Umspannwerk Mannheim Ost: Offenlage der Planfeststellungsunterlagen beginnt
Ein wichtiger Schritt für die sichere Stromversorgung der Region: Das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe hat sowohl das Planfeststellungsverfahren für das 380 kV-Umspannwerk Mannheim Ost als auch das Planfeststellungsverfahren für die 110 kV-Schaltanlage die nächste Phase eingeleitet. Nach erfolgreicher Einreichung der Unterlagen durch die Vorhabenträger TransnetBW und MVV Energie AG beginnt nun die öffentliche Beteiligung. Die vollständigen Unterlagen werden im Zeitraum von Montag, 26. Januar, bis einschließlich Mittwoch, 25. Februar 2026, für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Einwendungsfrist
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, die Unterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie auf den Internetseiten der Kommunen Mannheim, Ilvesheim, Ladenburg und Heddesheim einzusehen. Einwendungen können bis einschließlich 11. März 2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden.
Umspannwerk stärkt Versorgungssicherheit in der Region
Bisher wird die Stromversorgung der Region und der Stadt Mannheim maßgeblich über das Umspannwerk der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) sichergestellt. Mit dem endgültigen Kohleausstieg wird die dortige Erzeugungsleistung jedoch nicht mehr zur Verfügung stehen. Das GKM als Netzverknüpfungspunkt reicht deshalb für den prognostizierten Strombedarf nicht mehr aus.
Das neue Umspannwerk Mannheim Ost wird die 380 kV-Leitungen von TransnetBW mit den 110 kV-Leitungen der MVV Energie AG verbinden und so eine zukunftsfähige Anbindung an das Höchstspannungsnetz schaffen.
TransnetBW plant und realisiert die 380 kV-Anlage, während MVV Energie AG parallel dazu die 110 kV-Anlage inklusive Freileitungen und Strommasten errichtet.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte wie etwa für den Bau von Höchstspannungsanlagen. Es stellt sicher, dass alle relevanten öffentlichen und privaten Belange geprüft und gegeneinander abgewogen werden.
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