Gepostet am: 14. Dezember 2022
7 Min

Sonnenenergie vom Balkon

Balkonkraftwerke - Was man über die Mini-Solaranlagen wissen sollte

Auch wer keine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, kann Sonnenstrom nutzen. Ein Balkonkraftwerk macht es möglich. Bezüglich der Anmeldepflicht gibt es jedoch immer wieder Unklarheiten und Fragen. Vorweg: Jede Mini-Solaranlage muss angemeldet werden. Ein Überblick über alles Wissenswerte.

Was genau ist eigentlich ein Balkonkraftwerk?

Als Balkonkraftwerk bezeichnet man in Deutschland ein Photovoltaiksystem mit einer maximalen Einspeiseleistung von 600 Watt. In der Regel besteht es aus ein oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Sollte die Peak-Leistung der PV-Module über 600 Watt liegen, aber der Wechselrichter so konfiguriert sein, dass er die Einspeiseleistung automatisch begrenzt, fällt die Anlage ebenfalls in die Kategorie der Balkonkraftwerke.

Es besteht keine gesetzliche oder herstellerseitige Pflicht zur Installation durch einen Fachbetrieb; d.h. wer handwerklich versiert ist, kann die Mini-Solaranlage in Eigenarbeit am Balkon oder auf der Terrasse installieren. „Auch wenn die gesetzliche Vorgabe keinen Einbau von geschultem Personal vorsieht, sollte aus Sicherheitsgründen ein professioneller Einbau stattfinden oder zumindest eine fachgerechte Abnahme der Anlage“ sagt Thomas Stieger, Senior Produktmanager bei der MVV Energie AG.

Viele Hersteller werben damit, dass sich ihre Modelle ganz einfach nach dem Plug & Play-Prinzip an eine beliebige Haushaltssteckdose anschließen lassen. Der Verband der Elektrotechnik (VDE) weist jedoch darauf hin, dass herkömmliche Schutzkontaktsteckdosen nur für Verbrauchgeräte wirklich geeignet sind. Deshalb empfiehlt der VDE, eine spezielle Energiesteckdose, auch Einspeisesteckdose genannt, von einem geprüften Fachbetrieb installieren zu lassen.

Worauf muss ich achten, wenn ich ein Balkonkraftwerk installiere?

Für Mini-Solaranlagen mit einer maximalen Einspeiseleistung von 600 Watt gelten vereinfachte Melde-Regelungen. Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass Balkonkraftwerke gar keiner Anmeldepflicht unterliegen. Tatsache ist jedoch, dass die vereinfachte Anmeldung sowohl beim lokalen Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausnahmslos vorgeschrieben ist.

Wir empfehlen uneingeschränkt die Einhaltung des korrekten Prozederes – zumal die vereinfachten Formalitäten schnell erledigt sind.

 

1. Anmeldung beim Netzbetreiber

Sobald Ihre Einspeisesteckdose installiert ist, sollte die Anmeldung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber erfolgen. Da die Meldevorgaben regional variieren können, kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber am besten telefonisch, um weitere Auskünfte zu erhalten. Die Telefonnummer finden Sie in der Regel auf Ihrer Stromrechnung. Sie können davon ausgehen, dass bei fast allen Betreibern folgende Unterlagen eingereicht werden müssen:

  • Musterbrief oder Formular bei vereinfachtem Anmeldeverfahren.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters; diese erhalten Sie für gewöhnlich vom Hersteller und/oder Verkäufer des Balkonkraftwerks.
  • Konformitätserklärung nach AR-N-4105 des Wechselrichters (Netz- und Anlagenschutz), diese erhalten Sie ebenfalls vom Hersteller und/oder Verkäufer.

