23. Juni 2020 | MVV

Landgericht Mannheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Vattenfall

MVV geht im Interesse ihrer Kunden gegen Wettbewerbsverstöße vor

Das Mannheimer Energieunternehmen MVV geht im Interesse seiner Kunden gegen Wettbewerbsverstöße auf dem Energiemarkt vor. Daher hat das Unternehmen jetzt vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen die Vattenfall Europe Sales GmbH erwirkt. Dabei geht es um unzulässige Aussagen im Rahmen von Haustür-Vertriebsaktivitäten. So ist es nicht zulässig, Verbraucher an der Haus- oder Wohnungstür anzusprechen, ohne bereits zu Beginn mitzuteilen, welchen Zweck der Besuch hat und für welches Unternehmen der Werber tätig ist. In dem nun vom Gericht gerügten Fall hatte der Werber mit der Behauptung von Preissenkungen bei Strom und Gas die MVV-Kundendaten des Verbrauchers abgefragt, um sie für einen Vertragswechsel zu verwenden, ohne dies offenzulegen. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Mannheim jetzt untersagt.

„Wenn Ihnen jemand an der Haustür oder am Telefon einen neuen Energieliefervertrag verkaufen möchte, sollten Sie das Angebot in Ruhe prüfen“, rät Matthias Schöner, Leiter des MVV-Privat- und Gewerbekundenvertriebs. „Für Fragen zu unseren Verträgen und Produkten stehen wir gerne über unsere kostenlose Service-Hotline oder in unserem Kundenzentrum zur Verfügung.“ Die Hotline ist unter der Telefonnummer 0800 6882255 montags bis freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr zu erreichen. Das MVV-Kundenzentrum E.forum im Verwaltungshochhaus am Luisenring ist werktags außer Mittwoch von 8 Uhr bis 18 Uhr und mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Alle Kunden- und Vertragsdaten können auch über die MVV-Online-Services einfach und bequem von zu Hause gepflegt werden. Die Produkte und Dienstleistungen der MVV sind auf der Webseite des Unternehmens unter www.mvv.de/energie zu finden. Viele nützliche Informationen und Funktionen rund um die Energieversorgung finden sich auch in der MVV-App „Mein Quadrat“.

Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine sogenannte Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und daher noch nicht rechtskräftig ist.

Kontakt

Sebastian Ackermann
Leiter Kommunikation und Marke

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