Gepostet am: 01. August 2024
7 Min

Wärmeplanungsgesetz

Kommunale Wärmeplanung - Welchen Einfluss hat sie auf die Wahl meiner Heizung?

Wer ein Haus neu baut, seine alte oder defekte Heizung austauschen muss oder sich für eine klimafreundlichen Wärmeversorgung interessiert, muss sich entscheiden: Wärmepumpe, Fernwärme oder alternative Technologien? Die richtige Wahl hängt auch von der kommunalen Wärmeplanung ab, die in Mannheim am 12. März 2024 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Zwar beinhaltet der Gemeinderatsbeschluss noch keine verbindlichen Vorgaben für die Bürgerinnen und Bürger, dennoch ist es empfehlenswert, sich an der kommunalen Wärmeplanung zu orientieren, da diese den Weg der Zukunft aufzeigt. Wer den Festlegungen der kommunalen Wärmeplanung folgt, vermeidet damit eventuelle Fehlinvestitionen.

Wozu dient die kommunale Wärmeplanung?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist zusammen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen (GEG) am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Während das GEG die Eckpfeiler für das Beheizen einzelner Gebäude definiert, regelt das WPG die zentrale oder dezentrale Versorgung. Darin werden Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, die Verfügbarkeit und den voraussichtlichen Ausbau von Wärme- oder Gasnetzen auszuweisen.

Mit dem kommunalen Wärmeplan wird ein Fahrplan präsentiert, dem Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer entnehmen können, wie die Wärmeversorgung ihres Gebäudes erfolgen soll. Für die Mannheimer Wärmewende kommen vor allem die Lösungen Fernwärme und Wärmepumpe in Frage. Dafür wurde das Mannheimer Stadtgebiet hausnummerngenau in Abschnitte für Fernwärme und Abschnitte für eine dezentrale Lösung wie z.B. die Wärmepumpe eingeteilt. Damit existiert für jedes Gebäude ein Lösungsvorschlag, der in unserem Verfügbarkeitscheck für jede Adresse hinterlegt ist. Wenn Sie eine neue Heizung planen, haben Sie so Klarheit darüber, welche Technologien in Frage kommen.

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Welche Vorgaben gelten für Fern- und Nahwärmenetze?

Das Wärmeplanungsgesetz regelt, bis wann und zu welchem Anteil Wärmenetze aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme gespeist werden müssen. Dabei gelten unterschiedliche Vorgaben für bestehende und neu geplante Netze. Bestehende Wärmenetze müssen bis 2030 einen Anteil von 30% und bis 2040 einen Anteil von 80% erreichen. Neue Wärmenetze müssen dagegen schon ab 2024 zu 65% über regenerative Energien versorgt werden. Insgesamt bis 2045 müssen alle Wärmenetze zu 100 Prozent klimaneutral sein. Es muss dann also 100 Prozent Erneuerbare Energie eingeleitet werden. Für das Mannheimer Wärmenetz geht MVV bereits einen Schritt weiter: Bereits bis 2030 wird die Mannheimer Fernwärme zu 100 Prozent klimaneutral sein.

Wann wurde die kommunale Wärmeplanung der Stadt Mannheim beschlossen?

Laut baden-württembergischem Klimaschutzgesetz wurden alle größeren Kreisstädte, so auch die Stadt Mannheim, verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Die kommunale Wärmeplanung wurde schließlich am 12. März 2024 vom Gemeinderat beschlossen. Seither hat Mannheim einen Fahrplan zur Wärmewende, der einen Maßnahmenkatalog zum Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung umfasst. Dabei wurde die Öffentlichkeit bereits frühzeitig mit einbezogen: Im März und im November 2023 fand jeweils eine Informationsveranstaltung statt. Bis Ende November 2023 konnten die Bürgerinnen und Bürger dann ihre Meinung zu den geplanten Maßnahmen einbringen.

Was sagt die kommunale Wärmeplanung in Mannheim aus?

Als Grundlage für die Planung wurde das Stadtgebiet in 57 Bereiche unterteilt. Die Aufteilung wurde nach Kriterien wie städtebauliche Struktur und Dichte des Wärmeverbrauchs durchgeführt. Danach wurden für jeden Bereich die Ausgangssituation sowie zukünftige Potenziale bezüglich der Wärmeversorgung analysiert und in einem individuellen Steckbrief zusammengefasst. Die Steckbriefe enthalten jeweils eine Analyse des Eignungsgebietes bezüglich der aktuellen Nutzungsart, der Netzsituation und der Wärmeverbrauchsdichte sowie die Potenziale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in den Jahren 2030 und 2040. Die Steckbriefe der 57 Bereiche sind hier zu finden. Das Jahr 2040 ist dabei das Zieljahr für die klimaneutrale Wärmeversorgung für die Wärmeplanung, das Jahr 2030 fungiert als planerischer Meilenstein.

Für Mannheim wird die Klimaneutralität der Wärmeversorgung unter anderem über den Ausbau der Fernwärmeanschlüsse erreicht. So sind viele Bereiche als Schwerpunktgebiete für die Fernwärme gekennzeichnet, da diese besonders nachhaltig ist und bereits heute den konventionellen gas- oder ölbetriebenen Heizungssystemen bezüglich des Treibhausgasausstoßes überlegen ist. Im Jahr 2023 waren bereits ca. 65% der Mannheimer Haushalte an das Fernwärmenetz angeschlossen – und für viele weitere wäre ein Anschluss heute schon direkt möglich. Allerdings sind Schwerpunktgebiete – ob für Fernwärme oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpe – nicht exklusiv auf eine Lösung fokussiert: So kann es sein, dass in Mannheim auch in einem Schwerpunktgebiet für Fernwärme einzelne Abschnitte aus bautechnischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht für den Anschluss an Fernwärmenetz erschlossen werden können. Welche Lösung für das persönliche Eigenheim in Frage kommt, kann am besten dem Verfügbarkeitscheck von MVV entnommen werden. Weitere Informationen der Stadt Mannheim zur kommunalen Wärmeplanung sowie Dokumente zum Download sind hier zu finden.

Fazit

Der kommunale Wärmeplan weist für jede Wohnadresse aus, welche Wärmelösung dort vorhanden bzw. geplant sind und wie eine klimaneutrale Versorgung in Zukunft möglich sein kann. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können dadurch besser einschätzen, welche Heizungsarten für den Austausch oder Neueinbau in Frage kommen. Wer den Einbau einer neuen Heizung im Einklang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) plant, sollte sich in jedem Fall individuell beraten lassen - zum Beispiel von unserem MVV Expertenteam.

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