Zuletzt aktualisiert: 01. Juli 2024
7 Min

Solarpaket I ab Mai 2024

Balkonkraftwerke - Was man über die Mini-Solaranlagen wissen sollte

Mit einem Balkonkraftwerk lässt sich Sonnenstrom sogar dann gewinnen, wenn man keine Möglichkeit hat, ein Hausdach zu nutzen. Die steckerfertigen Klein-Solaranlagen können mit wenig Aufwand montiert werden, und auch die Inbetriebnahme ist ganz einfach. Das am 16. Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket I der Bundesregierung hat die Registrierung jetzt deutlich entbürokratisiert. Ein Überblick über alles Wissenswerte.

Was genau ist eigentlich ein Balkonkraftwerk?

Als „Balkonkraftwerk“ oder „Mini-Solaranlage“ bezeichnet man in Deutschland ein Photovoltaiksystem mit einer maximalen Einspeiseleistung von ehemals 600, jetzt 800 Watt. Die Peak-Leistung der PV-Module darf sogar bis zu 2.000 Watt betragen, sofern der Wechselrichter die Einspeiseleistung der Anlage automatisch auf 800 Watt begrenzt.

Ein Balkonkraftwerk-Set besteht in der Regel aus ein oder zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter, einem Rahmen oder Gestell zur Befestigung und einem Steckerkabel für den Anschluss an eine Haussteckdose. Anders als bei einer klassischen Aufdach-Anlage, die von einem Elektriker an das Stromnetz angeschlossen werden muss, besteht bei Balkonkraftwerken keine gesetzliche oder herstellerseitige Pflicht zur Installation durch einen Fachbetrieb. Wer also handwerklich versiert ist, kann die Mini-Solaranlage in Eigenarbeit am Balkon oder auf der Terrasse installieren.

Thomas Stieger, Senior Produktmanager bei der MVV Energie AG, empfiehlt jedoch: „Auch wenn die gesetzliche Vorgabe keinen Einbau von geschultem Personal vorsieht, sollte aus Sicherheitsgründen ein professioneller Einbau stattfinden oder zumindest eine fachgerechte Abnahme der Anlage vorgenommen werden“.

Viele Hersteller werben damit, dass sich ihre Modelle ganz einfach nach dem Plug & Play-Prinzip an eine beliebige Haushaltssteckdose anschließen lassen. Der Verband der Elektrotechnik (VDE) rät jedoch dazu, eine spezielle Energiesteckdose, auch Einspeisesteckdose genannt, von einem geprüften Fachbetrieb installieren zu lassen.

Worauf muss ich achten, wenn ich ein Balkonkraftwerk installiere?

Mini-Solaranlagen mit einer maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt müssen nicht genehmigt werden, es besteht jedoch nach wie vor eine vereinfachte Melde-Pflicht. Aber keine Sorge, für die vorgeschriebene Anmeldung bei der Bundesnetzagentur sind nur noch wenige Angaben notwendig.

So einfach geht’s:

  1. Rufen Sie die Website des Marktstammdatenregisters (MaStR) auf und wählen Sie dort die Option „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“
  2. Folgen Sie nun einfach den vorgegebenen Schritten.

Dabei werden folgende Daten abgefragt:

  • Standort des Balkonkraftwerks (= Ihre Adresse)
  • Name der Anlage (= "Balkonkraftwerk")
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Gesamtleistung der Module (max. 2000 Watt zulässig)
  • Wechselrichterleistung (max. 800 Watt zulässig)
  • Zählernummer

Und damit ist auch schon alles erledigt.

Seit Inkrafttreten des Solarpakets I leitet die Bundesnetzagentur die Daten automatisch an Ihren lokalen Netzbetreiber weiter. Es ist also nicht mehr notwendig, dass Sie für die Anmeldung beim Netzbetreiber selbst aktiv werden.

Benötige ich für ein Balkonkraftwerk einen neuen Stromzähler?

Bisher waren für den Betrieb eines Balkonkraftwerks nur analoge Stromzähler mit Rücklaufsperre oder moderne digitale Stromzähler zulässig. Dank des Solarpakets I können nun auch alte Drehscheiben-Stromzähler ohne Rücklaufsperre (Ferris-Zähler) weiterhin betrieben werden. Ein unmittelbarer Austausch ist also nicht mehr vorgeschrieben. Unabhängig davon ist es möglich, dass Sie Ihr Messtellenbetreiber (meistens identisch mit dem Netzbetreiber) wegen eines Zähleraustauschs kontaktiert. Denn bis 2032 müssen alle Haushalte in Deutschland mit digitalen Messsystemen ausgestattet sein, und die Registrierung eines Balkonkraftwerks kann dazu führen, dass die Umrüstung bei Ihnen zeitnah vorgenommen wird.

Kann ich eine Mini-Solaranlage betreiben, wenn ich zur Miete wohne?

Das Amtsgericht Stuttgart hat im Frühjahr 2021 ein Grundsatzurteil gefällt, das Mieterinnen und Mietern ausdrücklich erlaubt, ein Balkonkraftwerk zu betreiben (Aktenzeichen 37 C 2283/20). Vorausgesetzt wird jedoch, dass eine fachgerechte Installation erfolgt, keine baurechtlichen Einschränkungen gelten, die Vorrichtung optisch nicht störend wirkt und, dass die Anlage leicht rückbaubar ist. Deshalb ist es ratsam, bereits vor dem Kauf einer Mini-Solaranlage den Vermieter über Ihre Pläne zu informieren.

Darf ich mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig betreiben?

Der Gedanke ist verlockend: Statt einer großen PV-Anlage einfach mehrere Mini-Solaranlagen installieren und trotz höherer Gesamtleistung von den vereinfachten Melderegelungen profitieren. In Deutschland ist jedoch nur ein Balkonkraftwerk pro Haushalt erlaubt.

Fazit

Als Balkonkraftwerke gelten Solaranlagen mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung. Aufgrund ihrer Kompaktheit eröffnen sie attraktive Möglichkeiten, Solarstrom selbst zu produzieren – auch dann, wenn man in einer Wohnung zur Miete wohnt. Seit Inkrafttreten des Solarpakets I ist die Registrierung von Mini-Solaranlagen viel einfacher geworden. Auch alte Stromzähler ohne Rücklaufsperre müssen nicht sofort ausgetauscht werden.

Die Montage eines Balkonkraftwerks kann mit genügend handwerklichem Geschick selbst durchgeführt werden. Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, wird jedoch empfohlen, eine Einspeisesteckdose von einem Fachbetrieb installieren zu lassen. Pro Haushalt ist in Deutschland nur eine Mini-Solaranlage erlaubt.

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