Förderprogramme für Ihren Hausanschluss

  • Förderung von MVV Energie
  • Regionale Förderung
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Finden Sie die passende Förderung für Ihren Hausaunschluss

Sowohl wir als auch die öffentliche Hand fördern Ihren Hausanschluss. Hier erfahren Sie, wie Sie sich finanzielle Unterstützung sichern können.


Wir fördern Ihren Umstieg!

Unsere Fernwärme nutzt modernste Technologie und verursacht besonders wenig CO2-Emissionen: Dank der besonders effizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Deshalb fördern sowohl wir Ihren Umstieg auf Fernwärme.

3.500 Euro Zuschuss1 durch das Förderprogramm der MVV: Wir bieten Ihnen attraktive finanzielle Unterstützung, damit Ihr Wechsel zur umweltfreundlichen Fernwärme gelingt.

So können Sie die Förderung erhalten:

  • Es handelt sich um ein Bestandsgebäude.
  • Die Fernwärmeverteilleitung befindet sich direkt vor der Liegenschaft.
  • Durch den künftigen Einsatz von Fernwärme wird der bisherige Einsatz von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen oder Strom zur Beheizung vollständig abgelöst.

 

Zum Förderantrag

 

Bitte beachten Sie: Der Zeitraum der Förderung läuft bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung gestellten und begrenzten Fördermittel.
Über die Förderanträge entscheidet MVV auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung eines Zuschusses durch MVV besteht nicht. MVV behält sich das Recht vor, die  Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
 


Regionale Förderprogramme

Gemeinde Brühl

MaßnahmeUmstellung der Beheizung bestehender Gebäude von Strom, Öl oder festen Brennstoffen
Möglicher Förderbetrag
  • bis zu einer Anschlussleistung von 29 kW mit 770 EUR
  • ab 30 kW Anschlussleistung mit 1.500 EUR
BesonderheitenJede weitere Förderung aus dem Gemeinde-Förderprogramm (aus dem Sektor der erneuerbaren Energien) wird ausgeschlossen.
VoraussetzungenGebäude befindet sich in Brühl
Benötigte UnterlagenEine Förderung wird nur auf schriftlichen, formlosen Antrag gewährt, dem eine Bestätigung der MVV über die Inbetriebnahme der Fernwärmebeheizung beizufügen ist.

1 Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung in Höhe von 3.500 € sind insbesondere:

  • Es handelt sich um ein Bestandsgebäude.
  • Ihr Grundstück befindet sich im MVV-Fördergebiet. Ob dies der Fall  ist, teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit unter 0621 290 17 77.
  • Durch den künftigen Einsatz von Fernwärme wird der bisherige Einsatz von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen oder Strom zur Beheizung des Gebäudes vollständig abgelöst.  Eine unterzeichnete Verzichtserklärung des Eigentümers auf fossile Energieträger liegt vor.
     

Die Förderung wird nach Fertigstellung des Anschlusses an das Fernwärmenetz ausbezahlt.

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