Wir fördern Ihren Umstieg!
Unsere Fernwärme nutzt modernste Technologie und verursacht besonders wenig CO2-Emissionen: Dank der besonders effizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Deshalb fördern sowohl wir Ihren Umstieg auf Fernwärme.
3.500 Euro Zuschuss1 durch das Förderprogramm der MVV: Wir bieten Ihnen attraktive finanzielle Unterstützung, damit Ihr Wechsel zur umweltfreundlichen Fernwärme gelingt.
So können Sie die Förderung erhalten:
- Es handelt sich um ein Bestandsgebäude.
- Die Fernwärmeverteilleitung befindet sich direkt vor der Liegenschaft.
- Durch den künftigen Einsatz von Fernwärme wird der bisherige Einsatz von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen oder Strom zur Beheizung vollständig abgelöst.
Bitte beachten Sie: Der Zeitraum der Förderung läuft bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung gestellten und begrenzten Fördermittel.
Über die Förderanträge entscheidet MVV auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung eines Zuschusses durch MVV besteht nicht. MVV behält sich das Recht vor, die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
Regionale Förderprogramme
Gemeinde Brühl
Maßnahme | Umstellung der Beheizung bestehender Gebäude von Strom, Öl oder festen Brennstoffen |
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Möglicher Förderbetrag |
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Besonderheiten | Jede weitere Förderung aus dem Gemeinde-Förderprogramm (aus dem Sektor der erneuerbaren Energien) wird ausgeschlossen. |
Voraussetzungen | Gebäude befindet sich in Brühl |
Benötigte Unterlagen | Eine Förderung wird nur auf schriftlichen, formlosen Antrag gewährt, dem eine Bestätigung der MVV über die Inbetriebnahme der Fernwärmebeheizung beizufügen ist. |
1 Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung in Höhe von 3.500 € sind insbesondere:
- Es handelt sich um ein Bestandsgebäude.
- Ihr Grundstück befindet sich im MVV-Fördergebiet. Ob dies der Fall ist, teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit unter 0621 290 17 77.
- Durch den künftigen Einsatz von Fernwärme wird der bisherige Einsatz von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen oder Strom zur Beheizung des Gebäudes vollständig abgelöst. Eine unterzeichnete Verzichtserklärung des Eigentümers auf fossile Energieträger liegt vor.
Die Förderung wird nach Fertigstellung des Anschlusses an das Fernwärmenetz ausbezahlt.