29. März 2016 | JUWI GmbH

Stadtwerke Trier und juwi stellen aktualisierten Genehmigungsantrag für Windpark Mehring II

Anlagenzahl wird von neun auf fünf reduziert / Anpassungen an Flächennutzungsplan und Naturschutzbelange machten Umplanung nötig / Leistungsfähigeres Nachfolgemodell ersetzt bislang geplanten Windradtyp

Die Kooperationspartner juwi und Stadtwerke Trier haben ihre Planungen für den Windpark Mehring II, der nahe der Autobahn oberhalb der Gemeinden Mehring und Riol entstehen soll, überarbeitet. Statt mit neun, planen die Unternehmen nun mit fünf Windrädern. Mit dem aktualisierten Antrag geht auch eine Änderung des Anlagentyps einher. Statt mit der Vestas V112 wird nun mit der Vestas V126 geplant. Die Gesamthöhe der Anlagen ändert sich jedoch nicht. Die Planungsgemeinschaft reichte am 29. Februar 2016 ihre aktualisierten Unterlagen bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ein.

Ende 2015 hatte der Verbandsgemeinderat Schweich einer Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt. Mit den Änderungen einher ging auch die Präzisierung der Windvorrangflächen. "Diese Änderung, neue Erkenntnisse über das Vorkommen eines weiteren Rotmilanhorsts sowie der Wechsel auf ein anderes Windradmodell haben eine Überarbeitung des Projekts notwendig gemacht", erläutert juwi-Projektleiter Andreas Böß die Hintergründe der Planungsanpassung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung Anfang 2014 war die genaue Flächenkulisse der Windvorrangflächen noch nicht abschließend festgelegt.

2015 gaben die Projektpartner eine erneute avifaunistische Untersuchung samt Raumnutzungsanalyse des Gebietes in Auftrag. Über die Brutsaison hinweg erfassten Ornithologen die tatsächlich am Standort vorkommenden Vogelarten sowie deren Flug- und Jagdverhalten. Das Gutachten weist im Raum zwischen Fellerhof und Leiwen das Vorkommen von zwei Rotmilanpaaren nach. Die Dokumentation des Flug- und Jagdverhaltens zeigt jedoch, dass die windkraftsensiblen Vögel ausschließlich im Offenland auf Beutejagd gehen. Die bewaldeten Gebiete der Windkraftplanung meiden sie weitgehend.

"Da sich das Jagdgebiet der Rotmilane über einige der bisher geplanten Offenlandstandorte erstreckt, haben wir diese vier Anlagen aus der Planung genommen", so Böß. "Die verbleibenden fünf Anlagenstandorte befinden sich nun allesamt innerhalb des Wirtschaftswaldes. Mit der Fokussierung auf diese Standorte wird auch der geforderte Mindestabstand von einem Kilometer zur nächsten Wohnbebauung eingehalten."

Der neue Windradtyp Vestas V126 ist eine speziell auf Binnenlandstandorte zugeschnittene Anlage. Verglichen mit dem ursprünglich geplanten Modell, der V112 des gleichen Herstellers, verfügt diese Weiterentwicklung über einen größeren Rotordurchmesser bei gleich bleibender Gesamthöhe von 200 Metern. "Durch den Typenwechsel können wir pro Standort mehr Strom produzieren", erklärt Andreas Böß. "Denn dank der längeren Flügel können die Anlagen deutlich mehr Wind einfangen."

Mit der erfolgten Planungsanpassung sowie den eingereichten aktualisierten Unterlagen liegen nun alle Voraussetzungen für einen zeitnahen Beginn des Verfahrens vor. Das angestoßene so genannte förmliche Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz schafft die formale Voraussetzung für mehr Bürgerbeteiligung. Denn sobald die federführende Behörde im Rahmen des Verfahrens die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen festgestellt hat, werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger zur Stellungnahme aufgefordert. Mögliche Einwendungen werden anschließend in einem öffentlichen Erörterungstermin behandelt und fließen in die Entscheidung der Behörde ein.

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