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Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Infos zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
CO2-Kosten: Mieter und Vermieter teilen die Kosten ab 2023
Seit 2021 werden für das Heizen mit Öl oder Erdgas zusätzliche CO2-Kosten erhoben. Bisher konnten Vermieterinnen und Vermieter diese komplett auf Ihre Mieter umlegen. Seit 1. Januar 2023 ist das Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Mit dem neuen Gesetz werden Vermieterinnen und Vermieter nun stärker an den Kosten beteiligt, die für Kohlendioxid anfallen. Für Wohngebäude soll ein Stufenmodell gelten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter. Denn darauf haben Mieterinnen und Mieter, im Gegensatz zu Eigenheimbesitzern, keinen Einfluss.
Je schlechter die Fassade eines Gebäudes gedämmt ist, je älter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr Energie wird zum Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Mieterinnen und Mieter können nur sparen, indem sie effizient heizen – trotzdem mussten sie die CO2-Umlage bislang in vollem Umfang bezahlen.
Gemeinsam Energie und CO2 sparen
Die neue Regelung hebt die Aufgabe von Vermieterinnen und Vermietern hervor, Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieterinnen und Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird. Der Anreiz des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz wirkt so nun auch im Mietverhältnis.
Weiterführende Informationen und Erläuterungen finden Sie auf Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):
- Faktenpapier: Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
- Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten: Leitfaden
- Aufteilungsrechner der Bundesregierung: CO2-Rechentool BMWK
- Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten: CO2KostAufG