07. September 2012 | MVV

Landgericht Mannheim untersagt EnBW Vertriebsgesellschaft unlautere Werbung

Einstweilige Verfügung gegen Haustürgeschäfte - MVV Energie warnt vor falschen Behauptungen

Kunden des Mannheimer Energieunternehmens MVV Energie beklagen sich immer wieder über Haustürverkäufer von konkurrierenden Strom- oder Gasanbietern, die mit falschen Behauptungen für Vertragsabschlüsse werben. Gegen solche Praktiken geht das Unternehmen zum Schutz der Verbraucher auch rechtlich vor.

So hat die MVV Energie nun vor dem Landgericht Mannheim auch eine einstweilige Verfügung gegen die EnBW erwirkt. Hintergrund sind unlautere Methoden bei der Werbung neuer Kunden.

Nach Aussagen eines Kunden haben Verkäufer an der Haustür fälschlicherweise behauptet, die EnBW sei Grundversorger für Strom und Gas in Baden-Württemberg und stelle derzeit überall die Versorgung mit Strom und Gas um, wovon alle Haushalte betroffen seien. Das Landgericht Mannheim hat darüber hinaus in der einstweiligen Verfügung die Behauptung untersagt, das Kundengespräch diene nicht zum Abschluss eines neuen Vertrags sondern nur einer regulären Umstellung, die alle Haushalte betrifft.

MVV Energie warnt vor wahrheitswidrigen Behauptungen und vor schnellen Vertragsabschlüssen an der Haustür. Den Kunden wird empfohlen, Angebote immer in Ruhe zu prüfen und sich keinesfalls zur Unterschrift drängen zu lassen. Kunden können sich jederzeit an die kostenlose Service-Hotline der MVV Energie unter der Telefonnummer 0800/6882255 wenden. Hier erhalten Kunden jederzeit eine freundliche und kompetente Beratung zu Preisen und Produkten.

Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.

Kontakt

Sebastian Ackermann
Leiter Kommunikation und Marke

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