Gepostet am: 28. Dezember 2022
9 Min

Gasheizung

Heizungscheck - Kosten sparen beim Pflicht-Heizungscheck

Es ist amtlich: Bis zum 30. September 2024 müssen an die 14 Millionen Gasheizungen in Deutschland überprüft werden. Wir haben die wichtigsten Punkte zum Heizungscheck für Sie zusammengestellt.

Weshalb überhaupt ein vorgeschriebener Heizungscheck?

Heizungsanlagen sind komplizierte Geräte mit manchmal fingerdicken Gebrauchsanleitungen. Viele Eigentümer einer Immobilie haben seit dem Einbau ihrer Heizungsanlage an den Einstellungen nichts geändert – oft schon allein deshalb, weil sie sich gar nicht trauen, an dem komplizierten Gerät Veränderungen vorzunehmen. Doch schon mit kleinen Optimierungen in den Einstellungen ist es in manchen Fällen möglich, den Gasverbrauch zu verringern und Energiekosten zu sparen – z. B. mit der Einrichtung einer Nachtabsenkung oder der Einstellung von Heizintervallen, die die Raumtemperatur automatisch herunterregeln, wenn niemand zu Hause ist. Beim Heizungscheck ist für diese Dinge ein Fachmann vor Ort, der hier ausführlich beraten kann. Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung den Heizungscheck im Rahmen einer Energiesparverordnung für alle Immobilieneigentümer verpflichtend beschlossen.

Wer muss den Heizungscheck durchführen lassen?

Der Heizungscheck betrifft jeden Eigentümer einer Immobilie mit einer Erdgasheizung. Dabei ist es nicht wichtig, ob es sich um ein Einfamilien-, Mehrfamilienhaus oder ein Firmengebäude handelt.

Ausgenommen sind nur Eigentümer, die innerhalb der letzten zwei Jahre nachweislich ihre Anlage freiwillig haben überprüfen lassen. Auch der Einbau einer neuen Pumpe oder die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs in den letzten zwei Jahren kann den Pflichtcheck überflüssig machen.

Was wird beim Heizungscheck geprüft?

Anders als der bislang übliche, freiwillige Check nach DIN EN 15378 ist der neue Heizungscheck ein „vereinfachtes, visuelles Verfahren.“ Die zu prüfenden Parameter sind nach der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) folgende:

  • Verfügt das System über eine effiziente Pumpe?
  • Müssen Rohrleitungen und Armaturen gedämmt werden?
  • Sind die einstellbaren Parameter so optimiert, dass die höchste Energieeffizienz erzielt wird?

Bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten ist außerdem ein hydraulischer Abgleich Pflicht, bei dem untersucht wird, ob alle Heizkörper im Haus die gleiche Heizleistung erbringen. Ist dies nicht der Fall, wird der Heizungsdruck neu eingestellt.

Wer kann meine Heizung überprüfen?

Prüfberechtigt sindHeizungsbauer, Gas-Wasser-Installateure und Schornsteinfeger. Auch Energieberater können den Check durchführen, doch sie müssen dafür in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes aufgenommen sein. Zugelassene Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Was kostet der Heizungscheck?

Bei den Kosten für den Heizungscheck halten sich Handwerker und Schornsteinfeger bisher bedeckt. Basierend auf dem Preis des bestehenden freiwilligen Heizungschecks nach DIN 15378 könnten sie bei 100 bis 150 Euro liegen. Am besten beauftragen Immobilienbesitzer den Handwerker ihres Vertrauens, der die Anlage gegebenenfalls auch eingebaut hat oder wartet.

Wichtig: Wenn Sie den Check zeitgleich mit einer sowieso notwendigen Inspektion durch den Installateur oder Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger durchführen lassen, sparen Sie doppelte Anfahrtskosten.

Was passiert, wenn ich den Heizungscheck nicht rechtzeitig durchführe?

Die gute Nachricht: Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern unter zehn Wohneinheiten haben für den Heizungscheck bis zum 15. September 2024 Zeit (bei mehr als zehn Wohneinheiten bis 30.09.2023). Angebote von Ihnen nicht bekannten Handwerkern, die die Verordnung ausnutzen und mit Phrasen wie „bevor es zu spät ist“ etc. werben, können Sie daher getrost ignorieren.

Muss ich an meiner Gasheizung einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen?

Der hydraulische Abgleich ist nur bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten Pflicht. Für Eigentümer von Einfamilienhäusern liegt er im eigenen Ermessen. Wenn Sie also das Gefühl haben, dass die Heizkörper, die am weitesten von Ihrer Heizanlage entfernt sind, sich weniger schnell erwärmen oder nicht auf dieselbe Temperatur kommen wie die näher an der Anlage gelegenen Heizkörper, könnte ein hydraulischer Abgleich Abhilfe schaffen. Dieser sorgt dafür, dass das Heizwasser in allen Heizkörpern gleichmäßig schnell verteilt wird. Oft kann danach die Vorlauftemperatur der Heizung niedriger gewählt werden, was zu Einsparungen führt.

Allerdings kann der hydraulische Abgleich bei zehn Heizköpern im Haus an die 700 Euro kosten – und noch einmal an die 400 Euro zusätzlich, wenn Sie noch keine voreinstellbaren Ventile haben. Die möglichen Einsparungen dagegen liegen bei ca. 100 Euro im Jahr.

Was passiert, wenn beim Heizungscheck Mängel festgestellt werden?

Der von Ihnen beauftragte Fachmann könnten Ihnen nach Prüfung Ihrer Heizanlage u.a. folgende Optimierungen vorschlagen:

  • Einstellung der Nachtabsenkung
  • Anpassung der Heizkurve tagsüber auf Abwesenheitszeiten
  • Anpassung der Heizkurve an die Außentemperatur
  • Anpassung der Raumtemperatur
  • Austausch einer ineffizienten Heizungspumpe
  • Dämmung der Leitungen und Armaturen

Laut der Verordnung sind diese vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen verpflichtend. Im Klartext: Als Eigentümer müssen Sie Ihre Gasheizung auf Energieeffizienz optimieren lassen, sobald hier Mängel festgestellt wurden – und zwar ebenfalls bis zum 15. September 2024. Handelt es sich hierbei nur um eine einfache Einstellung, wie zum Beispiel die Nachtabsenkung, ist das eine Sache von Minuten. Doch sollte festgestellt werden, dass Sie eine neue Pumpe brauchen, damit die Heizung wieder effizient arbeitet, kann das schnell teurer werden.

Übrigens: In der Verordnung ist nicht festgelegt, was passiert, wenn Sie die vorgeschlagenen Optimierungen nicht durchführen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat bisher keine Konsequenzen ausgerufen – weder für Eigentümer, die den Heizungsscheck nicht durchführen lassen, noch für nicht umgesetzte Optimierungsmaßnahmen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den Heizungsscheck zeitnah durchführen zu lassen, kann eine Verringerung des Gasverbrauchs und damit Kosteneinsparungen zur Folge haben.
  • Durch die Kosten für den Check und die Optimierungspflicht können aber auch zunächst einmal höhere Kosten entstehen.
  • Wenn Sie den Check im Zuge sowieso anstehender Wartungsarbeiten oder der Feuerstättenschau durchführen lassen, sparen Sie doppelte Anfahrts- und ggf. Aufwandskosten.
  • Lassen Sie sich nicht von Ihnen unbekannten Handwerkern zu übereilten Checks oder nicht notwendigen Maßnahmen überreden.
  • Bisher wurden seitens der Bundesregierung keine Konsequenzen für nicht durchgeführte Checks oder Optimierungen kommuniziert.

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