Gepostet am: 02. Oktober 2023
8 Min

THG-Prämie sichern!

THG-Quote für E-Autos - Was ist das und lohnt sich das?

Wer ein vollelektrisches Fahrzeug besitzt, kann mit dem Verkauf von Emissionszertifikaten sehr einfach Geld verdienen. Die Grundlage hierfür ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die seit 2022 auch privaten Halterinnen und Haltern von E-Fahrzeugen zusteht. Was genau ist notwendig um davon zu profitieren?

THG-Quote – was hat es damit auf sich?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist das Ergebnis einer EU-Richtlinie (2018/2001 „RED II“) zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien. Diese verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, eine von Jahr zu Jahr ansteigende Quote an CO2-Einsparungen zu erreichen. Wenn ein Unternehmen die festgelegte Quote nicht erfüllt, muss es entweder eine Strafe zahlen oder es kann sich freikaufen – durch den Erwerb von Emissionszertifikaten. Verkäufer dieser CO2-Zertifikate sind wiederum Marktteilnehmer, die einen überdurchschnittlich hohen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen leisten. Seit Januar 2022 dürfen auch Privatpersonen, die ein E-Auto fahren (keinen Hybrid) ihre Einsparungen in Form von Zertifikaten verkaufen.

Wie kann ich am Handel mit THG-Zertifikaten teilnehmen?

Da Privatpersonen nicht direkt am Quotenhandel teilnehmen können, wird der Verkauf über zwischengeschaltete Vermittler abgewickelt. Diese vergüten Ihre Zertifikate unbürokratisch und verkaufen sie gebündelt an die Mineralölunternehmen weiter. Hierfür behalten die Anbieter eine Provision ein, jedoch können sie durch den Bündelverkauf oft auch bessere Preise erzielen. Die Anmeldung bei solchen Dienstleistern ist in der Regel sehr einfach: Suchen Sie sich einen Anbieter aus, dessen Konditionen Ihnen zusagen; dies ist zum Beispiel über die bekannten Preisvergleichsplattformen möglich. Laden Sie dann über die Website des Anbieters Ihren Fahrzeugschein hoch, ergänzen Sie Ihre Bankverbindung, und schon verdienen Sie bares Geld – einfach nur, weil sie ein Elektrofahrzeug fahren.

Wie hoch sind die Vergütungen für die THG-Zertifikate?

Die Zwischenhändler handeln die Zertifikate Ihres E-Fahrzeugs am THG-Quotenmarkt – zu Preisen in Euro pro eingesparter Tonne (t) CO2. Dabei basieren die handelbaren CO2-Äquivalente pro E-Auto auf einer jährlichen Schätzung des Umweltbundesamts (UBA). Hierfür wird unter anderem der gegenwärtige Strommix zu Grunde gelegt. Denn davon hängt ab, zu wieviel Prozent E-Fahrzeuge mit regenerativ erzeugtem Strom geladen werden können – also inwieweit sie den Verbrauch fossiler Energieträger tatsächlich mindern.

Für 2023 wurde der Pauschalwert pro E-Auto auf 0,704 Tonnen CO2-Einsparung festgelegt. Der letztendliche Marktpreis für diese Menge hängt dann vom Angebot und der Nachfrage ab und kann im Lauf eines Jahres stark schwanken. Aktuell bewegt sich der Marktpreis pro Elektrofahrzeug etwas über 140 Euro (Stand: Anfang September 2023). Zwischenzeitlich wurden aber auch schon mehr als 500 Euro pro E-Auto gezahlt.  

Wieviel Sie davon erhalten, ist jedoch nur indirekt an den tagesaktuellen Marktpreis bei Vertragsabschluss gekoppelt. Denn die Zwischenhändler bieten Ihre Dienstleistung zu verschiedenen Tarifen an, die Ihre Zertifikate zu einem nicht garantierten Zielpreis oder einem auf Prognosen basierenden Durchschnittspreis vergüten – jeweils abzüglich der Vermittlungsprovision. Bei vielen Anbietern haben Sie die Wahl zwischen:

  • Bestpreis (auch Flex- oder Maxpreis): Dabei versucht der Vermittler, Ihre Zertifikate zum optimalen Preis innerhalb eines gewissen Zeitraums zu verkaufen. Dies kann jedoch einige Wochen dauern, und welchen Preis sie schließlich erhalten, ist nicht garantiert. Der in Aussicht gestellte Bestpreis ist also lediglich die maximal erzielbare Summe bei idealer Entwicklung des Marktes. 
  • Festpreis (auch Fixpreis): Bei diesem Vergütungsmodell erhalten Sie für Ihre Zertifikate einen garantierten Preis. Dieser ist zwar geringer als der theoretisch erzielbare Bestpreis, dafür ist er jedoch nicht mit einem Spekulationsrisiko verbunden, und die Summe wird sofort ausgezahlt.

Bei manchen Angeboten ist leider nicht sofort ersichtlich, ob es sich um einen Bestpreis- oder einen Festpreis-Tarif handelt. Unterschiede gibt es auch bei den Laufzeiten. Teilweise werden Festpreise gezahlt, die deutlich über dem aktuellen Marktpreis liegen; jedoch müssen Sie sich dann für mehrere Jahre auf einen Anbieter festlegen – und das kann in den Folgejahren nachteilig sein.

Grundsätzlich gilt: Schauen Sie genau hin, bevor Sie einen Vertrag abschließen, und vergleichen Sie jedes Jahr aufs Neue, ob ein Wechsel des Anbieters eventuell lukrativ ist.

Gibt es eine Meldefrist für die THG-Prämie?

Um Ihre THG-Prämie für 2024 zu erhalten, sollten Sie bald aktiv werden. Denn seitens des Umweltbundesamtes gilt eine Meldefrist bis zum 15. November 2023. Da die Zwischenhändler die Anträge rechtzeitig beim Umweltbundesamt einreichen müssen, sollte man die Anmeldung für die THG-Prämie sicherheitshalber bis Ende Oktober vornehmen. Übrigens: Die Vergütung, die Sie dann erhalten, ist für Privatpersonen vollständig steuerfrei.

Welche Fahrzeuge sind für die Teilnahme am Quotenhandel berechtigt?

Die THG-Prämie wird für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) gezahlt. Berechtigt sind neben vollelektrischen Personenkraftwagen auch Busse und Lastkraftwagen. Ebenso dürfen E-Motorräder und E-Leichtkrafträder angemeldet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese schneller als 45 km/h fahren können. Sämtliche dieser Fahrzeuge dürfen auch auf Basis eines Leasingvertrags gefahren werden. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Hybridfahrzeuge, Erdgas- und Wasserstofffahrzeuge.

Fazit

Wenn Sie ein E-Fahrzeug besitzen, können Sie auch als Privatperson vom Handel mit Emissionszertifikaten profitieren. Hierfür ist lediglich eine Anmeldung bei einem Zwischenhändler notwendig, der die THG-Zertifikate dann gebündelt weiterverkauft. Welche Vergütung Sie für Ihre Zertifikate erhalten, hängt sowohl vom Marktpreis als auch von den Konditionen des Zwischenhändlers ab. Vergleichen Sie am besten mehrere Angebote, bevor Sie sich vertraglich festlegen.

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