Ende der EEG-Förderung
Das EEG wurde 20 Jahre alt – was bedeutet das für Sie?
Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung werden ab Inbetriebnahme für 20 Jahre gefördert. Diese Zeit ist nun für die ersten Anlagen abgelaufen. Das heißt: Im Jahr 2020 endete die zu Beginn festgelegte Förderung und damit die ursprüngliche Einspeisevergütung. Das stellt Sie als PV-Anlagenbetreiber vor die Frage: Was passiert nun?
Das EEG 2021, das eine Auffangförderung für bestimmte Anlagen nach Ende der festgelegten Förderung von 20 Jahren vorsieht, ist zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten.
Hieraus ergeben sich für Sie folgende Möglichkeiten Ihre PV-Anlage effektiv weiter zu nutzen.
Option 1: Weiterbetrieb mit Volleinspeisung
Hinsichtlich Einspeisevergütung besteht bei PV-Anlagen kein akuter Handlungsbedarf - der Weiterbetrieb kann wie bisher erfolgen. Jedoch werden ausgeförderte Anlagen dann mit dem “Jahresmarktwert Solar” vergütet - abzüglich der Vermarktungskosten. Letztere betragen im Jahr 2021 0,4 Cent/kWh. Die abgezogenen Vermarktungskosten halbieren sich, wenn die Post-EEG-Anlagen mit einem intelligenten Messsystem (d. h. Smart-Meter mit Smart Meter Gateway) ausgestattet sind. Der Marktwert für Solaranlagen lag beispielsweise im Jahr 2019 bei 3,776 ct/kWh, in 2020 bei 2,879 ct/kWh.
Die Frist für diese verlängerte Vergütung läuft dann am 31.12.2027 aus. Dies bezieht sich auf Anlagen mit max. 100 kWp.
Vor dem Hintergrund der entfallenen EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch für Anlagen bis 30 kWp, muss nun individuell abgewogen werden, ob eine Volleinspeise- oder Eigenverbrauchslösung (auch inklusive der Nachrüstung eines Batteriespeichers) für den Weiterbetrieb sinnvoll ist.
Option 2: Umstellung auf Eigenverbrauch
Sie möchten Ihre PV-Anlage weiterhin zur Stromerzeugung nutzen und den Großteil des Stroms selbst verbrauchen? Kein Problem: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Anlage auf Eigenverbrauch umzurüsten. Gleichzeitig ist die Installation einer auf Ihren Haushalt abgestimmten neuen Batterie möglich. Gegebenenfalls kann auch eine Modernisierung des Zählerschranks aus technischen Gründen erforderlich sein. Wir kümmern uns auf Wunsch ebenfalls darum.
Wichtig: Wenn Sie Kunde der MVV Netze sind, dann können Sie dort anfragen. Wir unterstützen Sie gerne. MVV Netze wird eine Einzelfallbetrachung vornehmen. Denn anhand des Alters und Zustandes des Zählerschrank wird dann entschieden, ob neben dem Einbau eines neuen Zählers auch der Zählerschrank auf die aktuellen TAB‘s aus Sicherheitsgründen zu ertüchtigen ist. Für alle anderen Netze können wir das nicht zusagen.
Ihre Vorteile:
- Sie nutzen Ihren selbst erzeugten Solarstrom
- Sie senken Ihre monatliche Stromrechnung
Option 3: Umstellung auf eine neue Anlage
Sie möchten für weitere 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung für Ihren Solarstrom erhalten? Dann ersetzen Sie einfach die bestehende PV-Anlage durch ein neues, leistungsstärkeres System, mit dem Sie auf gleicher Dachfläche deutlich mehr Strom erzeugen können. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Installation. Ihr selbst erzeugter Strom steht Ihnen für die Eigennutzung zur Verfügung, der Überschuss wird zur gesetzlichen Förderung ins Netz eingespeist. Für maximalen Eigenverbrauch empfehlen wir Ihnen auch eine neue Batterie. Diese ist in unserem Angebot auf Wunsch bereits enthalten.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten für weitere 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung
- Sie nutzen Ihren selbst erzeugten Strom im Haushalt