auch unten (günstiger) aber abflachen werden. Langfristige Beschaffung erscheint immer noch als der günstigere Weg, um ein stabiles Preisniveau anbieten zu können.

Zusätzlich garantieren die Preisbremsen, die der Gesetzgeber erlassen hat, auch eine gewisse Absicherung gegen allzu hohe Preisausschläge nach oben, die ja nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

Fazit

Das System der Grund- und Ersatzversorgung bedeutet für Sie als Verbraucher, dass die Versorgungssicherheit unter allen Umständen gewährleistet wird.

Ersatzversorgung greift, wenn ihr aktueller oder geplanter Anbieter nicht mehr oder, anders als geplant, doch noch nicht liefern kann.

Grundversorgung steht Ihnen automatisch zur Verfügung, wenn Sie etwa Ihr Eigenheim neu beziehen. Um eine Versorgungslücke brauchen Sie sich also keine Gedanken zu machen. Die verhindert eben Ihr Grundversorger.

Artikel teilen:

Hallo! Ich bin Mia, wie kann ich Ihnen helfen?

Ihre Frage an Mia ...

Kontakt

Sie haben Fragen zur aktuellen Energieversorgungslage?

Finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um unsere Preis­anpassungen, Stromdeckel, Gaspreis­bremse und Dezember-Entlastung.

Jetzt informieren


Online-Services

Mit den Online-Services lösen Sie Ihr Anliegen einfach selbst - schnell und unkompliziert.

Login

Noch kein Zugang? Jetzt registrieren!


Service-Telefon

Aufgrund eines erhöhten Anruf­aufkommens kann es aktuell zu längeren Wartezeiten kommen. Hierfür entschuldigen wir uns bei Ihnen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

0621 3770 5555

Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

Rückruf vereinbaren

 

Notfall-Hotline
Bei technischen Störungen
(Gasgeruch, Stromausfall etc.)

0800 290 1000

24 h


MVV Video-Beratung

Vereinbaren Sie einfach online einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten!

Jetzt Terminvereinbaren


E-Mail

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden.

Kontaktformular

Kundenzentren

MVV E.forum
Energie- und Erlebnisforum
Luisenring 49
68159 Mannheim

MVV Nachbarschaftsoase
George-Washington-Straße 184
68309 Mannheim

MVV E.forum: Waghäusel-Wiesental
Im Globus-Center in Waghäusel
Hambrücker Landstraße 4
68753 Waghäusel

Bitte beachten Sie, dass wir für die persönliche Kundenberatung eine vorheriger Online-Terminbuchung empfehlen.

Weitere Informationen

Newsletter

Jederzeit gut informiert: Ob Aktionen, neue Produkte oder aktuelle Veranstaltungen – unser Newsletter hält Sie auf dem Laufenden.

 

Jetzt anmelden

Willkommen im MVV-Chat
MVV-Chatbot Mia hat Zeit für Sie

Sie haben Fragen zu unserem Angebot?

Wir beraten Sie gerne jederzeit im MVV-Chat. Bitte akzeptieren Sie Präferenz- und Statistik-Cookies, um unseren Chat nutzen zu können.

Jetzt Cookie-Einstellungen anpassen