Gepostet am: 26. September 2023
8 Min

Neue KfW-Förderung

Bis zu 10.200 Euro für Ihre Solaranlage plus Speicher und Wallbox

Am 26. September 2023 startete das neue KfW-Förderprogramm, das den Kauf einer Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher und Ladestation für Elektrofahrzeuge unterstützt. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind möglich – wenn alle Voraussetzungen des Programms erfüllt werden. Welche sind das, wie wird die Höhe der Förderung bemessen und wo kann der Zuschuss beantragt werden?

Wichtiger Hinweis: Der erste Teil der bereitgestellten Mittel, 300 Millionen Euro in 2023, ist mittlerweile vollständig vergeben. Deshalb können in diesem Jahr keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Falls Sie bereits einen Antrag gestellt und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss bei der KfW reserviert. Die verbleibenden 200 Millionen Euro des Förderprogramms plant das Ministerium im kommenden Jahr bereitzustellen. Wir informieren Sie hier weiterhin über die aktuellen Entwicklungen.

Für diejenigen, die keine Förderzusage erhalten haben, bietet MVV aktuell die Dreierkombi aus PV-Anlage + Batterie + Ladestation mit einem Preisnachlass in Höhe von 1.746 Euro an: zum aktuellen MVV-Angebot.

 

Wer und was wird mit dem neuen KfW-Programm gefördert?

Um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu beschleunigen, hat das Bundesverkehrsministerium ein neues Programm zur Förderung des umweltfreundlichen Ladens von E-Fahrzeugen aufgelegt. Dieses über die KfW abgewickelte Förderprogramm „442  – Solarstrom für Elektroautos“ bezuschusst die Neuinstallation einer Solaranlage inklusive Batteriespeicher und Ladestation mit bis zu 10.200 Euro. Um sich für einen Zuschuss zu qualifizieren, müssen folgende Punkte erfüllt werden:

Besitz eines E-Autos: Eine Grundvoraussetzung ist, dass Sie ein rein batterieelektrisch betriebenes Fahrzeug (BEV) besitzen (kein Hybridfahrzeug). Hierzu zählen auch ausdrücklich Leasingfahrzeuge, für die ein Leasingvertrag über mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde. Auch wenn das E-Auto bereits verbindlich bestellt, aber noch nicht ausgeliefert wurde, ist die Bedingung erfüllt.

Wichtig: Das E-Auto muss auf eine Person zugelassen sein, die im Haushalt lebt. Ein Dienstwagen, der auf den Arbeitgeber zugelassen ist, erfüllt die Förderbedingung also nicht.

Selbst bewohntes Wohneigentum: Eine weitere Bedingung ist, dass Sie ein Wohngebäude mit einem für eine Solaranlage geeigneten Dach besitzen. Zudem müssen Sie dort Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Ausschließlich vermietete Gebäude, Zweitwohnsitze, Ferien- und Wochenendhäuser und noch nicht bezogene Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Kostenvoranschlag für eine Solaranlage: Mit dem Antrag auf die Förderung müssen Sie einen Kostenvoranschlag für Ihre geplante PV-Anlage einreichen. Aber: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch keine der Komponenten in Ihrem Besitz und auch noch nicht bestellt sein.

Geplanter Kauf einer fabrikneuen Anlage: Ein Zuschuss wird nur bewilligt, wenn Ihre geplante Solaranlage mindestens alle vier der folgenden Komponenten umfasst:

  1. Eine Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung.
  2. Einen Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWp nutzbarer Kapazität.
  3. Eine Wallbox mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung.
  4. Ein smartes Energiemanagementsystem, das die Stromverteilung zwischen den Komponenten steuert.

Alle diese Komponenten müssen fabrikneu gekauft und von einem Fachbetrieb installiert werden.

Wonach richtet sich die Höhe des Zuschusses?

Für die einzelnen Komponenten der Anlage werden jeweils maximale Teilbeträge gezahlt, die abhängig von deren Leistung, Kapazität oder Technologie sind. Dabei ist die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen nicht zulässig. In der Summe können Sie einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro erhalten.

  • Für die Solaranlage: 600 Euro pro kWp Leistung, bis maximal 6.000 Euro.
  • Für den Batteriespeicher: 250 Euro pro kWp nutzbarer Batteriekapazität, bis maximal 3.000 Euro.
  • Für die Ladestation: pauschal 600 Euro – oder pauschal 1.200 Euro, wenn die Wallbox zu bidirektionalem Laden fähig ist; also wenn sie bei Bedarf auch Strom aus den Akkus des E-Autos in das Hausnetz speisen kann.

Wo und wie kann ich den Zuschuss beantragen? 

Stellen Sie Ihren Förderantrag unbedingt, bevor Sie Ihre Solaranlage, die Batterie oder die Wallbox verbindlich beauftragen. Das Antragsformular stellt die KfW ab dem 26. Septembers 2023 (im Laufe des Vormittags) über ihr Kundenportal „Meine KfW“ zur Verfügung. Dabei ist es ratsam, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, denn das Gesamtvolumen des Programms ist auf 500 Millionen Euro begrenzt. Und wenn der Fördertopf aufgebraucht ist, gibt es keine Zuschüsse mehr. Nachdem Ihre Förderung dann bewilligt wurde, können Sie Ihr Vorhaben umsetzen. Im Anschluss daran, müssen ab März 2024 Nachweise darüber erbracht werden, dass alle Komponenten tatsächlich wie geplant gekauft und installiert wurden. Hierfür können Sie (ebenfalls über „Meine KfW“) die entsprechenden Rechnungen, Identitätsnachweise, Anmeldung beim Netzbetreiber etc. einfach online hochladen.

Fazit

Wer ein Elektroauto besitzt und eine Solaranlage plus Batterie und Wallbox plant, kann ab 26. September 2023 bis zu 10.200 Euro Förderung bei der KfW beantragen. Hierfür sind noch einige weitere Bedingungen zu erfüllen. Der Zuschuss sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, da das Programm auf eine Gesamtfördersumme von 500 Millionen Euro limitiert ist.

Sie planen eine Solaranlage und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner? Die MVV bietet Ihnen „alles aus einer Hand“. Das heißt, wir sind Ihr Ansprechpartner für alle erforderlichen Schritte – von der Planung über die Beantragung von Fördergeldern bis zur Installation durch unsere eigenen Solarteure. Kontaktieren Sie hierfür gerne unsere Photovoltaik-Experten - wir beraten Sie gerne zu Ihrem Vorhaben.

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