Mit Fernwärme in Brühl einfach klimafreundlich heizen
Fernwärme ist eine clevere Art zu heizen: Sie kommt zuverlässig in Form von Heizwasser direkt ins Haus. Bei der Erzeugung setzen wir auf innovative Lösungen und zunehmend erneuerbare Energien.
Unsere Versorgungsgarantie:
Durch die regionale Erzeugung von Wärme und mit dem Einsatz von modernen Technologien ist die Fernwärmeversorgung heute und für die Zukunft gesichert.

Attraktive Preise und Förderungen
Der Umstieg auf klimafreundliche Heizlösungen wie die Fernwärme wird attraktiv gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die Fernwärme-Haustechnik (z.B. Übergabestation) im Rahmen der Heizungsmodernisierung mit bis zu 80% der Anschaffungs- und Installationskosten. Unser Tipp: Neben dieser staatlichen Förderung ist in Brühl auch eine kommunale Förderung des Hausanschlusses durch die Gemeinde Brühl möglich.
Erfahrungen unserer Fernwärme-Kunden

“Mit Fernwärme fühlen wir uns sicher versorgt und leisten einen Beitrag für die Umwelt.Die Übergabestation ist sauber undplatzsparend.”
N. Heimrich, Fernwärmekundin im Einfamilienhaus

“Unsere WEG hat sich für Fernwärme entschieden. Von der Planung bis zur Durchführung waren wir begeistert und würden den Weg mit der MVV immer wieder so gehen.”
Kurt W., Fernwärmekunde in einer Eigentümergemeinschaft

“Die Umstellung auf Fernwärme ist denkbar einfachund die Mieter sindsehr zufrieden. Für das Gebäude istder Anschlusseine Wertsteigerung.”
D. Seker, Fernwärmekunde und Vermieter

“Unkompliziert, wartungsarm und klimafreundlich. Ich lasse alle unsere Gebäude, wo verfügbar, an das MVV-Netz anschließen. Für Ballungsgebiete ist das die Heizenergie der Zukunft.”
S. Mandel, Fernwärmekunde und Architekt
*Gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die KfW ab dem 21.07.2026 klimafreundliche Heizungen mit einem Zuschuss von bis zu 80% abhängig von der individuellen Fördersituation. Die maximal förderfähigen Investitionskosten belaufen sich auf 28.000 €. Die maximale Förderung beträgt 22.400 € und hängt von verschiedenen Fördervoraussetzungen ab (u.a. Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 € bzw. 40.000 € mit Familienzuschlag). Es gelten die Förderrichtlinien der BEG-Förderung unter www.kfw.de/458.
