Wir fördern Ihren Umstieg!
Unsere Fernwärme nutzt modernste Technologie und verursacht besonders wenig CO2-Emissionen: Dank der besonders effizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Deshalb fördern sowohl wir Ihren Umstieg auf Fernwärme.
Bis zu 12.000 Euro Zuschuss durch das Förderprogramm der MVV: Wir bieten Ihnen attraktive finanzielle Unterstützung, damit Ihr Wechsel zur umweltfreundlichen Fernwärme gelingt.
So können Sie die Förderung erhalten:
- Es handelt sich bei dem betreffenden Objekt um ein Bestandsgebäude.
- Die Liegenschaft befindet sich im Fernwärmevorzugsgebiet und eine Fernwärmeleitung liegt vor dem Haus. In Sonderausbaugebieten können je nach Wirtschaftlichkeit auch Fördermittel gewährt werden.
- Durch den künftigen Einsatz von Fernwärme wird der bisherige Einsatz von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen oder Strom zur Beheizung vollständig abgelöst.
- Pro Netzanschluss wird ein Wärmebedarf von maximal 100 kW gefördert.
Unsere Fördermöglichkeiten auf einen Blick
- Der Gebäudeeigentümer, der neuer Fernwärme-Kunde wird und die Fördervoraussetzungen erfüllt, erhält einen Willkommensbonus in Höhe von 1.500 EUR.
- MVV Energie übernimmt den Baukostenzuschuss, den der Netzbetreiber (MVV Netze GmbH) in Rechnung stellt, vollständig.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Art von Heizsystem Sie durch Fernwärme ersetzen werden.
- Hier stellen wir Ihnen drei Varianten vor:
Leistung Variante 1 Variante 2 Variante 3 Merkmal Umstellung Zentralheizung vorhanden
Anschlusswert
30 kW - 100 kWNachinstallation Einzelöfen / Etagenheizung
Anschlusswert
30 kW - 100 kWUmstellung oder Nachinstallation
Anschlusswert bis 29 kWZuschuss 50 EUR / kW 100 EUR / kW 40 EUR / kW Entsorgung des Öltanks pauschal
500 EURpauschal
500 EURpauschal
100 EURMaximaler Zuschuss** 5.500 EUR 10.500 EUR 1.260 EUR * Für Bestandsgebäude
** Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der eingestellten kW-Leistung und wird nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass unser Förderprogramm zunächst bis zum 30. September 2021 befristet ist. Eine Förderzusage ist bei einem Auftragseingang nach dem
30. September 2021 und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen nur noch unter dem Vorbehalt einer Fortführung unseres Förderprogramms möglich.
Regionale Förderprogramme
Gemeinde Brühl
Maßnahme | Umstellung der Beheizung bestehender Gebäude von Strom, Öl oder festen Brennstoffen |
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Möglicher Förderbetrag |
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Besonderheiten | Jede weitere Förderung aus dem Gemeinde-Förderprogramm (aus dem Sektor der erneuerbaren Energien) wird ausgeschlossen. |
Voraussetzungen | Gebäude befindet sich in Brühl |
Benötigte Unterlagen | Eine Förderung wird nur auf schriftlichen, formlosen Antrag gewährt, dem eine Bestätigung der MVV über die Inbetriebnahme der Fernwärmebeheizung beizufügen ist. |
Anbieter | Kreditanstalt für Wiederaufbau | |||
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Variante | Zuschuss 430 | Zuschuss 431 | Kredit 151 | Kredit 152 |
Geltungsbereich | Energetische Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden oder Gesamtsanierung | Baubegleitung einer energetischen Sanierung | Energetische Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus | Energetische Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohnimmobilien |
Möglicher Förderbetrag |
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| Max. 120.000 € je Wohneinheit | Max. 50.000 € je Einzelmaßnahme |
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Besonderheiten |
| Erfüllung von Mindestleistungen des Baubegleiters |
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Voraussetzungen |
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Benötigte Unterlagen |
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