29. Juni 2021 | MVV

Landgericht Mannheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Mivolta mit Produkt Maxximo

Mannheimer Energieunternehmen MVV geht im Interesse seiner Kunden gegen Wettbewerbsverstöße vor

Das Mannheimer Energieunternehmen MVV hat im Interesse seiner Kunden vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstößen gegen die Mivolta GmbH erreicht. Dabei geht es um unlautere Anrufe zu Werbezwecken sowie um unzulässige Behauptungen bei Energievermarktungsaktivitäten von Mivolta, bei denen hauptsächlich der Produktname Maxximo genannt wurde.

Das Gericht hat Mivolta untersagt, Verbraucher im Rahmen der Vermarktung von Energie-Belieferungsverträgen zu Werbezwecken anzurufen oder anrufen zu lassen, ohne dass zuvor eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers für einen solchen Werbeanruf vorgelegen hat. Außerdem wird dem Unternehmen untersagt, bei solchen Anrufen eine Zusammenarbeit mit MVV oder ähnliches zu behaupten.

Vor wenigen Wochen hatten zahlreiche unlautere Anrufe MVV-Kunden verunsichert. Die Anrufer gaben dabei vor, im Auftrag von MVV zu handeln oder mit ihr zusammenzuarbeiten und fragten zunächst Daten wie Zählernummern und -stände ab. Außerdem behaupteten sie, ein Angebot von MVV mit einem günstigeren Stromtarif zu unterbreiten und mit der MVV ein neues Strom-Ableseverfahren durchzuführen. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Mannheim mit seiner einstweiligen Verfügung nun untersagt.

„Wir raten unseren Kundinnen und Kunden grundsätzlich, keine sensiblen persönlichen Daten wie beispielsweise Zählernummern oder Geburtsdaten telefonisch an Unbekannte weiterzugeben und solche Gespräche stattdessen unmittelbar zu beenden. Wenn jemand am Telefon oder an der Haustür einen neuen Energieliefervertrag verkaufen möchte, sollte man sich das Angebot schriftlich oder per E-Mail geben lassen und in Ruhe prüfen“, empfiehlt Matthias Schöner, Leiter des MVV-Privat- und Gewerbekundenvertriebs. „In Zweifelsfällen und für Fragen zu unseren Verträgen und Produkten stehen wir gerne über unsere Service-Hotline oder in unserem Kundenzentrum zur Verfügung.“ Die Service-Hotline ist unter der Telefonnummer 0621 3770 5555 montags bis freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr zu erreichen.

Das MVV-Kundenzentrum E.forum im Verwaltungshochhaus am Luisenring ist für eine persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung werktags außer Mittwoch von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Alle Kunden- und Vertragsdaten können auch über die MVV-Online-Services einfach und bequem von zu Hause gepflegt werden. Die Produkte und Dienstleistungen von MVV sind auf der Webseite des Unternehmens unter www.mvv.de/energie zu finden. Viele nützliche Informationen und Funktionen rund um die Energieversorgung finden sich außerdem in der MVV-App „Mein Quadrat“.

Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um einen Beschluss, der ohne mündliche Verhandlung ergangen ist. Er ist noch nicht rechtskräftig.

Kontakt

Sebastian Ackermann
Leiter Kommunikation und Marke

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