Anpassung der Fördersätze
Wärmepumpenförderung: Warum es sich lohnen kann, den Einbau vorzuziehen
Die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat im Jahr 2024 die Fördersätze unter anderem für Wärmepumpen auf bis zu 70 Prozent angehoben. Gleichzeitig jedoch wurden die maximal förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro begrenzt – statt wie früher bei 60.000 Euro. Den Einbau einer Wärmepumpe deswegen vorzuziehen, lohnte sich jedoch nicht für alle Verbraucher. Und die aktuellen Fördersätze der Einzelmaßnahmen (BEG EM) bieten weiterhin einen hohen Anreiz, das bestehende Heizsystem auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umzustellen. Durch schrittweise sinkende Fördersätze ab 2028 lohnt es sich durchaus, den Einbau einer klimafreundlichen Heizung zeitnah umzusetzen.

Neue Fördersätze – was hat sich geändert?
Rund um die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) hatte es in den Monaten davor viele Diskussionen gegeben. Dabei wollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) mit der Neuregelung Hausbesitzer lediglich dazu animieren, beim Austausch ihrer Heizungsanlage eine umweltfreundliche Heizlösung zu installieren.. Im Zuge der Gesetzesüberarbeitung wurden daher unter anderem auch die Förderungen angepasst. Nach einigen Abstimmungsprozessen und Nachbesserung wurden dann schließlich von der damaligen Bundesregierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die neuen Förderprogramme.
Aktuell regelt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eine einheitliche Grundförderung in Höhe von 30 Prozent für alle Heizlösungen, auf Basis erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Fernwärme. Hinzu kommt ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie für mindestens 20 Jahre alte Gas- und Biomasse-Heizungen. Eine weitere Komponente im neuen Förderprogramm ist der Einkommensbonus von zusätzlich 30 Prozent. Dieser gilt für Hausstände mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro. Insgesamt ist die Förderung auf einen Höchstfördersatz von 70 Prozent auf die Gesamtsumme von maximal 30.000 Euro begrenzt. Die Zuschüsse werden dabei immer für die förderfähigen Investitionskosten gezahlt.
Zuschüsse 2023 versus 2025: Welche Wärmepumpenförderung ist attraktiver?
Die prozentualen Fördersätze sind in der neuen BEG-Regelung gestiegen. – Dennoch stellte sich für viele Immobilieninhaber vord er Gesetzesnovelle die Frage, ob man mit der Heizungsoptimierung durch eine neue Wärmepumpe warten sollte, bis die Änderungen in Kraft treten. Das war gar nicht so einfach. Auch, wenn die neuen Fördersätze nun auf bis zu 70 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten gestiegen sind, wurden zeitgleich die insgesamt förderfähigen Investitionskosten auf 30.000 Euro halbiert . Das bedeutet, dass der maximal mögliche Zuschuss durch die neue Reglung 21.000 Euro beträgt. Vergleicht man diese Eckdaten nun mit dem Status Quo vor 2024, waren die bis zu diesem Zeitpunkt möglichen absoluten Zuschüsse teilweise sogar höher. Das lag daran, dass die früher geltenden Förderungen erst bei förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro gedeckelt waren. Damit konnten Wärmepumpen mit bis zu 24.000 Euro bezuschusst werden – trotz eines damals maximalen Fördersatzes von nur 40 Prozent.
Ein einfaches Beispiel:
Die Wärmepumpe wird immer an das zu beheizende Gebäude angepasst. Die Investitionskosten lassen sich in die Kosten für die Wärmepumpen-Hardware und die dazugehörigen Installationskosten untergliedern. Um einen effizienten Betrieb der Heizungsoptimierung durch eine neue Wärmepumpe sicherzustellen, können weitere Kosten für Nebenarbeiten anfallen.
Wurde nur die frühere Grundförderung in Anspruch genommen, lohnte es sich erst bei einer Investitionssumme von ca. 36.000 Euro, die Wärmepumpe noch vor der Gesetzesnovelle zu installieren und einen Antrag nach dem damaligen Förderregime zu stellen. Somit ließ sich damals nur unter bestimmten Voraussetzungen von den höheren absoluten Zuschüssen profitieren.

