MVV: Gesetzliche Umlagen für Gaskunden kommen ab 1. Oktober 2022
Gesetzliche Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde sowie Gasspeicherumlage werden ab 1. Oktober 2022 von allen Erdgaskunden erhoben – Eingesammelte Gelder werden von MVV vollständig an Trading Hub Europe abgeführt – Umlage dient zur Stabilisierung des Gasmarkts
Das Energieunternehmen MVV Energie setzt die von der Bundesregierung angekündigte Umlage der Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung von Gas wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ab 1. Oktober 2022 um. Die im Energiesicherungsgesetz verankerte Gasbeschaffungsumlage soll die Ersatzbeschaffungskosten, die anfallen, wenn deutsche Gasimporteure ausgefallene russische Erdgasmengen zu deutlich höheren Preisen auf anderen Märkten nachbeschaffen müssen, gleichmäßig auf alle Erdgaskunden verteilen. Damit sollen Insolvenzen von Gasimporteuren verhindert und die Versorgungsstabilität auf dem Gasmarkt sichergestellt werden.
Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage wurde vom Marktgebietsverantwortlichen für den deutschen Gasmarkt, der Trading Hub Europe (THE), am 15. August 2022 veröffentlicht – sie beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Auf diesen Betrag entfällt nach derzeitigem Stand zusätzlich noch die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Für eine vierköpfige Familie entspricht das bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 18.000 kWh Gas in etwa Mehrkosten von ca. 520 € pro Jahr, für einen Singlehaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 8.000 kWh schlagen ca. 230 Euro zu Buche.
Die Gasbeschaffungsumlage tritt zum 1. Oktober 2022 in Kraft und ist nach derzeitigem Stand bis zum 1. April 2024 befristet.
MVV sammelt Umlagekosten ein und führt sie vollständig an THE ab
Die Trading Hub Europe erstattet den Gasimporteuren die angemeldeten und von Wirtschaftsprüfern testierten Mehrkosten aus der Gasersatzbeschaffung und refinanziert sich durch die Belastung sämtlicher Gaslieferunternehmen mit der Gasbeschaffungsumlage für jede verbrauchte Kilowattstunden Gas. Diese wiederum legen die Umlage über den Gaspreis auf ihre Kunden um. In dem Umlageverfahren fungiert MVV also lediglich als eine Art „Sammelstelle“. Das Energieunternehmen führt die eingesammelten Gelder vollständig an die THE ab und profitiert nicht von der Umlage.
Neue Gasspeicherumlage
Am heutigen 18. August wurde zudem die Höhe der ebenfalls neu eingeführten Gasspeicherumlage bekannt gegeben. Sie soll der Trading Hub Europe die Kosten ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen entstehen. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde und wird von MVV ebenfalls ab dem 1. Oktober 2022 bei ihren Gaskunden erhoben, eingesammelt und vollständig an die THE abgeführt. Die Umlage ist befristet bis 31. März 2025. Auch auf sie entfällt nach derzeitigem Stand zusätzlich noch die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.
Gassparen wichtiger denn je: MVV unterstützt alle Verbraucher im Mannheimer Netzgebiet mit Energiesparkampagne und Gasbonus
Bereits seit Juli unterstützt MVV die Mannheimerinnen und Mannheimer dabei, gemeinsam Energie zu sparen. Zum einen mit der Energiesparkampagne #MonnemSpartEnergie, in deren Rahmen MVV u.a. Web-Seminare in Kooperation mit der Klimaschutzagentur anbietet und Tipps zum Energiesparen gibt.
Zum anderen bietet MVV mit der am 15. August bekannt gegebenen Aktion „Gasbonus“ einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für die Bürger, Gas zu sparen. Den Bonus erhalten bis zu 1.500 Teilnehmer, wenn sie im kommenden Herbst und Winter weniger Gas verbrauchen als gemittelt in den beiden Vorjahren. An der Gasbonus-Aktion können sich alle Bürger beteiligen, die sich im Gas-Netzgebiet der MVV Netze GmbH oder in Heddesheim befinden und über einen Gaszähler mit aktivem Liefervertrag verfügen – also auch Personen, die nicht Kunden von MVV sind. Weitere Informationen sowie die Teilnahmebedingungen der Aktion „Gasbonus“ sind auf mvv.de/monnemspartenergie/gasbonus zu finden.