Heizungsgesetz
GEG-Reform: Welche Regelungen für den Heizungseinbau werden überarbeitet?
Am 23. Februar 2026 haben die Berliner Koalitionspartner offiziell angekündigt, einzelne Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) anpassen zu wollen. Eine entsprechende Novelle, die politisch als „Gebäudemodernisierungsgesetz“ bezeichnet wird, soll voraussichtlich im Juli 2026 in Kraft treten. Ein Überblick über die nun veröffentlichten Eckpunkte:

Was wird sich durch die GEG-Novelle voraussichtlich ändern?
Die angekündigten Überarbeitungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, auch „Heizungsgesetz“ genannt) zielen nicht auf einen grundlegenden Kurswechsel in der Klima- und Energiepolitik ab. Vielmehr sollen bestehende Vorgaben vereinfacht, praxisnäher ausgestaltet und besser mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden. Nach aktuellem Stand zeichnen sich folgende Änderungen ab:
- 65-%-EE-Pflicht entfällt: Die starre Vorgabe, jede neue Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betreiben zu müssen, soll abgeschafft werden.
- Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt: Der Einbau neuer fossiler Heizungen wird unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein.
- „Grüngasquote“ für fossile Heizungen: Neue Öl- und Gasheizungen müssen schrittweise mit grünen Brennstoffen (z. B. Biomethan) betrieben werden. 2029 soll der Anteil bei 10 % liegen und später in zwei Stufen steigen.
- Kein Verbot funktionierender Heizungen: Bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben und repariert werden.
- Wärmepumpenförderung bis 2029: Die staatliche Förderung für den Umstieg auf Wärmepumpen und andere klimaneutrale Heizungen bleibt bis 2029 bestehen.
- Fokus auf Emissionseffizienz: Die Reform rückt die langfristige Emissionsbilanz stärker in den Vordergrund.
Wärmepumpen und Fernwärme werden weiterhin gefördert.
Wärmepumpen und Fernwärme gelten weiterhin als zentrale Säulen der Wärmewende. Daher sollen sie bis mindestens 2029 wie bisher gefördert werden. Der Austausch einer fossilen Heizung gegen ein klimaschonendes Heizsystem kann also auch in den nächsten Jahren mit bis zu 70 % der Investitionskosten bezuschusst werden.
Mehr zu den aktuellen BEG-Fördersätzen in diesem Blogbeitrag.
Details müssen noch entwickelt werden.
Das von den Koalitionsparteien präsentierte Eckpunkte-Papier muss zunächst in einen vollständigen Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Diesen sollen dann im April das Kabinett und danach der Bundestag verabschieden. Bis dahin sind die Vorschläge nicht rechtskräftig und Änderungen einzelner Punkte sind nicht ausgeschlossen.
Fazit
Am 23. Februar 2026 hat die Bundesregierung Eckpunkte zu einer geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes vorgestellt. Unter anderem soll die Vorgabe entfallen, dass neuen Heizungen mit 65% betrieben werden müssen. Auch der Einbau fossiler Heizungen soll wieder möglich sein. Die BEG-Förderung für Wärmepumpen und Fernwärme wird voraussichtlich bis 2029 erhalten bleiben. Ein endgültiger Gesetzestext liegt noch nicht vor, daher können sich einzelne Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Klimafreundliche Heizsysteme bleiben attraktiv – die Umstellung lohnt sich. Unser Expertenteam berät Sie gerne zu Wärmepumpen und Fernwärme.


