BGH weist Klage im Fernwärme-Streit ab
Erfolg für EVO und EVD / Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe die Rechtsauffassung der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) und der Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) bestätigt und ein Urteil des OLG Frankfurt aufgehoben, das der Bundesverband Verbraucherzentrale gegen EVO und EVD erstritten hatte. Die Unternehmen hatten im Jahr 2015 ihre Kunden gleichlautend darüber informiert, dass durch eine öffentliche Bekanntmachung ein neues Fernwärme-Preissystem eingeführt werde.
Der BGH hat nun zugunsten von EVO und EVD entschieden, dass die Informationsschreiben an die Kunden vom Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht als unzutreffend angegriffen werden durften. Vielmehr handelt es sich bei den Kundenanschreiben um die ohne weiteres zulässige Äußerung einer Rechtsauffassung. Daher war das Urteil des OLG Frankfurt aufzuheben. Die Klage des Bundesverbands wird entsprechend abgewiesen.
Ein Sprecher der Unternehmen wertete das BGH-Urteil als Erfolg. Zugleich sprach er sich für eine Versachlichung der Debatte im Fernwärme-Streit aus. Beide Unternehmen kündigten an, die klimaschonende Fernwärme auch in den nächsten Jahren im Sinne der Kunden weiterzuentwickeln und mögliche Erkenntnisse aus dem BHG-Urteil in die Arbeit einfließen zu lassen. Ziel sei es, das Produkt noch attraktiver und zukunftsfähiger zu entwickeln.