 

2. Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Auch die Eintragung Ihrer Mini-PV-Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist relativ unkompliziert:

  • Rufen Sie auf der Website der Bundesnetzagentur den Online-Assistenten des Marktstammdatenregisters (MaStR) auf:
  • Legen Sie Ihr Benutzerkonto und Ihren MaStR-Zugang an.
  • Registrieren Sie sich bzw. Ihr Unternehmen als Anlagenbetreiber
  • Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk an. Beachten Sie dabei die Frage „Sollen für den erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden?“ Wenn Sie Ihre Mini-PV-Anlage nur für den Eigenverbrauch nutzen, müssen Sie „Nein“ ankreuzen.

Und bei Nichtanmeldung? Hier kann durch die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängt werden. Da die Stromeinspeisung ins Netz mit kleineren Solaranlagen ab 1. Januar 2023 nicht mehr umsatz- und ertragssteuerpflichtig ist, entfällt genaugenommen auch der ursprüngliche Sinn der Anmeldung.

Was ist, wenn ich zur Miete wohne?

Das Amtsgericht Stuttgart hat im Frühjahr 2021 ein Grundsatzurteil gefällt, das Mieterinnen und Mietern ausdrücklich erlaubt, ein Balkonkraftwerk zu betreiben (Aktenzeichen 37 C 2283/20). Vorausgesetzt ist lediglich, dass eine fachgerechte Installation erfolgt, es baurechtlich zulässig ist, optisch nicht störend und leicht rückbaubar ist. Kurzum: Sie sollten vorab immer mit dem Vermieter sprechen!

Darf ich mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig betreiben?

Der Gedanke ist verlockend, gleich mehrere PV-Kleinkraftwerke zu nutzen, und dadurch trotz höherer Gesamtleistung von den vereinfachten Melderegelungen zu profitieren. Leider ist in Deutschland nur ein Balkonkraftwerk pro Haushalt erlaubt.

Fazit

Als Balkonkraftwerke gelten Mini-Solaranlagen bis 600 Watt Einspeiseleistung. Die Installation ist einfach und mit handwerklichem Geschick in Eigenleistung möglich. Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, wird jedoch empfohlen eine Einspeisesteckdose von einem Fachbetrieb installieren zu lassen. Jedes Balkonkraftwerk muss beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden; pro Haushalt ist nur eine Mini-Solaranlage erlaubt. Auch wer zur Miete wohnt, darf ein Balkonkraftwerk installieren. Den Vermieter sollte man trotzdem vorher informieren.

Artikel teilen:

Kontakt

Sie haben Fragen zur aktuellen Energieversorgungslage?

Finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um unsere Preis­anpassungen, Stromdeckel, Gaspreis­bremse und Dezember-Entlastung.

Jetzt informieren


Online-Services

Mit den Online-Services lösen Sie Ihr Anliegen einfach selbst - schnell und unkompliziert.

Login

Noch kein Zugang? Jetzt registrieren!


Service-Telefon

Aufgrund eines erhöhten Anruf­aufkommens kann es aktuell zu längeren Wartezeiten kommen. Hierfür entschuldigen wir uns bei Ihnen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

0621 3770 5555

Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr

Rückruf vereinbaren

 

Notfall-Hotline
Bei technischen Störungen
(Gasgeruch, Stromausfall etc.)

0800 290 1000

24 h


E-Mail

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden.

Kontaktformular

Kundenzentren

MVV E.forum
Energie- und Erlebnisforum
Luisenring 49
68159 Mannheim

MVV Nachbarschaftsoase
George-Washington-Straße 184
68309 Mannheim

MVV E.forum: Waghäusel-Wiesental
Im Globus-Center in Waghäusel
Hambrücker Landstraße 4
68753 Waghäusel

Bitte beachten Sie, dass wir für die persönliche Kundenberatung eine vorheriger Online-Terminbuchung empfehlen.

Weitere Informationen

Newsletter

Jederzeit gut informiert: Ob Aktionen, neue Produkte oder aktuelle Veranstaltungen – unser Newsletter hält Sie auf dem Laufenden.

 

Jetzt anmelden