23. Juli 2015 | MVV

Landgericht Mannheim erlässt einstweilige Verfügung gegen EnBW

MVV Energie geht zum Schutz ihrer Kunden gegen unlauteren Wettbewerb vor

Das Mannheimer Energieunternehmen MVV Energie setzt sich für seine Kunden ein, wenn es darum geht, gegen unlautere Wettbewerbsmethoden auf dem Energiemarkt vorzugehen. MVV Energie hat jetzt vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen die EnBW Energie Baden-Württemberg AG erwirkt. Dabei geht es um unzulässige Aussagen im Rahmen von Haustür-Vertriebsaktivitäten.

Das Landgericht Mannheim hat der EnBW in seinem Beschluss eine Reihe von Vorgehensweisen sowie irreführende Aussagen zu Stromprodukten und bei Zahlungsverzug untersagt. So darf die EnBW nicht mehr behaupten, die Angebote von EnBW seien immer am günstigsten und immer günstiger als Angebote anderer Anbieter. Außerdem darf die EnBW keine Werbung in Briefkästen einwerfen, die mit der Aufschrift "Bitte keine Werbung" versehen sind.

Wenn Ihnen jemand an der Haustür oder am Telefon einen neuen Energieliefervertrag verkaufen möchte, sollten Sie das Angebot in Ruhe prüfen", rät Matthias Schöner, Leiter des Privat- und Gewerbekundenvertriebs von MVV Energie. "Wenn unsere Kunden Fragen zu unseren Verträgen und Produkten haben, können sie sich gerne direkt an unsere kostenlose Service-Hotline oder die Mitarbeiter in unserem Kundenzentrum wenden." Die Hotline ist unter der Telefonnummer 0800 6882255 montags bis freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 14 Uhr zu erreichen. Das Kundenzentrum von MVV Energie in O7,18 ist werktags von 10 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 9 Uhr bis 14 Uhr geöffnet. Die Produkte und Dienstleistungen von MVV Energie sind auch auf der Webseite des Unternehmens unter

www.mvv-energie.de/privatkunden

zu finden.

Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.

Kontakt

Sebastian Ackermann
Leiter Kommunikation und Marke

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