Das EWärmeG des Landes Baden-Württemberg regelt, in welchem Maß künftig erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Bestandsimmobilien genutzt werden müssen.
Grundsätzlich betrifft das EWärmeG alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und die eine Wohn- bzw. Nettogrundfläche von über 50 m2 haben.
Ziel des EWärmeG ist es, den Anteil der regenerativen Energieerzeugung im Wärmemarkt zu erhöhen und damit den CO2-Ausstoß zu senken. Daher schreibt das EWärmeG vor, dass nach dem Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer zentralen Heizanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Verpflichtung ist innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizanlage zu erfüllen und der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Die Erfüllungsoptionen von MVV Energie:
Produkt | Hinweis |
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THERMA Fernwärme | Mit THERMA Fernwärme erfüllen Sie ganz bequem die geforderten 15 %. |
NATURA Biogas fix | Mit dem Einsatz von NATURA Biogas fix erfüllen Gebäudeeigentümer zwei Drittel der gesetzlichen Anforderungen (Dies gilt nur in Gebäuden mit einer thermischen Leistungsgrenze der gesamten Heizungsanlage von bis zu 50 kW). Zusammen mit einer BAFA Vor-Ort-Beratung oder einem Sanierungsfahrplan erfüllen Sie die Anforderungen komplett. Und das Beste dabei: MVV Energie fördert diese Maßnahmen zum Umweltschutz im Rahmen des MVV-Klimaschutzfonds mit 300 Euro – unabhängig von den Zuschussmöglichkeiten der öffentlichen Hand. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Seiten der Klimaschutzagentur Mannheim. |
MVV Solar | Mit dem Betrieb einer MVV Solar Photovoltaikanlage können Sie die gesetzlichen Anforderungen auch erfüllen. Die Anrechenbarkeit dieser Maßnahme bestimmt sich nach der Größe der betriebenen Anlage. |
Weitere Informationen zu den Erfüllungsoptionen für Wohn- und Nichwohngebäude finden Sie hier. |