Kleiner „Lade-Knigge“
Faires Laden – mit Rücksicht vorankommen.
Mittlerweile stehen über 160.000 öffentliche Ladestationen für E-Automobilisten bundesweit bereit. Laden ist längst Alltag. Trotzdem läuft nicht immer alles wie am Schnürchen. Hin und wieder würde man sich etwas mehr Achtsamkeit wünschen. Was gehört zum „guten Ton“ beim öffentlichen Laden?

Ladeplätze sind keine Parkplätze
Viele E-Mobilisten haben schon die Erfahrung machen müssen, dass der angepeilte Ladeplatz aus Versehen oder Nachlässigkeit blockiert wird:
- Weil ein Verbrenner dort ein „Päuschen“ macht
- Weil ein E-Auto hier steht, aber gar nicht am Ladekabel hängt
- Weil das ladende E-Auto die maximale Ladezeit bereits überschritten hat
- Weil das E-Auto noch am Kabel hängt, obwohl es bereits vollgeladen ist
Im Endeffekt spielt es fast keine Rolle, welches Szenario nun zutrifft, unterm Strich ist in jedem Fall das Fairplay gegenüber anderen E-Auto Fahrer*innen deutlich zu kurz gekommen. Öffentliche Ladeplätze sind nur dazu da, E-Autos zu laden, nicht um Fahrzeuge für unbestimmte Zeit abzustellen. Und mal ehrlich, wer lässt sein Auto direkt an der Zapfsäule einer Tankstelle stehen und geht anschließend shoppen?
Schnellladeplätze schnell wieder frei machen.
An Schnellladestationen ist die Verwechslung „Ladeplatz = Parkplatz“ besonders nervig. Hier wollen Reisende nach einem kurzen Stopp zügig weiterfahren und nicht erst lange anstehen. Blockierer werden deshalb recht schnell zur Kasse gebeten. Oft schon nach 90 Minuten tritt nämlich die sogenannte Blockiergebühr in Kraft, als kleine Erinnerung an etwas mehr Fairplay. Oder andersherum: Es lohnt sich auch finanziell, frühzeitig an die Mitreisenden zu denken.
Was bedeutet Blockiergebühr?
Die Blockiergebühr ist ein (immer noch moderater) Hinweis darauf, dass eine öffentliche Ladesäule für alle gedacht ist. Nach einer gewissen Zeitspanne, in der Regel sind das an Normalsäulen 4 Stunden, werden dabei Gebühren für das (unberechtigte) Weiternutzen des Ladeplatzes erhoben. Allerdings kommt hier keine einheitliche Gebührenordnung zur Anwendung, die Höhe der Gebühren ist jeweils vom Ladestrom-Anbieter abhängig. Weil es sich hier also um eine individuelle Festsetzung handelt, empfiehlt der ADAC den Nutzern sich bei dem entsprechenden Ladestrom-Anbieter zu informieren. Im Fall von MVV mit den eMotion-Tarifen ist das sehr schnell über die App oder die Homepage möglich. Hier wird deutlich die Fair-Use-Gebühr aufgeführt. In anderen Fällen, bei anderen Anbietern könnte allerdings auch noch ein „Knöllchen“, sprich Strafzettel, on top kommen.
Wie hoch sind Fair-Use-Gebühren?
Obwohl es keinen einheitlichen Gebührenrahmen gibt, lässt sich ein Mittelwert bestimmen. Danach werden in der Regel 10 Ct pro Minute fällig. Nach der zulässigen Ladezeit und einer auch individuell definierten Wartezeit von 10, 20 oder mehr Minuten. Der Wert von 10 Ct/Minute zeigt, dass es den Stromanbietern nicht um möglichst hohe Strafen geht, sondern um eine immer noch freundliche Erinnerung.
Bei 100 Minuten Überschreitung à 0,10 EUR pro Minute sind bescheidene 10 EUR fällig. Beim eMotion-Angebot ist der Höchstbetrag auf 15 EUR gedeckelt.
Andererseits gibt es auch Anbieter, die teurer sind. Gerade bei Schnellladern an Hauptverkehrswegen können auch schon Gebühren von 1,00 EUR pro Minute aufgerufen werden. Dann stehen bei 100 Minuten Überschreitung exakt 100 EUR auf der Uhr. Da kommt man dann doch lieber etwas schneller in die Gänge.
Wie kann ich unnötige Kosten vermeiden?
Ein bisschen vorausschauende Planung hilft schon viel. Außerdem kann man sich zusätzlich auf die Gedächtnisstütze einer Lade-App verlassen, die darüber informiert, wann der Ladevorgang beendet bzw. die maximale Ladezeit überschritten ist. Dann hat man immer noch den Puffer der angemessenen Wartezeit und alles zusammen sollte verhindern, dass die erlaubte Ladezeit massiv überschritten wird.
„Gutes Benehmen“ an der Ladesäule geht doch leicht
An einer Ladestation kann man vieles auch einfach richtig machen. Zum Beispiel die Ladereihenfolge beachten. Wer zuerst kommt, lädt zuerst. Und wer mit seiner Position beim „Anstellen“ nicht zufrieden ist, der kann immer noch nach einer alternativen Ladesäule Ausschau halten.
Hilfreich ist es auch, das Ladekabel sorgfältig zu behandeln und nach dem Ladevorgang ordentlich zu verstauen. Dann können keine Schäden am Stecker entstehen und auch keine „Stolperfallen“.
Ist eine Ladesäule defekt, empfiehlt es sich, den Betreiber darüber zu informieren, damit er die Störung schnell reparieren kann.
Grob unhöflich wäre es, das Ladekabel eines anderen Fahrzeugs von der Ladesäule abzukoppeln und stattdessen das eigene Fahrzeug anzuschließen. Zudem würden in der Regel die meisten Ladesäulen dann aus technischen Gründen den Dienst einstellen.
Fazit
Wie fast immer und überall im Leben hilft es auch an der Ladestation, fair und rücksichtsvoll zu handeln. Miteinander statt Gegeneinander sollte die Devise lauten – dann müssen sich Verbrennerpiloten und E-Automobilisten nicht als Konkurrenten missverstehen.