15. Februar 2024 | MVV

Nach Streichungen im Bundeshaushalt: MVV passt Strompreise an

Insbesondere aufgrund des Wegfalls des geplanten Bundeszuschusses starke Erhöhung der Netzentgelte seit Jahresbeginn – Preiserhöhung von MVV für Strom zum 1. April 2024 im Durchschnitt um etwa fünf Prozent

Trotz deutlich gestiegener Netzentgelte zum Jahreswechsel passt das Energieunternehmen MVV seine Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung ab dem 1. April 2024 mit rund fünf Prozent nur leicht an. MVV kann den durch Haushaltskürzungen des Bundes verursachten starken Anstieg der Netzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber aufgrund ihrer langfristigen Beschaffungsstrategie teilweise ausgleichen.

Ab 1. April 2024 neue Preise für Strom in der Grund- und Ersatzversorgung

Zum 1. April 2024 steigen die Verbrauchs- und Servicepreise in der Strom-Grund- und Ersatzversorgung von MVV um durchschnittlich rund fünf Prozent. Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden zahlt im Tarif CLASSICA Strom zukünftig rund fünf Euro mehr pro Monat einschließlich aller Steuern, Abgaben und Umlagen.

MVV-Vertriebsvorstand Ralf Klöpfer ordnet die Preisanpassungen ein: „Der sehr starke Anstieg der von uns nicht beeinflussbaren Netzentgelte trifft uns als Stromanbieter natürlich auch. Dennoch können wir die deutlichen Preiserhöhungen der Übertragungsnetzbetreiber für unsere Kundinnen und Kunden aufgrund unserer vorausschauenden und kontinuierlichen Beschaffungsstrategie teilweise auffangen. Mit einem Plus von etwa fünf Prozent fällt unsere Preisanpassung moderat aus. Unsere Kundinnen und Kunden können sich weiterhin darauf verlassen, dass wir sie sicher und zu möglichst stabilen Preisen versorgen.“

Streichungen im Bundeshaushalt führten bereits zum Jahresbeginn zur Erhöhung der Netzentgelte

Hintergrund: Nach der Streichung des ursprünglich für 2024 geplanten Bundeszuschusses von 5,5 Mrd. EUR zu den Netzentgelten hatten die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Netzentgelte für Strom mit Wirkung zum 01.01.2024 stark erhöht. Die Haushaltsanpassungen waren im Zuge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von der Bundesregierung beschlossen worden.

Die vier ÜNB, im Südwesten vor allem TransnetBW, betreiben die überregionalen Stromnetze in Deutschland. Die Entgelte für deren Nutzung müssen die Verteilnetzbetreiber, die die Verantwortung für die regionalen und lokalen Netze tragen, bei der Kalkulation ihrer Netzentgelte berücksichtigen, die sie den jeweiligen Stromanbietern in Rechnung stellen. Sie sind daher eine wesentliche Kostenposition bei der Festlegung des Strompreises der Endkunden.

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