Welche Option ist sinnvoll?
Photovoltaikanlage: kaufen, mieten, pachten oder leasen?
Wer eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installieren möchte, hat die Wahl: kaufen, mieten, pachten oder leasen. Um die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die Optionen miteinander verglichen. Welche Option sinnvoll ist, hängt vor allem von persönlichen Präferenzen ab. Wir geben einen Überblick zur Orientierung.
Der Klassiker: Kaufen und Eigentümer werden.
Die Mehrzahl der privaten Betreiber von Photovoltaikanlagen hat diese durch klassischen Kauf erworben. Durch den Abschluss eines Kaufvertrags wird man zum Eigentümer der Anlage, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Die Anfangsinvestition muss dabei jedoch nicht zwingend mit Eigenmitteln gestemmt werden, denn es gibt zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten.
Wer eine Solaranlage finanziert, erwirbt diese ebenfalls per Kaufvertrag und wird dadurch unmittelbar zum juristischen Eigentümer. Parallel wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Einfach gesagt: Man leiht sich das Geld für die Investition. Um den Ausbau von Photovoltaik zu beschleunigen, werden staatlich geförderte Solarkredite zu attraktiven Konditionen angeboten, zum Beispiel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wobei die Höhe der Zinsen auch bei Förderdarlehen von der individuellen Bonität des Antragstellers abhängig ist.
Mieten kann eine Alternative sein.
„Eigentum verpflichtet“, heißt es so schön. Wer sich von einigen dieser Pflichten befreien möchte, hat auch die Möglichkeit, eine PV-Anlage zu mieten. In der Regel übernimmt dann der Vermieter die Versicherung der Anlage und kümmert sich um Wartungs- und Reparaturarbeiten. Da die Versicherung jedoch, einmal abgeschlossen, praktisch von selbst läuft, und moderne PV-Module kaum noch Wartungen benötigen, fallen diese Faktoren nicht sonderlich ins Gewicht. Lediglich bei eventuell anfallenden Reparaturen spart man sich etwas Aufwand.
Ein Mietvertrag, auch Überlassungsvertrag genannt, läuft für gewöhnlich über einen Zeitraum von 15 bis 25 Jahren, abhängig von der erwarteten Nutzungsdauer der Anlage. In einigen Fällen darf man die installierte Technik dann nach Vertragsende kostenfrei behalten. Manche Verträge beinhalten auch die Option, die Solaranlage nach wenigen Jahren zum Zeitwert zu übernehmen. Die Einzelheiten können variieren und sollten vor Abschluss eines Mietvertrags genau geprüft werden. Oft stellt sich dabei heraus, dass die Miete einer Anlage teurer ist als eine günstige Finanzierung. Falls Ihnen ein Anbieter eine beispielhafte Vergleichsrechnung präsentiert, achten Sie darauf, dass die zugrundeliegende Schätzung Ihres Eigenverbrauchs, die erwartete Strompreissteigerung und weitere Schätzwerte realistisch gewählt sind.
Von der Nutzung her unterscheidet sich eine gemietete PV-Anlage kaum bis gar nicht von einer gekauften. Der selbst produzierte Strom kann im eigenen Haushalt genutzt werden. Und auch die Vergütung für den Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, geht in der Regel an die Mieterin oder den Mieter der Anlage. Genau genommen handelt es sich dann allerdings um einen Pachtvertrag.
Pacht = Miete + Erzielen von Erträgen
Ein Pachtvertrag unterscheidet sich von einem Mietvertrag durch das sogenannte Recht auf Nießbrauch. Das heißt, dem Nutzer eines Guts stehen die damit erzielten wirtschaftlichen Erträge zu; bei Photovoltaikanlagen ist das die Einspeisevergütung. Viele Überlassungsmodelle, die als „Miete“ bezeichnet werden, sind also juristisch betrachtet Pachtverträge.
Auch eine Möglichkeit: selbst verpachten.
Ein Pachtvertrag kann allerdings auch umgekehrt aufgesetzt werden. Bei dieser Variante vermietet man seine Dachfläche an einen Solaranlagenbetreiber. Dieser installiert dann die Anlage, kümmert sich um den Betrieb und kassiert die Einspeisevergütung. Dafür zahlt er an den Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin eine regelmäßige Vergütung. Der Vorteil: Man muss sich um fast nichts kümmern. Der Nachteil: Für selbst genutzten Strom muss man nach wie vor zahlen. Daher ist diese Option nur interessant, wenn man über sehr viel Dachfläche verfügt und der Eigenverbrauch eher gering ist.
Leasing = Miete ohne Service
Eine weitere Variante des Überlassungsvertrags ist das Leasing. Ähnlich wie beim Leasing eines Autos können Verträge unterschiedliche Laufzeiten, Zinsen und eventuelle Abschlusszahlung beinhalten. Die meisten Angebote haben jedoch gemeinsam, dass sich der oder die Leasingnehmende selbst um die laufenden Kosten der Anlage, also Versicherung, Wartung etc. kümmern muss. Dafür sind die monatlichen Raten niedriger als die eines Mietvertrags mit vollem Serviceumfang. Ob sich Leasing im Vergleich zum Finanzierungskauf tatsächlich rechnet, hängt von den jeweiligen Angeboten ab.
Fazit: Genau abwägen, was Sinn macht.
Die Anschaffungskosten einer Solaranlage hat nicht jeder auf der hohen Kante. Mit einem Förderdarlehen der KfW kann der Kauf einer Anlage jedoch in vielen Fällen günstig finanziert werden. Ob Miete oder Leasing als Alternativen in Frage kommen, sollte genau geprüft werden. Mietangebote sind eigentlich nur dann eine Überlegung wert, wenn man sich mit Versicherungs- und Instandhaltungsthemen überhaupt nicht beschäftigen möchte. Die Verpachtung des eigenen Dachs an einen Solaranlagenbetreiber kann finanziell interessant sein, wenn man über sehr viel Fläche verfügt und nur wenig Strom selbst nutzt.
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