Smart Meter: MVV Netze warnt vor irreführenden Schreiben
MVV Netze GmbH, die Netzgesellschaft des Mannheimer Energieunternehmens MVV Energie AG, weist auf aktuell vermehrt auftretende Schreiben externer Anbieter hin, die für den kurzfristigen Einbau sogenannter intelligenter Messsysteme (Smart Meter) werben. Diese Schreiben erwecken teilweise den Eindruck, ein kurzfristiger Einbau intelligenter Messsysteme sei gesetzlich verpflichtend oder führe automatisch zu finanziellen Vorteilen.
Die aktuell kursierenden Schreiben stammen nicht von MVV Netze, sondern von wettbewerblichen Messstellenbetreibern. Diese bieten ihre Leistungen am freien Markt an. Die Darstellung in den Briefen ist jedoch missverständlich und kann hierdurch zu Verunsicherung bei Kundinnen und Kunden führen.
Gesetzlicher Rolloutplan wird durch MVV Netze umgesetzt
Es besteht derzeit keine Verpflichtung, aufgrund solcher Schreiben einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abzuschließen oder einen Einbau intelligenter Messsysteme vornehmen zu lassen. Der Einbau ist gesetzlich geregelt und erfolgt schrittweise durch MVV Netze als grundzuständigen Messstellenbetreiber. Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig informiert, wenn ein Austausch ihrer Messeinrichtung ansteht. Sie müssen nicht selbst aktiv werden.
Bis spätestens 2032 werden schrittweise alle analogen Stromzähler durch digitale Zähler ersetzt. Intelligente Messsysteme, die gegenüber digitalen Zählern zusätzlich über eine Kommunikationseinheit verfügen, sind nur für bestimmte Anwendungsfälle verpflichtend vorgesehen, unter anderem bei einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden oder beim Betrieb von Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen).
Vorsicht bei Kosten- und Einsparversprechen
MVV Netze weist zudem darauf hin, dass der Einbau eines intelligenten Messsystems nicht automatisch zu Kosteneinsparungen führt. Etwaige Kostenersparnisse sind vom individuellen Nutzungsfall und den jeweiligen tariflichen Rahmenbedingungen abhängig. Darüber hinaus sind Angebote externer Anbieter häufig mit einem separaten Messstellenvertrag und laufenden Entgelten für den Messstellenbetrieb verbunden.
Für Rückfragen oder Anregungen steht der Kundenservice von MVV Netze per E-Mail unter kundenservice-ma@mvv-netze.de zur Verfügung.
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