Häufig gestellte Fragen
- Wie funktioniert der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bei einem Umzug?
Da zukünftig eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich ist, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihre An- und Abmeldung kümmern.
Beantragen Sie Ihre Abmeldung spätestens zwei Werktage vor Ihrem Auszug. Bei einer zu späten Abmeldung bleibt der Vertrag bis zum neuen Abmeldedatum bestehen und es können zusätzliche Kosten entstehen.
Dasselbe gilt für den Einzug: Wenn Sie am 1. des Monats in eine neue Wohnung ziehen und sich erst am 2. des Monats anmelden, fallen Sie zunächst in die meist teurere Grundversorgung. Da Sie bei der Grundversorgung an eine Kündigungsfrist gebunden sind, können Sie erst nach der vorgegebenen Frist wechseln. Melden Sie daher optimalerweise einen Einzug an einer neuen Adresse spätestens drei Werktage vor dem tatsächlichen Einzug an.
- Was passiert bei einer verspäteten An- oder Abmeldung?
In diesem Fall müssen Sie ab Juni 2025 mit vermehrtem Verwaltungsaufwand rechnen. Denn anders als zuvor können wir An- und Abmeldungen für die Vergangenheit nicht mehr vollständig einsteuern. Erfahren wir z. B. von einer Abmeldung eines Stromvertrages erst nach Einzug des neuen Nutzers, dann können wir eine Ummeldung nur noch für den nächstmöglichen Termin in der Zukunft vornehmen. Für die Zeit zwischen Schlüsselübergabe und Anmeldung des neuen Nutzers müssten wir Ihrem ehemaligen Mieter oder Ihnen als Eigentümer eine Rechnung schreiben. Eine Klärung solcher Fälle obliegt dann Ihnen, weil wir Sie hierbei nicht mehr unterstützen können.
Wir raten deshalb in Ihrem Interesse dazu, möglichst rasch und in der Regel mit der neuen Frist zu arbeiten. Dafür ist es wichtig, Ihre Mieterinnen und Mieter möglichst bald über die neuen Fristen zu informieren.
- Sie sind MVV-Kunde und ziehen um?
- Wie melden Sie künftig einen Wechsel des Mieters oder Eigentümers an?
Für einen reibungslosen Wechsel sollten Sie zukünftig folgende zwei Schritte einplanen:
1. Ummeldung 14 Tage vor der Schlüsselübergabe
Ab dem 06.06.2025 ist entscheidend, dass die Ummeldung frühzeitig bei uns eingeht, bestenfalls 14 Tage vor der Schlüsselübergabe. Wir empfehlen Ihnen, die Ummeldung bereits unmittelbar nach Zustandekommen eines neuen Kauf- oder Mietvertrages zu versenden. Bitte senden Sie uns hierzu eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
2. Zählerstand nach Schlüsselübergabe
Die Zählerstände zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe übermitteln Sie uns bitte noch am Tag der Übergabe oder kurz danach, damit es nicht zu Schätzungen kommt.
- Wann muss ein Wechsel des Mieters oder Eigentümers spätestens angemeldet werden?