Wo muss die Wärmepumpenförderung beantragt werden?
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt, dass Zuschüsse für den Heizungstausch, wie etwa Wärmepumpen, nur noch direkt bei der KfW beantragt werden. Die Antragsstellung zur Förderung von weiteren Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung kann weiterhin direkt bei der BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eingereicht werden. Generell ist besonders wichtig, dass zuerst der Antrag zur Förderung gestellt wird, bevor mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen wird. Neben der staatlichen Förderung durch BAFA oder KfW bieten auch Länder und sogar manche Kommunen und Stadtwerke zusätzliche Förderprogramme für den Heizungstausch. Bei der Vielzahl der verschiedenen Förderprogramme ist es leicht möglich, den Überblick zu verlieren. Der Förderservice der MVV Energie steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Förderung, förderfähige Kosten und Zuschuss zur Heizungsoptimierung zur Seite.
Die neue BEG-Heizungsförderung bietet attraktive Wechselanreize
Mit einem maximalen Bonus von 70 % auf die förderfähige Summe von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit steigt für viele Immobilienbesitzer der Anreiz für den Heizungstausch und die Anschaffung einer modernen, effizienten und klimafreundlichen Heizanlage. Gerade auch der Einkommensbonus macht es für viele einkommensschwächere Haushalte eher möglich, einen Heizungstausch umzusetzen. Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus gilt bis 2028 in voller Höhe und wird danach alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte gekürzt. Dies ist durchaus ein Anreiz, die Planungen für einen Wechsel der Heizungsanlage zeitnah umzusetzen, auch im Hinblick auf die Anträge und Genehmigungen der Förderung, steigende Kosten generell sowie die Umsetzung durch einen Fachbetrieb.
Apropos Kosten: Die KfW bietet zusätzlich zur Förderung der Kosten für den Heizungstausch einen Ergänzungskredit für Wohngebäude, vor allem für Haushalte unter einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro zu besonders günstigen Konditionen. Dieser Ergänzungskredit für BEG EM mit einer Höhe bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit kann zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung durch die KfW gewährt werden.
Neben all den finanziellen Aspekten, steht für viele Immobilienbesitzer auch der Anreiz im Fokus, einen eigenen Teil zur Klimawende beizutragen. Denn durch jede Neu-Installation einer Heizlösung auf Basis erneuerbarer Energien wir die Emission von C02 verringert und die Umwelt entlastet.
Fazit – Ein zeitnaher Heizungstausch hilft, Kosten zu sparen
Im Vergleich zu früheren Förderungen wurde mit der neuen BEG-Richtlinie die Grenze der maximal förderfähigen Kosten für den Wechsel zu einer Heizlösung auf Basis erneuerbarer Energien von 60.000 auf 30.000 Eurohalbiert.. Dennoch lohnte es sich nicht für jedes Projekt, den Einbau einer Wärmepumpe noch vor der Gesetzesnovelle umzusetzen. Auch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet eine Vielzahl von finanziellen Anreizen zum Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Die Wärmepumpe ist neben der Fernwärme zudem eine besonders klimafreundliche Alternative zur Heizungsoptimierung, sie macht den Nutzer unabhängig von Gas oder Öl sowie steigenden CO2-Preisen. Auch im Hinblick auf eine schrittweise Reduzierung der Wärmepumpen-Förderung ab 2028 sowie den zeitlichen Vorlauf durch Antragstellung, eine generelle Teuerung und die Auftragsvergabe an einen Fachhandwerker kann der zeitnahe Heizungstausch eine durchaus sinnvolle Investition sein.
Unsere Experten stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ihre neue Wärmepumpe geht. Lassen Sie sich noch heute von unseren Experten beraten und finden Sie heraus, welche Förderung am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Und das Beste – von uns bekommen Sie nicht nur Ihr Angebot für Ihre individuelle Heizlösung, unser MVV Förderservice ermittelt für Sie außerdem die maximale Fördersumme und unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Fördermittelantrags. Für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zum Heizungstausch und zur Wärmepumpenförderung nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Expertenteam auf.