29. August 2016 | MVV

Vorsicht vor unlauteren Methoden von Energieanbietern:

Einstweilige Verfügung gegen eprimo erlassen

Das Mannheimer Energieunternehmen MVV Energie warnt vor unlauteren Geschäftsmethoden einiger Energieanbieter. In jüngster Zeit melden sich verstärkt Kunden, die dubiose Werbeanrufe erhalten haben. Dabei arbeiten die Werber oftmals mit falschen Aussagen oder fragen nach Zähler- und Kundennummern. Viele Angerufene erhalten später einen neuen Energieliefervertrag, auch ohne dass sie ein Angebot angenommen haben. MVV Energie rät bei solchen Anrufen zur Vorsicht und zu einem umsichtigen Umgang mit persönlichen Daten. Per Telefon abgeschlossene Verträge können ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben an den jeweiligen Anbieter. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

MVV Energie geht im Interesse ihrer Kunden auch juristisch gegen solche Wettbewerbsmethoden vor. Daher hat das Unternehmen jetzt vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen die eprimo GmbH (Neu-Isenburg) erwirkt. Dabei geht es um unzulässige Aussagen im Rahmen von Telefon-Vertriebsaktivitäten. In mindestens einem Fall hatte ein Mitarbeiter von eprimo fälschlicherweise behauptet, er sei Mitarbeiter von MVV Energie. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Mannheim jetzt untersagt.

"Wenn Ihnen jemand an der Haustür oder am Telefon einen neuen Energieliefervertrag verkaufen möchte, sollten Sie das Angebot in Ruhe prüfen", rät Matthias Schöner, Leiter des Privat- und Gewerbekundenvertriebs von MVV Energie. "Für Fragen zu unseren Verträgen und Produkten stehen wir gerne über unsere kostenlose Service-Hotline oder in unserem Kundenzentrum zur Verfügung." Die Hotline ist unter der Telefonnummer 0800 6882255 montags bis freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 14 Uhr zu erreichen. Das Kundenzentrum von MVV Energie in O7,18 ist werktags von 10 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 9 Uhr bis 14 Uhr geöffnet. Die Produkte und Dienstleistungen von MVV Energie sind auch auf der Webseite des Unternehmens unter

www.mvv-energie.de/privatkunden

zu finden.

Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.

Kontakt

Sebastian Ackermann
Leiter Kommunikation und Marke

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